Wie vorgehen bei ZAF bei der schon ein VG stattfand - 2VV mit RFB erhalten? (ALG1)

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EKKA

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Hallo,

hab mich (ALG1 ) schon gewundert, wie lange meine Pause (3 Monate) von VV sein wird, offensichtlich zu lange.

Aus dem Briefkasten kam ein dicker Briefumschlag mit 2VV mit RFB für eine ZAF .

Anfang des Jahres hatte ich dort bereits ein VG mit der ZAF .
Ich werde mich mit demselben Bewerbungsanschreiben dort bewerben, wie ich es Ende letzten Jahres gemacht habe.

Die Kurzfassung der Standardvorlage, aus dem Forum, kann ich leider in diesem Fall nicht mehr verwenden, da vermutlich die ZAF , trotz angeforderter Löschung meiner Daten, diese wohl noch gespeichert hat.


Ich weiß, dass die ZAF mich wieder einladen wird, höchst vermutlich 2x.. Da ich 2 VV mit RFB für die gleiche ZAF erhalten habe, nur die Positionen haben andere Referenz-Nr. und andere Berufsbezeichnungen.

Hab 3 Werktage Zeit, dass heißt wenn ich den VV am Donnerstag erhalte, zählt dann Donnerstag gleich als 1. Werktag oder ist dann Freitag der 1. Werktag?

VV im Briefkasten -> Do.
1. Werktag -> Fr.
2. Werktag -> Sa.
Pause -> Sonntag
3. Werktag -> Montag abend, muss ich mich spätestens beworben haben

Ist meine Rechnung, richtig?

So, was muss ich bei meiner Bewerbung beachten? Referenz-Nr. und Berufsbezeichung aus VV angeben.

Ich werde meine alte Bewerbung nehmen, da die mich wohl sonst bei der Agentur für Arbeit verpetzen werden.

Wie gehe ich beim Gespräch vor? Oder werden dann daraus jeweils 2 Erstgespräche wegen meiner 2 Bewerbungen bei der gleichen ZAF ?

Wie läuft dann sowas ab, auf was muss ich aufpassen?

Den die ZAF kennt mich schon von meinem ersten und einzigen Gespräch, aufgrund eines VV mit RFB , damals wollte ich die mir per Email zu gesendete Datenfreigabeerklärung nicht unterzeichnen. Das ist freiwillig, danke für den Tipp liebes Forum.

Welche Tipps für die oben genannte Schilderung könnt ihr mir geben?
Ich weiß, dass manche Dinge nicht leicht umzusetzen werden.
 
E

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2 VVs für die selbe ZAF , bei der du dich bereits vor Kurzem vorgestellt hast? Gibts bei dir in der Nähe nur diese eine ZAF und sonst keine anderen potentiellen "Arbeitgeber"?

Ja dann halt "Dienst nach Vorschrift". Also auf beide VVs nochmals bewerben würde ich sagen. Du könntest ja vorschlagen, beide Vorstellungsgespräche zeitgleich oder kurz hintereinander zu absolvieren, damit es hinsichtlich Fahrtkosten für die ZAF nicht so teuer wird:biggrin:

Wie gehe ich beim Gespräch vor? Oder werden dann daraus jeweils 2 Erstgespräche wegen meiner 2 Bewerbungen bei der gleichen ZAF ?
Das würde ich glatt in beiden Anschreiben fragen.

Wie läuft dann sowas ab, auf was muss ich aufpassen?
Hauptsächlich, dass du alles schriftlich und nachweisbar machst. Am besten per qualifiziertem Fax. Und ich würde an deiner Stelle eine Begleitperson mitnehmen. Kann ja ein Kumpel sein, mit dem du anschliessend grillen oder shoppen gehst ;)

Und dann halt so wie beim letzten Mal, als die dich leider, leider nicht wollten^^. Leider sind die ZAFs in Kombi mit Amt oftmals derart penetrant, dass da oftmals nur die "Schallplatte mit Sprung" hilft. Egal was, egal wie oft, immer wieder das Gleiche antworten, fragen etc..... egal wie doof du dir dabei vorkommst, immer wieder das Gleiche. Wie so ne Art buddhistische Gebetsmühle. Versuche, es einfach stoisch und halbwegs entspannt zu sehen.

Akribisch auf einem großen Schreibblock mitschreiben kommt immer gut:biggrin:

Den die ZAF kennt mich schon von meinem ersten und einzigen Gespräch, aufgrund eines VV mit RFB ,
Ja umsobesser, dann bleibts ja in der Familie^^, dann kennst du das Spiel ja schon.

VV im Briefkasten -> Do.
1. Werktag -> Fr.
2. Werktag -> Sa.
Pause -> Sonntag
3. Werktag -> Montag abend, muss ich mich spätestens beworben haben
Ist meine Rechnung, richtig?
Ja das würde ich so sehen.

So, was muss ich bei meiner Bewerbung beachten? Referenz-Nr. und Berufsbezeichung aus VV angeben.
Ja.

Ich werde meine alte Bewerbung nehmen, da die mich wohl sonst bei der Agentur für Arbeit verpetzen werden.
Ja würde ich auch so machen, wieso sollten die dich verpetzen?
 

noillusions

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Bei unfreiwilligem Postverkehr empfehle ich meine Briefkastentaktik:

Empfangsseitig (eigener Briefkasten):
Abends gucken was den Tag über ankam. Diese ganze Post könnte auch den folgenden Tag erst angekommen sein, denn wenn man statt abends bereits um 6 Uhr morgens in Briefkasten geguckt hätte, was keiner nachprüfen kann, hätte man diese Post noch nicht gefunden. Also kann man einen Tag draufrechnen. Hier auch Sonn/Feiertage beachten.

Sendeseitig (gelbe Postbriefkästen):
Leerungszeit der Briefkästen in Erfahrung bringen und ungeliebte Post (z.B. Zwangsbewerbungen) immer erst drei Stunden nach der Leerung einwerfen. So verzögert man einen Tag.
 

EKKA

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Das erste Gespräch bei dieser ZAF merkte auch das Personal, dass ich auf die ausgeschriebene Stelle aus dem BWL Bereich (VV mit RFB ) nicht passe und versuchte mich davon noch zu überzeugen, offen für andere Stellen zu sein.

Aber diese ZAF sucht Ingenieure für den technischen Bereich, da glaube ich nicht, dass Sie mich dann einfach so ziehen lassen. OK, ich gehe die Standardfragen für die ZAF 's durch, den Fragenkatalog.

Wie zieht die Aussage: "Ich bin mir nicht sicher, ob ich schwanger bin!" ? Gibt es dadurch ungeahnte Probleme beim AA?

Ja, ich werde mir auch schriftlich bestätigen lassen, dass ich am Gespräch war und schriftlich von der ZAF mit Stempel unterzeichnen lassen.

Es gibt für dieses Gespräch kein Fahrtkostentango, da die ZAF in meiner Stadt ist.

Nein, leider muss ich euch enttäuschen, es gibt hier viele ZAF . Aber, ich denke, es werden wohl noch weitere VV , vermutlich nur noch mit RFB folgen, da sich eine ZAF über meine Bewerbung beim AA beschwert hat und das war nicht lustig.

Das Gespräch wird vermutlich auch spannend wegen den 2 VV . Vielleicht gibts dann ja 2 Gespräche oder ein großes dass dann doppelt solange dauert.

Ja, das beste an diesen VV ist, wohl: "Die Höhe des Gehalts fragen Sie beim Arbeitgeber nach", das Gehalt ist nicht angegeben. Wie geht ihr bei einem solchen Fall vor.

Ich darf alles ablehnen, was 30% unter meinem letzten Bruttogehalt war, diese Regelung gibt es nur noch dieses Monat für mich. Wie bekomme ich heraus was die bezahlen?


Selbst wenn das angebotene Gehalt für diese Stellen zu niedrig wäre und ich mich dann dort nicht bewerben würde; drückt mir dann wohl die Agentur für Arbeit eine Sperre rein. Wie soll oder kann man nachweisen, dass das Gehalt unter der Zumutbarkeit liegt? Auf eure Ratschläge bin ich gespannt.

Ja, dass AA machst ja recht spannend, da ich ab dem 7. Monat( ab 1. Juli) dann sozusagen alles annehmen muss, wenn mir ein Arbeitsvertrag von einer ZAF vorgelegt wird. Gibt es dazu mehr Informationen zu dem anliegen, wegen der Zumutbarkeit ab dem 7. Monat, was da alles enthalten sein muss/soll?

Vielen Dank im Voraus!
 

Regensburg

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Hi :)
 

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noillusions

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Ja, das beste an diesen VV ist, wohl: "Die Höhe des Gehalts fragen Sie beim Arbeitgeber nach", das Gehalt ist nicht angegeben. Wie geht ihr bei einem solchen Fall vor.
Selbst wenn das angebotene Gehalt für diese Stellen zu niedrig wäre und ich mich dann dort nicht bewerben würde; drückt mir dann wohl die Agentur für Arbeit eine Sperre rein. Wie soll oder kann man nachweisen, dass das Gehalt unter der Zumutbarkeit liegt? Auf eure Ratschläge bin ich gespannt.
Kannst ja wegen der Unbestimmtheit die Bewerbung unterlassen.
Nachweislich kriegst du das Gehalt ja nur per Arbeitsvertrag raus, wenn der dir vorliegt und du das prüfst.

Die "Schwangerschaftstour" ist komisch, eine Ingenörin ist vielleicht noch nicht mal groß auf Baustellen, weiß nicht...
 

Regensburg

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Kannst ja wegen der Unbestimmtheit die Bewerbung unterlassen.

Upss, das würde ich nicht empfehlen.
Man sollte lieber vor Bewerbung über den Lohn nachfragen / verhandeln.

Ich weiß, mein Screenshot in #5 ist klein, aber ich bekomme es irgendwie nicht größer. Es ist aber doch noch lesbar.

Windows Nutzer kann mit Strg + vergrößern.
 

EKKA

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Man sollte lieber vor Bewerbung über den Lohn nachfragen / verhandeln.

Ich weiß, mein Screenshot in #5 ist klein, aber ich bekomme es irgendwie nicht größer. Es ist aber doch noch lesbar.

Windows Nutzer kann mit Strg + vergrößern.

Ja, der Screenshot ist lesbar.

Wie soll dann dort vorgehen, soll ich dann vor Einsendung der Bewerbung per Telefon fragen, wie hoch das entsprechende Gehalt für die Stellen aus dem VV ist? Wie geht man bei den Gehaltsfragen vor, wo das Gehalt mit Absicht nicht im VV steht?

Wie kann ich es dann auch dem AA nachweisen, wenn ich auf dem Rückmeldebogen vermerke: "Nicht beworben, wegen Unzumutbarkeit."

Man braucht doch etwas schriftliches, oder? Nicht, dass einem dann die Agentur für Arbeit eine saftige Sperre aufbrummt.

OK, hab dazu noch eine andere Frage,

Was mache ich ab dem 7. Monat, da ich ja, diese VV mit RFB nicht mehr wegen dem Gehalt (20% oder 30% unterhalb des letzten Gehaltes) ablehnen kann. Dann gilt diese Regel wegen Unzumutbarkeit ja auch nicht mehr.

Vielen Dank im Voraus!
 

Regensburg

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Ja, der Screenshot ist lesbar.
Danke :)

Ich gehe davon aus, das Du die Jobs nicht haben willst.
Meine Vorgehensweise würde folgendes:
soll ich dann vor Einsendung der Bewerbung per Telefon fragen, wie hoch das entsprechende Gehalt für die Stellen aus dem VV ist?
Ja - aber nicht telefonisch, schön langsam schriftlich per Post.
Hier kann Dir keiner "Nichtbewerbung" vorschmeissen -> Du bist mit dem potentiellen AG im Kontakt.

Wie geht man bei den Gehaltsfragen vor
Ich habe ein VV von AfA bekommen wo aber keine Lohnangaben sind. Hiermit fordere ich sie mir diese zusenden.
- oder so ähnlich.

wo das Gehalt mit Absicht nicht im VV steht?
Ist doch nicht Dein Absicht, also brav nachfragen. Ich möchte schon wissen wie viel ich verdiene.

"Nicht beworben, wegen Unzumutbarkeit."
Gaaaanz schlechte Idee - lieber nicht antworten.

eine saftige Sperre aufbrummt.
Das macht AfA für Ihre Kunden immer wieder gerne :), quasi so eine inklusiv Leistung.

Dann gilt diese Regel wegen Unzumutbarkeit ja auch nicht mehr.
Z.Z. weißt Du es ja doch nicht - keine Lohnangabe -.
Zweitens: Lohn darf nicht unter deinem ALG1 liegen, was Du z.Z. auch nicht Prüfen kannst, was ich mir gerade bei ZAF nicht unbedingt vorstellen kann.

Screenshot hier als Leseprobe -> Seite 185 (es sind mehrere Seiten vorhanden => scrollen :)

https://books.google.de/books?id=2h...e&q=Arbeitsangebot muss bestimmt sein&f=false
 
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Ace34

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Das macht AfA für Ihre Kunden immer wieder gerne :), quasi so eine inklusiv Leistung.

Auch bei Kleinigkeiten?
Heute ist der 4. Tag seit dem ich VV erhalten habe. Ich hätte mich bereits gestern um die Bewerbungen kümmern müssen. Werde ich erst heute machen.
Außerdem habe ich heute voreilig einen VG abgesagt, weil ich dachte etwas gefunden zu haben
 

EKKA

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Zwischenstand:

Hab ne Absage von der ZAF erhalten, aber ich weiß leider nicht, ob die Absage für die 2 VV (RFB ) gilt oder nur für einen. In der Absage für diesen Standort, wo ich mich auf 2 verschiedene Positionen beworben habe, wurde leider nicht explizit erläutert ob die Absage für beide Stellen gilt.

Nun, muss ich erstmal abwarten, ob da noch was von der ZAF kommt. Bei mir in der EGV steht auch, dass man sich "zeitnah" auf Vermittlungsvorschläge bewerben muss.

Zeitnah d.h. dann laut Forum -> 3 Werktage.
 
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