...da die bibpolare Störung hoch und tiefs hat, hinzu kommen zwar noch andere Einschränkungen, diese wäre allerdings die schwerwiegendeste.
Personen mit Psychischen Erkrankungen reagieren oft abweisend auf fremde Menschen, was für die erkrankte Person wiederum nur Stress verursacht.
Deswegen sollte es schon verständlich sein, das hier eine Person aus dem engsten vertrauten Kreis die beste Lösung ist und nicht ein anonymer Angestellter eines Pflegedienstes.
Ja, zeitlich nicht konkret planbar
Deswegen ist bei solchen schwerwiegenden Erkrankungen auch nicht an eine Arbeitsaufnahme zu denken.
Personen die Psychisch sehr labil sind, werden sich nicht bei dir auf der Arbeit melden können um die mitzuteilen das jetzt Hilfe notwendig wird.
Notfalls mpüsste man dem JC dzu da Pflegegeutachten vorlegen
Nach meiner Erfahrung nach sind die Sachbearbeiter nicht in der Lage ein Pflegegutachten zu verstehen.
Geschweige denn zu begreifen das der MDK nur dazu da ist, möglichst im sinne der Pflegekasse ein Gutachten zu erstellen um kosten zu Sparen.
Das Pflegegutachten umfasst 16 Seiten. Was ich gefunden habe in der Tabelle...
In dieser Tabelle befindet sich der von dir angegebene Pflegeaufwand den „tatsächlichen“ Pflegeaufwand findest du unter Punkt 5.2 im Gutachten in dem Satz „Der Pflegeaufwand liegt nachvollziehbar bei wenigstens...“
Die dort angegebene Stundenzahl ist auch die Zeit, die dir jemand als Ersatz bzw. Verhinderungspflege zusteht.
Das beste ist du meldest dich bei der Pflegekasse, damit diese dir ein Schreiben aufsetzt in dem die Stundenanzahl der Pflege eingetragen ist und das du als Pflegeperson durchgehend eingetragen bist.
In den meisten Fällen trägt die Pflegekasse deine von dir angegebene Stundenanzahl in dieses Schreiben ein.
Ebenso die Gutachten, bei denen ersichtlich ist, das ein Pflegeaufwand von +60Stunden in der Woche vorliegt. (Wie soll man da generell noch eine Arbeit aufnehmen?)
Keine Arbeit aufnehmen und sich um seine Angehörigen kümmern würde ich vorschlagen, notfalls die Sache vor Gericht austragen.
Das Sozialgericht wird es meiner Meinung nach so sehen wie du selbst und zwar das in dieser Situation nicht an eine Arbeitsaufnahme zu denken ist.
Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben, kannst du dich mal beim Sozialverband Deutschland (sovd.de) melden, diese vertreten euch bei Widersprüchen gegen den MDK und auch Pflegepersonen bei Streitigkeiten gegen das Jobcenter.