Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Instandhaltungskosten für ein Eigenheim meiner Mutter.
Die Situation: ihre zwei Bäder müssen erneuert werden. Es gab einen Wasserschaden der durch die Versicherung übernommen wird. Leider zeigte sich dabei, dass viele alte Rohre (Haus aus dem Jahr 1951) erneuert werden müssen. Das Fallrohr ist kurz vorm kaputtgehen und es ist sehr viel Feuchtigkeit in den Wänden. Die Versicherung übernimmt nur die direkten Folgeschäden des Rohrbruchs und die anderen Schäden, die sich sozusagen unter der Oberfläche im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben unabhängig vom Rohrbruch (Schimmelbefall, geröstete und verstopfte Rohre, usw...) werden nicht übernommen. Meine Mutter bekommt Hartz 4. Bis Mitte November 2020 hat bei ihr noch mein Bruder gelebt. Der Schäden entstand letztes Jahr im Mai. Durch viele Probleme auf Seiten der Versicherung zog sich der Prozess bis heute....
Nun sind wir soweit, dass eine Firma die Sanierung der Bäder beginnen möchte.
Handelt es sich hierbei um Instandhaltungskosten? Und kann ich dafür eine Kostenübernahme beantragen ? Auch rückwirkend für das letzte Jahr? Benötigt man einen Kostenvorschlag oder wird die Kostenübernahme erst nach Beendigung der Leistungen gestellt?
Macht es einen Unterschied, dass mein Bruder letztes Jahr noch dort gewohnt hat, bei der Höhe der Summe, die das Jobcenter evtl. übernehmen würde?
Ich danke für jede Rückmeldung!!!
LG Carmen
Die Situation: ihre zwei Bäder müssen erneuert werden. Es gab einen Wasserschaden der durch die Versicherung übernommen wird. Leider zeigte sich dabei, dass viele alte Rohre (Haus aus dem Jahr 1951) erneuert werden müssen. Das Fallrohr ist kurz vorm kaputtgehen und es ist sehr viel Feuchtigkeit in den Wänden. Die Versicherung übernimmt nur die direkten Folgeschäden des Rohrbruchs und die anderen Schäden, die sich sozusagen unter der Oberfläche im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben unabhängig vom Rohrbruch (Schimmelbefall, geröstete und verstopfte Rohre, usw...) werden nicht übernommen. Meine Mutter bekommt Hartz 4. Bis Mitte November 2020 hat bei ihr noch mein Bruder gelebt. Der Schäden entstand letztes Jahr im Mai. Durch viele Probleme auf Seiten der Versicherung zog sich der Prozess bis heute....
Nun sind wir soweit, dass eine Firma die Sanierung der Bäder beginnen möchte.
Handelt es sich hierbei um Instandhaltungskosten? Und kann ich dafür eine Kostenübernahme beantragen ? Auch rückwirkend für das letzte Jahr? Benötigt man einen Kostenvorschlag oder wird die Kostenübernahme erst nach Beendigung der Leistungen gestellt?
Macht es einen Unterschied, dass mein Bruder letztes Jahr noch dort gewohnt hat, bei der Höhe der Summe, die das Jobcenter evtl. übernehmen würde?
Ich danke für jede Rückmeldung!!!
LG Carmen