Hallo Forum,
hätte gerne ein paar Einschätzungen zu folgender Konstellation:
Herr A und Frau B wohnen seit 2019 in einer WG , teilen sich also Bad und Küche aber jeder hat seine eigenen Privaträume. Herr A und Frau B sind in keiner festen Partnerschaft sondern einfach nur sehr gute Freunde die sich wegen hoher Mietkosten entschieden haben als WG zu leben. Getrennte Konten etc...
2019 wurde bereits durch einen Hausbesuch die Wohnverhältnisse geprüft und bestätigt dass es sich um eine WG handelt.
Im Sommer 2023 verstirbt die Mutter von Frau B.
Am 01.09.2019 ziehen Herr A und Frau B in das Haus der verstorbenen Mutter das Frau B geerbt hat (Umzug nicht vorher genehmigt lassen aufgrund der Umstände). Herr A bekommt einen Privatraum, Frau B bekommt 2 Privaträume, Bad und Küche werden wie immer geteilt. Frau B stellt Herrn A einen Mietvertrag für das Zimmer aus. Herr A reicht diesen mit allen erforderlichen Unterlagen (VÄM,KDU ,...) beim JC ein.
JC unterstellt nun Herrn A und Frau B eine eheähnliche Gemeinschaft (Hinweis einer anderen Behörde) und fordert zehntausend Unterlagen über das Haus von Frau B an, die Herr A selbstverständlich nicht hat. Seit September erhält Herr B auch keine Leistungen vom JC (weder Regelsatz noch Miete). Herr B hat weder einen Ablehnungs- noch ein Bewilligungsbescheid erhalten, es wurden bisher immer wieder neue Unterlagen.
Am 20.11. erhält Frau B einen Hausbesuch von 2 JC Mitarbeitern die die Wohnverhältnisse prüfen wollen. Frau B erklärt dass sie derzeit niemanden in ihre Privatsphäre lassen möchte da nach dem kürzlichen Tod ihrer Mutter noch Chaos im Haus ist und sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde. Die JC Mitarbeiter setzen Frau B jedoch unter Druck sie wäre verpflichtet sie herein zu lassen etc, woraufhin Frau B irgendwann nachgibt und die beiden rein lässt. Sie zeigt das Bad, die Küche und den Privatraum von Herrn A. In dem Raum steht ein Kleiderschrank, Schreibtisch und eine Kommode. Die Mitarbeiter fragen warum es kein Bett gibt und wo Herr A schlafen würde. Frau B zeigt auf den Farbeimer und die Pinsel in der Ecke und erklärt dass sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde und Herr A deswegen auf der Couch im Privatraum von Frau B schläft. Darauhin möchten die Mitarbeiter auch die Privaträume von Frau B sehen, sie versuchen sie wieder unter Druck zu setzen dass unter den nun erlangten Erkenntnissen das Ergebnis des Haubesuchs defintiv Negativ ausfallen wird. Frau B bleibt jedoch dabei dass sie ihre beiden Privaträume nicht zeigen wird und irgendwann verschwinden die Mitarbeiter dann tatsächlich.
Wie ist die Situation einzuschätzen? War der Hausbesuch der nur mit Einschüchterung stattfinden konnte überhaupt rechtens? Wie sind die "erlangten Erkenntnisse" des Hausbesuchs zu beurteilen in Bezug auf die Tatsache dass noch überhaupt keinen Cent Miete für den Privatraum von Herrn A, an Frau B geflossen ist? Ist es ein Problem dass Herr A noch kein Bett aufgebaut hat und auf der Couch von Frau B schläft (Auch wenn die JC Mitarbeiter dies nicht prüfen konnten)?
hätte gerne ein paar Einschätzungen zu folgender Konstellation:
Herr A und Frau B wohnen seit 2019 in einer WG , teilen sich also Bad und Küche aber jeder hat seine eigenen Privaträume. Herr A und Frau B sind in keiner festen Partnerschaft sondern einfach nur sehr gute Freunde die sich wegen hoher Mietkosten entschieden haben als WG zu leben. Getrennte Konten etc...
2019 wurde bereits durch einen Hausbesuch die Wohnverhältnisse geprüft und bestätigt dass es sich um eine WG handelt.
Im Sommer 2023 verstirbt die Mutter von Frau B.
Am 01.09.2019 ziehen Herr A und Frau B in das Haus der verstorbenen Mutter das Frau B geerbt hat (Umzug nicht vorher genehmigt lassen aufgrund der Umstände). Herr A bekommt einen Privatraum, Frau B bekommt 2 Privaträume, Bad und Küche werden wie immer geteilt. Frau B stellt Herrn A einen Mietvertrag für das Zimmer aus. Herr A reicht diesen mit allen erforderlichen Unterlagen (VÄM,KDU ,...) beim JC ein.
JC unterstellt nun Herrn A und Frau B eine eheähnliche Gemeinschaft (Hinweis einer anderen Behörde) und fordert zehntausend Unterlagen über das Haus von Frau B an, die Herr A selbstverständlich nicht hat. Seit September erhält Herr B auch keine Leistungen vom JC (weder Regelsatz noch Miete). Herr B hat weder einen Ablehnungs- noch ein Bewilligungsbescheid erhalten, es wurden bisher immer wieder neue Unterlagen.
Am 20.11. erhält Frau B einen Hausbesuch von 2 JC Mitarbeitern die die Wohnverhältnisse prüfen wollen. Frau B erklärt dass sie derzeit niemanden in ihre Privatsphäre lassen möchte da nach dem kürzlichen Tod ihrer Mutter noch Chaos im Haus ist und sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde. Die JC Mitarbeiter setzen Frau B jedoch unter Druck sie wäre verpflichtet sie herein zu lassen etc, woraufhin Frau B irgendwann nachgibt und die beiden rein lässt. Sie zeigt das Bad, die Küche und den Privatraum von Herrn A. In dem Raum steht ein Kleiderschrank, Schreibtisch und eine Kommode. Die Mitarbeiter fragen warum es kein Bett gibt und wo Herr A schlafen würde. Frau B zeigt auf den Farbeimer und die Pinsel in der Ecke und erklärt dass sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde und Herr A deswegen auf der Couch im Privatraum von Frau B schläft. Darauhin möchten die Mitarbeiter auch die Privaträume von Frau B sehen, sie versuchen sie wieder unter Druck zu setzen dass unter den nun erlangten Erkenntnissen das Ergebnis des Haubesuchs defintiv Negativ ausfallen wird. Frau B bleibt jedoch dabei dass sie ihre beiden Privaträume nicht zeigen wird und irgendwann verschwinden die Mitarbeiter dann tatsächlich.
Wie ist die Situation einzuschätzen? War der Hausbesuch der nur mit Einschüchterung stattfinden konnte überhaupt rechtens? Wie sind die "erlangten Erkenntnisse" des Hausbesuchs zu beurteilen in Bezug auf die Tatsache dass noch überhaupt keinen Cent Miete für den Privatraum von Herrn A, an Frau B geflossen ist? Ist es ein Problem dass Herr A noch kein Bett aufgebaut hat und auf der Couch von Frau B schläft (Auch wenn die JC Mitarbeiter dies nicht prüfen konnten)?