Wie sind die Erkenntnisse eines Hausbesuch wegen Verdacht auf eheähnliche Gemeinschaft zu bewerten?

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Hallo Forum,

hätte gerne ein paar Einschätzungen zu folgender Konstellation:

Herr A und Frau B wohnen seit 2019 in einer WG , teilen sich also Bad und Küche aber jeder hat seine eigenen Privaträume. Herr A und Frau B sind in keiner festen Partnerschaft sondern einfach nur sehr gute Freunde die sich wegen hoher Mietkosten entschieden haben als WG zu leben. Getrennte Konten etc...
2019 wurde bereits durch einen Hausbesuch die Wohnverhältnisse geprüft und bestätigt dass es sich um eine WG handelt.

Im Sommer 2023 verstirbt die Mutter von Frau B.
Am 01.09.2019 ziehen Herr A und Frau B in das Haus der verstorbenen Mutter das Frau B geerbt hat (Umzug nicht vorher genehmigt lassen aufgrund der Umstände). Herr A bekommt einen Privatraum, Frau B bekommt 2 Privaträume, Bad und Küche werden wie immer geteilt. Frau B stellt Herrn A einen Mietvertrag für das Zimmer aus. Herr A reicht diesen mit allen erforderlichen Unterlagen (VÄM,KDU ,...) beim JC ein.

JC unterstellt nun Herrn A und Frau B eine eheähnliche Gemeinschaft (Hinweis einer anderen Behörde) und fordert zehntausend Unterlagen über das Haus von Frau B an, die Herr A selbstverständlich nicht hat. Seit September erhält Herr B auch keine Leistungen vom JC (weder Regelsatz noch Miete). Herr B hat weder einen Ablehnungs- noch ein Bewilligungsbescheid erhalten, es wurden bisher immer wieder neue Unterlagen.

Am 20.11. erhält Frau B einen Hausbesuch von 2 JC Mitarbeitern die die Wohnverhältnisse prüfen wollen. Frau B erklärt dass sie derzeit niemanden in ihre Privatsphäre lassen möchte da nach dem kürzlichen Tod ihrer Mutter noch Chaos im Haus ist und sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde. Die JC Mitarbeiter setzen Frau B jedoch unter Druck sie wäre verpflichtet sie herein zu lassen etc, woraufhin Frau B irgendwann nachgibt und die beiden rein lässt. Sie zeigt das Bad, die Küche und den Privatraum von Herrn A. In dem Raum steht ein Kleiderschrank, Schreibtisch und eine Kommode. Die Mitarbeiter fragen warum es kein Bett gibt und wo Herr A schlafen würde. Frau B zeigt auf den Farbeimer und die Pinsel in der Ecke und erklärt dass sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde und Herr A deswegen auf der Couch im Privatraum von Frau B schläft. Darauhin möchten die Mitarbeiter auch die Privaträume von Frau B sehen, sie versuchen sie wieder unter Druck zu setzen dass unter den nun erlangten Erkenntnissen das Ergebnis des Haubesuchs defintiv Negativ ausfallen wird. Frau B bleibt jedoch dabei dass sie ihre beiden Privaträume nicht zeigen wird und irgendwann verschwinden die Mitarbeiter dann tatsächlich.

Wie ist die Situation einzuschätzen? War der Hausbesuch der nur mit Einschüchterung stattfinden konnte überhaupt rechtens? Wie sind die "erlangten Erkenntnisse" des Hausbesuchs zu beurteilen in Bezug auf die Tatsache dass noch überhaupt keinen Cent Miete für den Privatraum von Herrn A, an Frau B geflossen ist? Ist es ein Problem dass Herr A noch kein Bett aufgebaut hat und auf der Couch von Frau B schläft (Auch wenn die JC Mitarbeiter dies nicht prüfen konnten)?
 
Wurde die Miete von Herr B dennoch bezahlt?
Nein. Denn Herr A. besitzt keine finanziellen Rücklagen was dem Jobcenter auch bekannt ist. Somit ist Herr A auf die Leistungen vom JC dringend angewiesen. Ein Antrag auf Vorschuss der zu erwartenden Leistungen wurde vor ca 3Wochen gestellt und ist ebenfalls noch unbeantwortet. Ohne Unterstützung von Freunden und Familie wäre Herr A vermutlich schon verhungert.
Zudem befindet sich Herr A in einer bereits bewilligten und bezahlten Umschulung (Fernstudium) die mehrere Tausend Euro gekostet hat, an dieser kann Herr A. derzeit aber nicht teilnehmen da er schon halb verhungert ist und keine finanziellen Mittel für Internet usw hat.
 
Ok, nur damit ich es richtig verstehe. Für September, Oktober und November wurde keine Miete gezahlt? (Ich frage, weil die Rede von unterstützenden Freunden ist.) Wenn tatsächlich nicht gezahlt wurde, was war die Reaktion des Vermieters?
 
Ok, nur damit ich es richtig verstehe. Für September, Oktober und November wurde keine Miete gezahlt? (Ich frage, weil die Rede von unterstützenden Freunden ist.) Wenn tatsächlich nicht gezahlt wurde, was war die Reaktion des Vermieters?
richtig für September, Oktober und November wurde keine Miete gezahlt, wie auch wenn keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und keine Rücklagen vorhanden sind.
Seit September ist Frau B ja die Vermieterin von Herr A, da sie das Haus ihrer Mutter geerbt hat, in das Herr A mit eingezogen ist.
Freunde haben Herrn A während der Zeit ab September mit kleinen Darlehen unterstützt damit er sich wenigstens Nahrungsmittel kaufen kann.
 
Deshalb die Frage, welche Reaktion von der Vermieterin (Frau B) auf die ausbleibende Mietzahlung kam.
Sie hat die Miete mehrmals mündlich bei Herrn A angemahnt, sie wird ihren langjährigen Freund und WG Partner nun natürlich nicht direkt fristlos kündigen wie es andere Vermieter gemacht hätten das ist ganz klar. Dennoch ist sie auf die Mieteinnahmen selbstverständlich angewiesen, wenn sie das Zimmer nicht an Herr A sondern an Herrn X vermieten würde, hätte sie die Mieteinnahmen ja auch. Das hat sie so auch den Mitarbeitern beim Hausbesuch mitgeteilt.
 
Schriftlich gibt es nichts? Ich denke, dass euch das recht nachteilig ausgelegt bzw. auch in Frage gestellt wird, ob hier ein ernstzunehmender Mietvertrag vorliegt.

PS: Da es nun um fast vier Monate(!) Zahlungsrückstand geht, kann von "direkt(!) kündigen" auch keine Rede sein.
 
Eigentlich müsste nun eine Kündigung kommen (in einem normalen Mietverhältnis)

Ergänzend könnte es auch ein Problem sein dass Frau B das Zimmer von Herrn A gezeigt hat. Eigentlich wäre das Hausfriedensbruch ( ganz übertrieben) eher hätte sie nur ihre Zimmer zeigen dürfen (wenn überhaupt) aber nicht einfach in das Zimmer ihres Mieters gehen dürfen.

Ich würde eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass es sich um ein reines Mietverhältnis handelt. Frist setzen da Notlage und dann EA einreichen.

Allerdings wird das Gericht wissen wollen von was Herr A gelebt hat in dieser Zeit. Vielleicht hat Frau B ihm etwas geliehen und es gibt da einen Darlehensvertrag?

Und wenn gefragt wird warum er mitgezogen ist. Dann könnte man das so begründen dass Frau B so oder so untervermietet hâtte und da lieber jemanden als Mieter hat den sie bereits kennt.
 
Ich würde eine eidesstattliche Versicherung abgeben
Ich hoffe ja, dass der jetzt folgende Hinweis unnötig ist, aber hierbei sollte man ganz genau aufpassen, ob die dann dargelegten Sachen auch tatsächlich so sind. Einige Verdachtsmomente wie die ausbleibende Reaktion auf montelange Mietschulden und der Schlafplatz im Zimmer der A sind ja gegeben.
 
Am 20.11. erhält Frau B einen Hausbesuch von 2 JC Mitarbeitern die die Wohnverhältnisse prüfen wollen. Frau B erklärt dass sie derzeit niemanden in ihre Privatsphäre lassen möchte da nach dem kürzlichen Tod ihrer Mutter noch Chaos im Haus ist und sie sich noch in den Renovierungsarbeiten befinde. Die JC Mitarbeiter setzen Frau B jedoch unter Druck sie wäre verpflichtet sie herein zu lassen etc, woraufhin Frau B irgendwann nachgibt und die beiden rein lässt. Sie zeigt das Bad, die Küche und den Privatraum von Herrn A.
Das hier sehe ich absolut kritisch. Sollte das wirklich so geschehen sein, dann sollte Herr A und Frau B Anzeige erstatten.
Zuerst mal hätten die Mitarbeiter ohne Herrn As Zustimmung gar nicht in dessen Räume gedurft, auch wenn Frau B in der Lage war diese dort hineinzulassen. Herr A sollte gegen die JC Mitarbeiter Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch und Frau B sollte Anzeige erstatten wegen Nötigung.
Theoretisch könnte Herr A auch noch Frau B anzeigen, da diese den Zugriff auf die Räumlichkeiten von A ermöglicht hat, aber das würde ich lassen wenn beide befreundet sind. Ausserdem wurde Frau B ja auch von den Mitarbeitern unter Druck gesetzt.
Es liegt hier übrigens auchnoch eine Verletzung des Sozialdatenschutzes vor, denn die JC Mitarbeiter haben Frau B gegenüber offenbart dass Herr A Sozialleistungen bezieht. Das könnte man auchnoch anzeigen. Sollte man in diesem Fall auch. Und zusätzlich den Landesdatenschutzbeauftragten informieren.
Sollte aufgrund dieser illegalen Hausdurchsuchung in Abwesenheit von Herrn A dieser jetzt finanzielle Nachteile haben, haben sich die JC Mitarbeiter unter Umständen sogar selbst Schadensersatzpflichtig gemacht.

Wegen den Ausstehenden Leistungen unbedingt so schnell wie möglich vors Sozialgericht ziehen. Und wegen dem Rest ab zur Polizei und Anzeige gegen die Jobcenter Mitarbeiter erstatten.
 
Die Frage die ich mir stelle ist, wenn man weiß das es kein zweites Bett gibt, wieso lässt man die Schnüffler ins Haus blockt dann aber wenn es darum geht die Sachlage aufzuklären?

Also entweder man schließt die Tür oder man spielt mit. Da kommt mit Sicherheit noch Stress auf Euch zu.
untervermietet hâtte und da lieber jemanden als Mieter hat den sie bereits kennt.
Tjo nur das Herr A im Zimmer von Frau B schläft, eine Couch im Schlafzimmer sieht nicht nach Untervemietung aus.
 
eine Couch im Schlafzimmer sieht nicht nach Untervemietung aus.
Mir ist das bewusst. Aber steht denn die Couch im Schlafzimmer? Die Vermieterin hat zwei Zimmer. Zudem geht es ja um Ratschläge wie man aus dieser Situation heraus kommt. Ich gehe zunächst davon aus dass die Wahrheit geschildert wird und nur weil jemand auf der Couch schläft hat man nicht gleich eine Beziehung. Da hätre ich schon ziemlich viele gehabt so oft wie Kumpels bei mir auf der Couch genächtigt haben früher
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Ich hoffe ja, dass der jetzt folgende Hinweis unnötig ist, aber hierbei sollte man ganz genau aufpassen, ob die dann dargelegten Sachen auch tatsächlich so sind.
Absolut richtiger Hinweis.

Wie zuvor geschrieben gehe ich jetzt davon aus dass die Wahrheit gesagt wird. Ist es anders sollte man natürlich nichts in Richtung eidesstattliche Versicherung tun.
 
Ich gehe zunächst davon aus dass die Wahrheit geschildert wird und nur weil jemand auf der Couch schläft hat man nicht gleich eine Beziehung.
Ich zweifle nicht die Warheit an, aber da auch schon das Gericht ins Spiel gebracht wird sind die Fakten zurzeit etwas ungünstig.
 
Vor Sozialgericht könnte man anbieten eine 2. Hausbegehung zu machen und sich die Wohnung von Herrn A anzugucken wie diese nach Beendigung der Renovierung aussieht. Wenn dort dann nur Zeug von Herrn A, inklusive Bett ist, sollte es keine Probleme geben. Alternativ ein Video machen wie die Räume derzeit im Renovierungszustand aussehen und dass es daher logisch ist, dass derzeit da kein Bett steht. Und dann ein Video von dem Raum mit der Couch machen wo Herr A aktuell schläft. Diese Couch sollte am besten nicht im Schlafzimmer von Frau B stehen. Evtl. kann man sich dafür ja auch ne alte Schlafcouch in den Flur stellen.
 
Die Frage die ich mir stelle ist, wenn man weiß das es kein zweites Bett gibt, wieso lässt man die Schnüffler ins Haus blockt dann aber wenn es darum geht die Sachlage aufzuklären?

Also entweder man schließt die Tür oder man spielt mit. Da kommt mit Sicherheit noch Stress auf Euch zu.

Tjo nur das Herr A im Zimmer von Frau B schläft, eine Couch im Schlafzimmer sieht nicht nach Untervemietung aus.

Frau B hat eingangs mehrfach deutlich gesagt dass sie keine fremden Leute in der Wohnung haben möchte aufgrund der genannten Umstände. Sie wurde dann aber ca 10Minuten massiv eingeschüchtert, jemand der eigentlich nichts zu verbergen hat gibt dann vielleicht doch nach wenn (fälschlicherweise) erzählt wird sie wäre dazu verpflichtet und schwere Worte wie Sozialbetrug Anzeige Gerichtsverfahren fallen?
Zudem wurde ihr ja auch auf ihre Nachfrage was denn mit den ausstehenden Mietzahlungen von Herrn A sei erzählt, wenn sie die Mitarbeiter nicht herein lasse, würde sie auch ganz sicher keine Miete für die Wohnung von Herrn A vom JC erhalten. Als sie dann aber auch noch ihre PRIVAT Räume sehen wollten wurde es ihr dann doch zu bunt. Unangekündigt Montag Morgens um 9Uhr? In meinen Augen zumindest ist das eine massive Einschüchterung unter Behauptung falscher Tatsachen.

Und wie Lizzy69 richtig anmerkt, Frau B hat 2 Privaträume, die Couch steht wie bei so vielen Menschen im Wohnzimmer und das Bett im Schlafzimmer. Wer hätte es gedacht.
Vor Sozialgericht könnte man anbieten eine 2. Hausbegehung zu machen und sich die Wohnung von Herrn A anzugucken wie diese nach Beendigung der Renovierung aussieht. Wenn dort dann nur Zeug von Herrn A, inklusive Bett ist, sollte es keine Probleme geben. Alternativ ein Video machen wie die Räume derzeit im Renovierungszustand aussehen und dass es daher logisch ist, dass derzeit da kein Bett steht. Und dann ein Video von dem Raum mit der Couch machen wo Herr A aktuell schläft. Diese Couch sollte am besten nicht im Schlafzimmer von Frau B stehen. Evtl. kann man sich dafür ja auch ne alte Schlafcouch in den Flur stellen.
Das ist eine gute Idee mit dem Video. Herr A sollte dann direkt auch noch eins von der Garage machen, dort steht tatsächlich das auseinandergebaute Bett, Matratze etc. Wer hätte es gedacht. ;)
 
Als sie dann aber auch noch ihre PRIVAT Räume sehen wollten wurde es ihr dann doch zu bunt. Unangekündigt Montag Morgens um 9Uhr? In meinen Augen zumindest ist das eine massive Einschüchterung unter Behauptung falscher Tatsachen.
Lässt sich aber nicht beweisen, nicht ohne Grund tauchen die zu zweit auf.
 
Sei mir nicht böse, aber die Konstellation wird den beiden gehörig um die Ohren fliegen.
Wenn ich ein Zimmer beziehe, ist ja das wichtigste, das Bett und nicht Schreibtisch und Kommode, Schrank

Wenn ich drei Monate keine Leistungen bekomme, dann mache ich aber heftig Theater, muss ja von etwas leben, Freund kann man ja auch nicht ewig in Anspruch nehmen. Das muss ja auch zurück gezahlt werden.
Von der Vermieterin gab es zu keiner Zeit Mahnungen, nachträglich diese jetzt ausstellen, wirkt noch unglaubwürdiger.

Was hat der Mieter mit der Renovierung des Hauses zu tun? Nur ein Farbeimer in Raum stellen, ist keine Renovierung, sondern eine Lagerung. Was auch wieder gegen die beiden spricht.

Warum wurde der Umzug nicht beim Jobcenter beantragt? Der Mieter hat doch nichts mit der Situation zu tun, sondern ist ja nur Mieter.

Alles nicht so ganz vertrauenswürdig. Zumal es bereits im Vorfeld die Vermutung gab, wird hier jetzt erst Recht vermutet.

Er sollte schnellstens sich um seine Belange kümmern und beim Jobcenter aufschlagen und sich erklären. Spätestens morgen früh um 8
Was ja hätte schon lange passiert sein müssen
 
Unangekündigt Montag Morgens um 9Uhr? In meinen Augen zumindest ist das eine massive Einschüchterung unter Behauptung falscher Tatsachen.
Das Problem ist es zu beweisen.

Ich würde mich nicht darauf konzentrieren. Es ist jetzt wie es ist und lässt sich nicht mehr ändern. ( Kommt es zu einer Verhandlung kann sie als Zeuge aussagen und erklären wie sie sich gefüllt hat)

Der Herr sollte jetzt sehr sehr nachdrücklich seine Notlage hervorheben. Über die eidesstattliche Versicherung sollte man gründlich nachdenken und dann wie schon geschrieben einen EA stellen

Das mit den Videos finde ich eine Superidee 👍
 
Wenn ich ein Zimmer beziehe, ist ja das wichtigste, das Bett und nicht Schreibtisch und Kommode, Schrank
Es sieht in der Tat komisch aus. Aber es hat tatsächlich nachvollziehbare Gründe für die ich hier aber weit ausholen müsste.

Wenn ich drei Monate keine Leistungen bekomme, dann mache ich aber heftig Theater, muss ja von etwas leben, Freund kann man ja auch nicht ewig in Anspruch nehmen. Das muss ja auch zurück gezahlt werden.
Von der Vermieterin gab es zu keiner Zeit Mahnungen, nachträglich diese jetzt ausstellen, wirkt noch unglaubwürdiger.
Von Frau B gab es ja durchaus mündliche Mahnungen. Jetzt mal im Ernst, wer würde denn hier einem guten Freund ein Zimmer seines Haus vermieten (Wir erinnern uns er befindet sich offenbar in einer Notlage: Bürgergeld , laufende Umschulung, keine finanz. Mittel, Probleme mit dem Amt... ) und dann in den ersten 3 Monaten direkt schriftliche Mahnungen schreiben bzw sogar kündigen und auf die Strasse setzen? Gehts noch?
Wir reden hier doch auch nicht von einer 100qm2 3ZKB sondern von einer Untervermietung EINES Zimmers.

Herr A hat während der 3 Monate selbstverständlich Theater beim JC gemacht. Er ist in der finanziellen Notlage und vom JC abhängig, nicht Frau B.

Was hat der Mieter mit der Renovierung des Hauses zu tun? Nur ein Farbeimer in Raum stellen, ist keine Renovierung, sondern eine Lagerung. Was auch wieder gegen die beiden spricht.
Eigenständige Renovierung des Zimmers war notwendig und vorher mit Herr A abgesprochen.
Warum wurde der Umzug nicht beim Jobcenter beantragt? Der Mieter hat doch nichts mit der Situation zu tun, sondern ist ja nur Mieter.
Weil alles sehr kurzfristig war, Herr A und Frau B wohnten ja schon viele Jahre in einer WG , dann erbt Frau B plötzlich ein Haus, Herr A kann die WG -Wohnung alleine nicht halten weil zu gross und zu teuer für ihn alleine. Er sucht nach einer neuen kleineren Wohnung aber findet keine. Die Untervermietung des Zimmer im Haus von Frau B war also auch aus der Not geboren, da Herr A sonst womöglich auf der Strasse gesessen hätte.
Er sollte schnellstens sich um seine Belange kümmern und beim Jobcenter aufschlagen und sich erklären. Spätestens morgen früh um 8
Was ja hätte schon lange passiert sein müssen
Herr A. steht im schriftlichen Kontakt mit dem JC , er hat alle Unterlagen und Anträge mehrfach eingereicht, es ist jedoch bisher weder ein Leistungsbescheid, noch ein Ablehnungsbescheid eingegangen.
 
...Wie ist die Situation einzuschätzen?...
Gehe ich recht in der Annahme, dass nur Herr A Bürgergeld beziehen möchte und Frau B sich soz. selbst finanziert bzw. keinerlei Leistungen bezieht?

Falls dem so ist frage ich mich, weshalb ->
...der Hausbesuch der nur mit Einschüchterung stattfinden konnte überhaupt rechtens?..
-> Frau B dem Hausbesuch überhaupt stattgegeben hat (in Abwesenheit von Herrn A, Montagmorgen früh um 9.00 Uhr)?

...Wie sind die "erlangten Erkenntnisse" des Hausbesuchs zu beurteilen in Bezug auf die Tatsache dass noch überhaupt keinen Cent Miete für den Privatraum von Herrn A, an Frau B geflossen ist?...
Hüstel - es liegt mir fern hier Dinge zu unterstellen... (wer ist hier eigentlich wer, ist @chrome nun Herr A oder Frau B?!?)

Aber mal grundsätzlich, wenn Frau B den Herrn A nunmehr seit über drei Monaten mietfrei bei sich wohnen lässt, es sogar soweit geht, dass ->
...Herr A noch kein Bett aufgebaut hat und auf der Couch von Frau B schläft...
Ist das doch ein ziemlich starkes Indiz dafür, dass es sich eben nicht um eine (seit 2019 bestehende) reine Wohngemeinschaft handelt...

Ebenso umgekehrt - ist es denn Usus, dass Herr A als Nur-WG -Mitbewohner es soz. als selbstverständlich ansieht, mit Frau B ins geerbte Haus einzuziehen (ohne den Umzug vorher anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen) und dann, weil sein Raum offensichtlich noch nicht fertig gemalert ist (seit dem Umzug im September...), offiziell auf dem Sofa von Frau B nächtigt?

Nichts für ungut, aber bzgl. den geschilderten Umständen liegt die Vermutung dass es sich hier um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, schon sehr nahe.

Und was das angeht ->
...Zudem befindet sich Herr A in einer bereits bewilligten und bezahlten Umschulung (Fernstudium) die mehrere Tausend Euro gekostet hat, an dieser kann Herr A. derzeit aber nicht teilnehmen da er schon halb verhungert ist und keine finanziellen Mittel für Internet usw hat...
das kann ja wohl so nicht sein; Herr A wohnt z.Zt. mietfrei bei Frau B und sie gibt ihm ihr WLAN-Passwort nicht und hat den Kühlschrank abgeschlossen - deswegen kann er sein Studium nicht weiterverfolgen - ernsthaft???

Anstelle von Herrn A würde ich es mir sehr gut überlegen, diesbezüglich eine
...eidesstattliche Versicherung...
abzugeben; diese könnte sowohl ihm als auch Frau B u.U. ganz derbe um die Ohren fliegen.

Sorry für die offenen Worte, aber die geschilderten Umstände sprechen eher weniger für eine normale Wohngemeinschaft von sehr guten Freunden, hier einen entsprechenden Beweis anzutreten dürfte schwierig werden...
 
das kann ja wohl so nicht sein; Herr A wohnt z.Zt. mietfrei bei Frau B und sie gibt ihm ihr WLAN-Passwort nicht und hat den Kühlschrank abgeschlossen - deswegen kann er sein Studium nicht weiterverfolgen - ernsthaft???
Ja Frau B hat das Haus gerade erst geerbt und hier tatsächlich noch keinen DSL Anschluss, das lässt sich ohne Probleme belegen.
Und Herr A ist seit 3 Monaten am hungern und soll gleichzeitig aber die Energie für ein Studium aufbringen?

Auf den Rest deines Textes gehe ich nicht ein, zu unsachlich, zu viel herein interpretiert.
 
Und wer hatte jetzt Lucky Luke mit 'Downvote' bewertet - Herr A. oder Frau B.? Ihre Einschätzung dürfte vollends zutreffen, an Stelle der 'WG ' würde ich mal überlegen, mich ehrlich zu machen ..

Frau B. hätte Herrn A. das Mietverhältnis bereits kündigen müssen, um ihren Wohnraum wieder untervermieten zu können, so wie hier dargestellt, wird das Jobcenter nach Inaugenscheinnahme mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit von einem eheähnlichen Verhältnis ausgehen.
 
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