Startbeitrag
- Mitglied seit
- 17 Sep 2005
- Beiträge
- 1.034
- Bewertungen
- 62
Wenn ein/e ALGII -Empfänger/in mehr als 16 Std eine nahe Familienangehörige pflegt (Pfl.Stufe 1) wird er dann noch als arbeitslos geführt?
Werden in diesem Fall noch die 345 und KdU gezahlt?
Kann diese Person dann noch gezwungen werden (unter Androhung einer Sperre) sich zu bewerben?
Fragende Grüße
Rote Socke
Werden in diesem Fall noch die 345 und KdU gezahlt?
Kann diese Person dann noch gezwungen werden (unter Androhung einer Sperre) sich zu bewerben?
Fragende Grüße
Rote Socke