Wie sieht die korrekte Rechtsfolgenbelehrung eines Vermittlungsvorschlags aus?

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kotao

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regenschein, bei Bezug von ALG I muss man sich nicht auf Vermittlungsvorschläge bewerben, die keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.

wie sähe, bzw. sieht eine solche Rechtsfolgenbelehrung denn genau aus ?

Vielleicht aber hat Dein Sachbearbeiter einfach nur die EGV erstellt, damit eine da ist und verlangt nicht von Dir, dass Du sie unterschreibst.

so war es bei mir auch. ich habe sie nur "ausgehändigt" bekommen und (bisher) nicht unterschrieben. bisher hat das auch keiner von mir verlangt. - bedeutet das, die Inhalte der EGV sind "hinfällig" ?
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV

kotao, Du hättest besser Deine Anfrage in einen neuen Thread/ein neues Thema stellen sollen.

Zu Deinen Fragen:

1. Eine Rechtsolgenbelehrung ist eingerahmt und hat "Rechtsfolgenbelehrung" als Überschrift.

2. Eine EGV, die nicht von Dir nicht unterschrieben ist, ist nicht gültig und somit nicht bindend für Dich. Bei ALG-I-EGV's kommt hinzu, dass sie nicht mit Sperrzeiten drohen, wenn man/frau sich nicht an die unterschriebene EGV hält.

Falls Du weitere Fragen hast, erstelle bitte ein neues Thema mit Deinen Fragen.
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV

so war es bei mir auch. ich habe sie nur "ausgehändigt" bekommen und (bisher) nicht unterschrieben. bisher hat das auch keiner von mir verlangt. - bedeutet das, die Inhalte der EGV sind "hinfällig" ?
Guck mal, was da unter Rechtsfolgenbelehrung(RFB) steht. Steht da etwas von Sperrzeiten?

Eine Rechtsfolgenbelehrung ist, dass man Dich belehrt, was passiert, wenn Du Dich nicht bewirbst oder Auflagen aus der EGV nicht befolgst. Steht da nichts, dann droht Dir auch nichts.
Üblicherweise, steht in ALG1-EGVs keine RFB, das sind reine Psycho-Spielchen, in der Hoffnung, dass man sich mit der Rechtslage nicht auskennt und alles aus der unterschriebenen EGV erfüllt. Man sollte aufpassen, unterschreibt man eine ALG1-EGV nicht und die kommt dann als Verwaltungsakt, dann sieht die RFB Sperrzeiten bei Nichtbefolgung vor. Oft ist es sinnvoller, die zu unterschreiben und zumindest zu versuchen, die Auflagen zu erfüllen.
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV


gut, "eingerahmt" ist eine RFB auf meinem EGV mit folgendem Inhalt:


Ich muss dazu sagen: Ich hatte bisher noch keinen Termin bei meinem "Vermittler". - Dieser ist erst nächste Woche. (bin erst seit 1.6. arbeitslos)
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV

kotao, siehst Du, die RFB in Deiner EGV droht nicht mit Sperrzeiten, das ist so üblich in EGV's für ALG-I-Bezieher.

In EGV's für ALG-II-Bezieher steht in der RFB z.B. drin, dass der Regelsatz im ersten Schritt um 30% für 3 Monate gekürzt wird, wenn der/die Betroffene sich nicht an seine/ihre Pflichten hält, die in der EGV festgehalten sind.
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV

ups. gerade entdeckt: Steht nicht in der RFB sondern unter Pkt. 2 (Fortsetzung der Aktivitäten von Herrn Kotao)

Da steht ein längerer Text bzgl. Sperrzeiten bei Arbeitsablehnung SGB III von bis zu 12 Wochen bei "versicherunswidrigem Verhalten" - unterschrieben habe ich jedoch noch nichts ...

(p.s.: Warum erhalte ich hier eigtl. keine Mailbenachrichtigung wenn eine Antwort verfasst wird ? - Ich habe das Thema doch abonniert .....?!?)
 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV


Das hat meiner Meinung nach da nichts zu suchen. Die allermeisten EGV's nennen im Abschnitt "Aktivitäten von ..." keine Sperrzeitandrohungen.

Du kannst den Arbeitsvermittler auffordern, diesen Passus zu entfernen. Dann kann Folgendes passieren:

a) Du bekommst eine neue EGV ohne Sperrzeitandrohungen im Abschnitt "Aktivitäten von ...", und in der RFB sind diese auch nicht genannt.

Oder:

b) der Arbeitsvermittler erlässt einen Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Deine Unterschrift ist dann nicht mehr nötig. In der RFB dieses Verwaltungsakts werden dann aber erfahrungsgemäß Sperrzeitandrohungen enthalten sein.
 
AW: Wie sieht eine korrekte Rechtsfolgenbelehrung eines Vermittlungsvorschlags aus?

Moinsen kotau und erstmal herzlich willkommen hier im Forum ...

Wie schlaraffenland bereits schrub, ist es wenig zielführend, mit dem eigenen Problem den Faden eines anderen Users zu kapern - das führt erfahrungsgemäß nur zu Verwirrung. Ich habe mir deshalb erlaubt, aus Deinem Beitrag ein neues Thema zu erstellen ...



 
AW: Vermittlungsvorschläge und richtiges Verhalten + EGV


ach, ich denke ich werde zunächst lieber keine "schlafenden Hund wecken". - bis ich meinen ersten Termin beim Vermittler hatte, will ich zunächst abwarten. Mal sehen wie der "drauf" ist.

p.s.: Kann mir jemand die Frage nach dem Nicht_Erhalt von Mails beantworten, obwochl ich die Themen abboniere???
 
Hallo kotao,

p.s.: Kann mir jemand die Frage nach dem Nicht_Erhalt von Mails beantworten, obwochl ich die Themen abboniere???

gehe bitte in die Abo-Liste in deinem persönlichen Bereich und scrolle bis an das Ende der Liste, da kannst du einstellen ob und wie du per Mail benachrichtigt werden möchtest, das gewünschte Thema hakst du dafür ab (in dem kleinen Kästchen am Themen-Abo), das ist zunächst deaktiviert mit der Benachrichtigung, damit sich das jeder User nach Bedarf einstellen kann.

MfG Doppeloma
 
das heisst das häckchen MUSS gesetzt sein, um die nachrichten bei antworten zu erhalten.. ?

warum ist das nicht standardmässig aktiv? ich find es umständlich, das für jedes thema aktiv schalten zu müssen ...
 
Hallo kotao,

das heisst das häckchen MUSS gesetzt sein, um die nachrichten bei antworten zu erhalten.. ?

das ist richtig, die Themen wo du was gelesen hast gehen bereits "automatisch" in deine Abo-Liste, das kann sehr viel werden über längere Zeit, wenn man da nicht mal was löscht ...

warum ist das nicht standardmässig aktiv? ich find es umständlich, das für jedes thema aktiv schalten zu müssen ...

Weil jeder User selbst entscheiden soll /darf wie voll sein Mail-Fach täglich sein soll, es gibt auch Mail-Anbieter mit begrenztem Speicherplatz ...

Ich habe aktuell über 400 Abos (sollte mal aufräumen ), da würde mein Mailfach wohl täglich "überlaufen" ... umgekehrt (Mail-Meldung überall stornieren müssen), wäre dann genau so umständlich, wenn es automatisch aktiv geschaltet ist ...

In der Regel möchte man ja nur die Antworten auf die eigenen Fragen (oder bestimmte Themen) zeitnah lesen können, da macht das schon Sinn das dann gezielt selbst einzurichten.

MfG Doppeloma
 
Kotao, gehe bitte ins Foren-Kontrollzentrum, dann auf "Einstellungen ändern". Dort gibt es eine Option "Themen abonnieren". Dort die entsprechende Einstellung vornehmen.
 
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