regenschein, bei Bezug von ALG I muss man sich nicht auf Vermittlungsvorschläge bewerben, die keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.
wie sähe, bzw. sieht eine solche Rechtsfolgenbelehrung denn genau aus ?
Vielleicht aber hat Dein Sachbearbeiter einfach nur die EGV erstellt, damit eine da ist und verlangt nicht von Dir, dass Du sie unterschreibst.
so war es bei mir auch. ich habe sie nur "ausgehändigt" bekommen und (bisher) nicht unterschrieben. bisher hat das auch keiner von mir verlangt. - bedeutet das, die Inhalte der EGV sind "hinfällig" ?