Im Prinzip will man nur wissen, ob man bis zum 3 Lebensjahr das Kind selbst betreut und damit aus dem Vermittlungssystem entfällt oder, ob man sich irgendwie doch um denjenigen kümmern muss, sofern das Kind zb schon vor dem 3. Jahr in eine Krippe/Kita eingegliedert wird.
Denn, eines ist gewiss, sobald das Kind in diese Einrichtungen geht, gehen die JC-Spielchen wie gewohnt wieder los und man wird diesem vermittlungszwang in Arbeit-Maßnahmen oder 1€Jobs unterworfen.
Darüber hinaus schützt einem nur das Recht, dass man sich eben bis zum 3. Jahr um die Kindererziehung selbst kümmern darf und diese dann sozusagen "in ruhe lassen" müssen.