Hallo angler99,
kurz und knapp hat es (at)gizmo schon mitgeteilt

, ich möchte das ergänzend untermauern.
Hallo,
wie lange werden denn die KdU übernommen, bevor man aufgefordert wird, in eine günstigere Wohnung zu ziehen?
Das ist im § 22
SGB II gesetzlich geregelt:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html darin enthalten -Absatz 1-:
(1) 1Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. 3Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 4Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
Abgesehen davon bastelt jede Kommune/Gemeinde/Stadt ihre eigenen
KdU -Richtlinien, die aber weit vom tatsächlichen Mietmarkt/-preisen entfernt liegen:
Bitte entsprechend bundesweit:
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/ Die 'Kostensenkungsaufforderung' kommt vom Amt unscheinbar als Schreiben daher, dieses hat nur
Aufklärungs- und Warnfunktion! Der 'angemessene Mietpreis' - die Angabe der missverständlichen Kaltmiete genügt nicht - Bruttokaltmiete inkl. kalte Betriebskosten ist maßgebend. Die
KdU -Datenlage vielerorts mehr als miserabel ist.
Daher ist es nur dann möglich, Rechtsmittel einzuleiten, wenn das Amt mit dem neuen Bewilligungsbescheid und den darin enthaltenden gesenkten
KdU dem Betroffenen zur Kenntnis reicht.
Als Beispiel wenn man nur 1 Jahr befristet angestellt ist und man vielleicht nicht verlängert wird und wieder in
ALG1 /ALG2 rutscht, sich aber während des Angestelltenverhältnis in der Zeit eine Wohnung geleistet hat, die deutlich über den vom Jobcenter berechneten
KdU Mietobergrenzen liegt, da man die Kosten ja selbst stemmen konnte?
Danke
MFG
Alles ganz normal mit
AV -Befristungen? Die hemmen die Lebensplanung, denn auch hier liegt der Teufel im Detail.
Perspektivisch Leben in Unsicherheit und Frustration, dass macht in der Tat schwer zu schaffen.
Das ist bitter für die (unangemessene) Miete, besonders bei kurzer Mietdauer und demzufolge die Abhängigkeit von Transferleistungen. Im schlimmsten Fall wird man aufgefordert, auszuziehen.