Wie lange sollten ALG1 und ALG2 Bescheide aufgehoben werden?

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Blushalin

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Hallo,

ich sortiere und miste gerade meine Akten aus und fand Bescheide von über 10 Jahren. Muss ich diese unbedingt aufheben oder können die sorglos vernichtet werden?

Danke und Gruß
 

Wumpus

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Hallo Blushalin,

sofern sich dazwischen noch Nachweise über die Meldung von Zeiten zur Rentenversicherung befinden, diese Zettel auf jeden Fall bis zum Rentenbeginn.

Ansonsten gibt es garkeine Aufbewahrungsfrist/pflicht. Es wird aber geraten auf jeden Fall die letzten 5 Jahre aufzubewahren, d.h. ein Bescheid von 2010, kann man am 1.1.2016 entsorgen. Solange kann das JC diese überprüfen und Rückforderungen stellen. Auf verschiedenen Seiten im Netz wird dazu geraten, diese bis zum Rentenversicherungsbeginn aufzubewahren.

Ich persönlich scanne sie ein und werde sie bis zum Rentenbeginn archivieren.

Gruß Wumpus
 
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bla47

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Es lohnt aufzubewahren:
Meldungen zur Rentenversicherung für Rentenversicherungsverlauf.
Für die KVdR: Sozialhilfe incl. Krankenhilfe ( HzL ) bis 2003. Das Betreuungsverhältnis 2004 und ALG 2 ab 2005 sind der KK bekannt.
Für EU Rente: Aktenzeichen und Zeiträume der alten Sozialhilfe und AlHi bis 2004, Aktenzeichen und Zeiträume ab 2005 für SGB II und XII. Hier geht es um eventuelle Arbeitsmarktrente und AU Zeiten. Z.B. Warum EU Rente und keine AU liegen der KK vor ? Lösung: SGB XII Bezug.
Die reinen Geld Leistungen von früher sind für alte Unterhaltsforderungen sinnvoll aufzubewahren.
 
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