Hallo Blushalin,
sofern sich dazwischen noch Nachweise über die Meldung von Zeiten zur Rentenversicherung befinden, diese Zettel auf jeden Fall bis zum Rentenbeginn.
Ansonsten gibt es garkeine Aufbewahrungsfrist/pflicht. Es wird aber geraten auf jeden Fall die letzten 5 Jahre aufzubewahren, d.h. ein Bescheid von 2010, kann man am 1.1.2016 entsorgen. Solange kann das JC diese überprüfen und Rückforderungen stellen. Auf verschiedenen Seiten im Netz wird dazu geraten, diese bis zum Rentenversicherungsbeginn aufzubewahren.
Ich persönlich scanne sie ein und werde sie bis zum Rentenbeginn archivieren.
Gruß Wumpus