Apfel
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe beim stöbern im Forum hier irgendwo gelesen das man gegen einen Verwaltungakt im nachhinein 4 Jahre klagen kann. Kann mich aber auch verlesen haben und finde es auch nicht mehr.
Leider war ich damals so blöd und habe gegen eine, in meinen Augen ungerechfertigte Sperrzeit, nicht geklagt.
KURZ: Ich habe wegen ausbleibender Bezahlung die Arbeitsstelle selbst gekündigt. Danach eine Sperre von 3 Monaten erhalten, Widerspruch eingelegt, ist aber dabei geblieben. Wie lange kann (konnte) ich gegen diese entscheidung klagen?
Hab selber nicht viel Hoffnung das da noch was geht. Aber ich denk frag mal besser nach.
Gruß Apfel
ich habe beim stöbern im Forum hier irgendwo gelesen das man gegen einen Verwaltungakt im nachhinein 4 Jahre klagen kann. Kann mich aber auch verlesen haben und finde es auch nicht mehr.
Leider war ich damals so blöd und habe gegen eine, in meinen Augen ungerechfertigte Sperrzeit, nicht geklagt.

Hab selber nicht viel Hoffnung das da noch was geht. Aber ich denk frag mal besser nach.
Gruß Apfel