In Bezug aufs OEG und verwandte Gesetze ist immer das Bundesland zuständig, in dem die Straftaten geschehen sind, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers.
Das treibt in einigen Bundesländern recht interessante Blüten und erklärt wohl auch hier die Zuständigkeit Thüringens.
OEG-Fälle wollen die wenigsten Anwälte übernehmen, weil das immer viel Aufwand ist, ein Gesetzesbereich, der übelst veraltet ist und der mit anderen Sozialrechtsbereichen nullkommagarnix zu tun hat, man da also kein Wissen übertragen kann sondern eh alles anders ist.
In Muzels Fall ist das offensichtlich noch komplizierter, da findet sich ein Anwalt am ehesten in den neuen Bundesländern, wenn überhaupt. Wie gesagt... Wenn man OEG sagt, rennen die meisten Anwälte eh schon weg, SoVD oder VDK kriegen glasige Augen und würden das Mitglied am liebsten loswerden...
Wenn die neuen Bundesländer ne Rolle spielen erst recht. Das sind entweder Opfer des Staates oder 10a-Fälle oder beides, da kann man nur die Krise kriegen.