Hinsichtlich der 30 bzw. 38,5 Stunden sollte man sich das Urteil ruhig mal auch durchlesen:
BSG - B 4 AS 60/07 R - Urteil vom 16.12.2008. Nirgends steht, dass eine
AGH mit
MAE generell nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen darf.
Mario Nette
Genau, Mario Nette !
Das
BSG hatte ausdrücklich geurteilt, dass 30 Std./Woche bei
AGH zumutbar sind.
Es wurde keine Begrenzung festgesetzt, weder nach oben, noch nach unten.
Wäre nett, wenn das endlich alle begreifen würden und nicht immer wieder aufwärmen würden.
@ Lottchen
Da dieser Ein-Euro-Job keinesfalls zusätzlich ist, insbesondere Reinigungsarbeiten, Mithilfe in der Küche, Essen reichen u.s.w., erlaube Dir doch einfach den Spaß, Dich auf diese Stelle regulär zu bewerben. Nicht als Ein-Euro-Job.
Mit Gehaltsforderung und allem drumherum.
Diese Idee hat ein anderer User gehabt.
Wäre eine neue Masche, der Sklavenarbeit entgegenzutreten !
Den Vorschlag mit dem Hinweis zurücksenden, dass diese
AGH keinesfalls zusätzlich ist und Du Dich dort regulär beworben hast.
Somit bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und hast Dich beworben !
Weiter, dass Dir unverständlich ist, dass es Dir nicht als Stellenangebot unterbreitet wurde.
Hier werden durch eine Behörde Steuermittel und Fördergelder missbraucht, Mitnahmeeffekte von Maßnahmeträgern unterstützt und reguläre Arbeitsplätze vernichtet.
Alles reinschreiben !
Ob eine Eingliederungsvereinbarung per
VA das Gesetz überhaupt vorsieht, bezweifle ich.
Im § 15
SGB II ist die Rede davon :
Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die
Regelungen nach Satz 2 (Bemühungen) durch Verwaltungsakt erfolgen.
Ich habe in keiner Literatur gefunden, dass die Rede ist, von einer EinV per
VA .
Selbst in der Kommentarliteratur drückt man sich vorsichtig aus und spricht davon, dass diese Gegenstände, wenn eine Vereinbarung nicht zustande kommt, durch
VA geregelt werden sollen.
Warum nicht mal etwas neues ausprobieren, diese Amtsarmleuchter auszutricksen ?
Eine normale Bewerbung, wie auf eine Stelle auf dem 1.Arbeitsmarkt !
Widerspruch gegen den
VA , mit der Begründung, dass das
SGB II keine EinV per
VA vorsieht, sondern Regelungen nach Satz 2 Abs.1 § 15
SGB II per
VA .
Wer etwas in der
Literatur zum SGB II findet, wo die Rede ist von
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, der meldet sich bitte.

Jeder hat vielleicht andere Literatur.
Bitte keine Gerichtsurteile !
Die Richter haben das vermutlich noch nicht begriffen und beschäftigen sich seit 5 Jahren damit ! :icon_kotz:
Ein Verwaltungsakt ist ein
einseitiger "hoheitlicher, behördlicher Zwang", der etwas regeln soll, aber keinesfalls ist es eine Vereinbarung und dürfte auch so nicht genannt werden !
Zu einer Vereinbarung gehören mindestens 2 Vertragsparteien.
LG