Was ist ein wichtiger Grund ?
Meine Empfehlung: Lade dir mal die Broschüre
"Das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (
SGB II und
SGB III) 20.12.2013 – VERSION 8.0 - INTERN!"
im Internet runter. Das steht sehr genau drin, wozu und weshalb das dienen soll und - wann es gar nicht erforderlich ist.
Das Profiling wurde aktuell mit dem Zusatz der daraus ersichtlichen Profilage mit marktnah oder marktfern übergeordnet ergänzt.
Die dort beschriebene Profilage hat aber kaum ein
SB beim Elo bis heute so durchgeführt. Da das aber Grundlage für ein gutes Matching sein soll (passende
VV ) ist das ärgerlich, weil erst durch die Ignoranz dessen die schlechten
VV zustandekommen oder durch eine falsche Zuordnung eines Profils. Die
SB haben nämlich leider Beurteilungsermessen - und davon machen die meisten STATTDESSEN Gebrauch . Das ist der wichtigste Grund für falsche Profilagen. Du kannst Dir aber zeigen lassen -wie die
SB Dich einordnet. Die Zuordnung in
Verbis -wo was dazu steht oder stehen sollte, das findest Du in der o. g. Broschüre.
Also ist es ein Druckmittel und jeglicher druck ist gleich zu setzen mit Folter.Das PA bereitet den Weg vor, für die Verfolgungsbetreuung und ist eine Unterstützungsmassnahme für die EGV .
Die Folter ist nicht die Profliage an sich -sondern das, was die
SB leider viel zu oft daraus machen, wo plötzlich absurde Bedarfe erkannt werden - kann schon sein, wenn die
SB stattdessen eine Maßnahme zu befüllen hat, welche alternativ die Profilage erledigen soll. Insofern sitzt die
SB immer am längeren Hebel - wenn man sich nicht auskennt bzw. nicht dauernd seine Rechte wahrnimmt bzw. einfordert. Hilft auch bei konkreter Weigerung der
SB auf die Dauer -weil man dann sowieso auch keinen Grund für ein Gespräch haben kann -weil die
SB ja doch wieder daraus eigene Phantasien basteln - bis die dann wechseln.
Welche Rechte Du in Sachen Profilage noch anführen könntest oder was generell gilt bzw. gelten sollte:
https://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2194432
Der liegt darin, das die
SB nicht auf Deine Mitarbeit angewiesen sind - denen eine offene Verweigerung sogar dienlich sein kann- für eine Bewertung, die Dich dann schnell in eine Maßnahme abschiebt -ob mit oder ohne vorheriges Profiling.
Zudem -die Revisionen der
BA prangern seit Jahren bei Überprüfungen mangelhafte Profilagen an -viel geändert hat sich wohl noch nicht. Deshalb erwarte oder befürchte hier nicht zu viel im voraus.
Ich kämpfe seit Jahren um eine regelrechtes Profiling, was mir ebenso lange verweigert wird. Obwohl es neuere Urteile gibt und ich die immer wieder anführe - besteht mein Jobcenter auf
EGV nach Gutherrenart -sprich die Durchführung des "Kölner Modells" weiterhin. Mein Jobcenter sieht in der Durchführung von
EGV ohne meine Mitwirkung den besseren Weg für die
SB -das habe ich sogar schriftlich.
Manche
JC präferieren eben weiter die hoheitliche Version der Beratung mit
EGV - analog zum BEKO. Kannst Du Deinem Jobcenter gerne auch erlauben - Dein Profiling nach deren Phantasie -Profling der jeweiligen
SB . Das schützt Dich aber auch nicht besser. Nur das Wissen darum eventuell, weil oftmals absurde Folgen entstehen, für die dann eher selbst einstehen müssen.
Viel wichtiger ist -immer wieder und trotzdem den Kampf um ein marktnahes Profil zu gewinnen. Den gewinnt man am besten mit Beweisen für eine andauernde Marktnähe. Sehr gute Bewerbungen, vielle Antworten und Vorstelllungsgespräche in Berufen , die zu Dir passen. Auch bei
ZAF -das übt und hilft
VV für
ZAF zu minimieren - jedenfalls meine Erfahrung. Und somit wärest du dann eben doch kein Fall für das Team Basis oder den Fallmanager . Es kommt darauf an, was Dir wichtig ist und wie alt Du bist.
Es kommt auch auf Dein Jobcenter ganz allgemein an - was Du ansonsten befürchten müsstest. Unabhängig ob mit oder ohne Profilage für Deinen Einzelfall :
Wie ist deren Sanktionspraxis bisher?
Wie viele
Widersprüche und Klagen liegen bisher vor ?
Inwieweit steht Dein
JC unter dem Druck Ergebnisse für das Kennzahlentool bringen zu müssen?
Das alles kann man im Internet auf entsprechenden Seiten einsehen und sich eine Meinung und eine Strategie der Vermeidung von schädlicher Willkür von Seiten der
SB erarbeiten, die aber ständiger Pflege und Aufmerksamkeit zur Sicherung dessen bedarf – meine bisherige Erfahrung jedenfalls.
Du solltest Dich deshalb ergänzend entsprechend informieren, über das Profil Deines Jobcenters und dessen bisherige und aktuelle Geschäftspolitik. Nur dann kannst du ungefähr im Hinblick auf Deine Person erahnen - welche Unwägbarkeiten ansonsten in Deinem Einzelfall vielleicht dazu kämen.
Sicherlich versucht jedes Jobcenter sich auf Deine Kosten zu profilieren. Die Kunst ist - das souverän zu meistern, indem Du der
SB jeglichen dir nicht genehmen Bedarf in Abrede stellst und
die Grundlage für einen festgestellten Bedarf sofort schriftlich anforderst - bei Zuordnung zu Maßnahmen zum Beispiel. Gebe denen aber auch selbst keinen Grund hierfür -indem Du keinerlei Schwächen preisgibst oder zu private Gegebenheiten familiärer Art. Präsentiere Dich Dich immer in perfekter Art und Weise -aalglatt und souverän -aber bestimmt.
Nehme bei anfänglicher oder fortgeschrittener Verunsicherung immer einen Beistand mit. Dann merkt man meistens schon - mit welcher Art von
SB man es zu tun hat.
I Klage ist eingereicht.Nun liegt mir eine JC -Vorladung zum "Gespraech ueber meine Berufliche Situation vor".
Wegen der Klage sehe ich aktuell keine Grundlage für ein Gespräch -weil es durchaus ein Vorwand sein kann . Warum sollte man sich in einem laufenden Verfahren mit dem Gegner vorher verständigen wollen -und ihm damit in dei Hände spielen?
Dazu würde Dir auch kein Anwalt raten. Sei da eher wortkarg -wegen dem laufenden Verfahren -kannst du ruhig auch damit begründen.