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Zermürbt38

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Hallo an Alle!

Dieses Thema beschäftigt viele, darum reiße ich dies mal auf. Wenn es bereits einen gleichen Tread gibt, tut es mir leid!

Fangen wir mal an:

Man kann seinen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben. Dafür gibt es etliche Atteste und Gutachten. Kein anderer als das Jobcenter ist zuständig, doch diese weigern sich permanent eine Umschulung zu übernehmen, obwohl es die einzige Möglichkeit wäre um aus der Arbeitslosigkeit zu entkommen.

Es gibt viele Angebote auf z.B. Kursnet der Arbeitsagentur von auch Bildungsträgern die duale Umschulungen anbieten (3 Tage Arbeit und 2Tage Bildungsträger) für durchgängig meistens 24 Monate, manche auch 36 Monate in Vollzeit oder aber auch Teilzeit. Ist also wie eine duale Berufsausbildung vor Ort mit 3 Tagen Ausbildungsbetrieb und 2 Tagen Berufsschule geregelt.

Wie kann man solch eine Umschulung durchsetzen?, Wie sollte man einen Umschulungsantrag stellen und was sollte da rein, gibt es vielleicht ein Beispieltext?, Was ist wenn es diese Umschulung nur in einem anderen Bundesland auf Kursnet gibt? Kann man sich auch erst an den Bildungsträger wenden der einen zusagt, sich beraten lassen und ggf. wenn dort üblich einen Eignungstest ablegen?, Kann man sich auch vorher bei der zuständigen Kammer beraten lassen und prüfen lassen ob man die Umschulungsvoraussetzunggen erfüllt?

Weiterhin: Sollte man sich, wenn man sich bei einem Bildungsträger beraten lässt, ein Empfehlungsschreiben ausstellen lassen? Das bieten auch manche an, wenn die Voraussetzungen und Eignung von ihnen geprüft wurden! Was haltet ihr von einem Schnuppertag, was auch viele anbieten?

Fragen über Fragen und ich hoffe auf gute und hilfreiche Antwort für Betroffene die sich sowas überlegen zu machen!
 
Das Thema wurde schon mal vor 3 Jahren angefragt - leider wusste da wohl auch keiner was Genaues ...
Ich kann höchstens mal einige Info-Links beisteuern, die du durchschauen kannst.
Bei meiner Ältesten hat es mit einer Umschulung geklappt - vorher haben wir uns bei dem JC MÄCHTIG
unbeliebt gemacht, weil schon beim Erstantrag auf ALG II nur Pfeifen am Werk waren.
Die sind nach reichlich Beschwerde "irgendwie weg" ;-) - und seitdem ging es mit Samthandschuhen über
einen wirklich netten Arbeitsvermittler und einen Reha-Berater endlich vorwärts!


https://www.nogo.org/umschulung/




 
Wie kann man solch eine Umschulung durchsetzen?, Wie sollte man einen Umschulungsantrag stellen

Hallo!
Zunächst müsste man mal wissen, was man eigentlich beantragen möchte. :)

Das läuft über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Träger sollte die BA sein, wenn die nötigen Vorversicherungszeiten der RV nicht erfüllt sind. Auf LTA gibt es einen Rechtsanspruch, nur dass das dann eine komplette Ausbildung sein muss, kann niemand garantieren.

Viele werden mit Eingliederungshilfen abgespeist.

Am Anfang steht meist eine Begutachtung durch den psychologischen Dienst, dann könnte im Idealfall (wenn das Gutachten entsprechen ausfällt) eine Berufsfindung und möglicherweise auch Arbeitserprobung folgen.
Ich würde einfach formlos LTA beantragen. Das Verfahren hat sich bei mir lange hingezogen, da sie micht mit irgendwelchen Billigmaßnahmen abspeisen wollten. Wenn du direkt auf einen Bescheidt bestehst und durchblicken lässt, dass du den Rechtsweg nicht scheust, kannst du das vielleicht etwas abkürzen.

Gruß
 
Ging schon im Grundsatz bei Antrag alles los:

 
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung oder gar Umschulung. Alles "Kann" Leistungen, aber kein Muss für JC /SB . Aber sich bemühen darum zeigt das Du aktiv bist und was sinnstiftendes anstrebst. Wenn JC /SB wieder mit einer Sinnlosmaßnahme um die Ecke kommt, hat man gute Argumente um zu zeigen das man was nützliches vorhatte, aber das JC /SB sich da querstellte. Alles schriftlich und nachweisbar beantragen, dann kann sich das JC /SB nicht rausreden.
 
Ich weiß, dass Umschulungen eigentlich Kann-Leistungen sind. Doch irgendwann ist ein Limit erreicht wo nichts mehr geht. Daher stellt sich mir die Frage ob und ab wann das JC verpflichtet werden kann eine Umschulung zu finanzieren?

Wenn eine Umschulung ohne Grund immer und immer wieder abgelehnt wird, kann man diese dann einklagen und gab es bereits in diesem Fall Erfolge?
 
Von der AfA kenne ich, dass man eine Weiterbildung im Gespräch mit dem SB mündlich beantragt. Der SB stimmt zu und stellt einen Bildungsgutschein aus oder er lehnt den mündlichen Antrag mündlich ab und begründet dies. Soweit so schlecht. Wenn man Widerspruch einlegen will, ist es erforderlich, dass man einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhält. Darauf kann man bestehen. Dort sollten/müssen auch die Gründe der Ablehnung drin stehen.

Ich geh jetzt mal davon aus, beim Jobcenter ist es auch so und du kennst die Gründe der Ablehnung. Hat sich daran etwas geändert?
 
Muss gibts da gar nicht. Einige Informationen, auch zu den allgemeinen Voraussetzungen, findest du hier: Umschulung - wann wird diese finanziert
Offizielle Info Arbeitsagentur zu Umschulung durch JC/Agentur für Arbeit
Die Voraussetzungen kenne ich nur all zu gut, aber Danke! Die Frage stellt sich, wenn diese Anforderungen doppelt und dreifach erfüllt sind und das JC sich trotzdem querstellt.

BerndB meinte:


Von der AfA kenne ich, dass man eine Weiterbildung im Gespräch mit dem SB mündlich beantragt. Der SB stimmt zu und stellt einen Bildungsgutschein aus oder er lehnt den mündlichen Antrag mündlich ab und begründet dies. Soweit so schlecht. Wenn man Widerspruch einlegen will, ist es erforderlich, dass man einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhält. Darauf kann man bestehen. Dort sollten/müssen auch die Gründe der Ablehnung drin stehen.

Ich geh jetzt mal davon aus, beim Jobcenter ist es auch so und du kennst die Gründe der Ablehnung. Hat sich daran etwas geändert?
Was meine früheren Versuche eine Umschulung zu bekommen gab es keine Ablehnungsgründe, die tatsächlich gestimmt haben. Es wurde irgendwas erfunden. Aber erst ab Hartz4. Von der Afa hätte ich eine Umschulung bekommen, aber war angeblich da noch zu jung für.
 
Hallo Zermürbt38

schau dir doch mal ganz in Ruhe diesen Link aus dem Forum an, da findest du Schritt für Schritt
alles erklärt zum Thema zitieren.

 
Ich habe bisher keinen Rechtsanspruch, der eine Ausbildung/Umschulung begründet, gefunden. Anders im Bereich der RV, da gibts es auch Urteile: RV-Umschulungsurteile. Solltest du die Bedingungen erfüllen, aus Gesundheitlichen Gründen etwas machen zu müssen, ist das eine andere Geschichte, mit anderen Möglichkeiten.
Es gibt da eine Diskussion im Bundestag zu: Recht auf Ausbildung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält im Unterschied zum deutschen Grundgesetz ein Recht auf Bildung sowie auf Zugang zu beruflicher Ausbildung (Art. 14 Abs. 1 Grundrechte-Charta). Aber auch diese Vorschrift der Grundrechte-Charta umfasst kein klagbares Recht auf einen (bestimmten) Ausbildungsplatz, sondern in seinem Kern nur ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden (schulischen) Einrichtungen....
....Ein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ist damit nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag vorgesehen
Umschulungen sind Kann-Leistungen, wobei ich pers. das auch als richtig empfinde, denn welchen Sinn soll es machen, teure Umschulungen zu finanzieren, wenn es auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend freie Arbeitsstellen im angestrebten Bereich gibt, der Umschulungswillige bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt etc? In der Vergangenheit wurden Umschulungen schnell bewilligt, auch wenn sie weniger Sinnvoll waren. Außer Spesen war dann oft nichts gewesen (für den Staat).

Es gibt noch nicht mal ein einklagbares Recht auf Arbeit.
 
Eine arbeitslose Person möchte eine duale Umschulung bei einem Träger machen um auf dem Arbeitsmarkt wieder eine Chance zu bekommen.
Doch der für ihn/sie passende Umschulungungsberuf (Wunschausbildung) wird nur ab 432 km Entfernung vom Wohnort in einem anderen Bundesland angeboten. Also keine Möglichkeit zu pendeln. Wird eine solche Umschulung in dem Fall abgelehnt? Oft lassen sich auch kaum Arbeitgeber finden, die eine Umschulung anbieten. Kann er/sie ihren Wunschberuf vergessen?
 
Ich würde als erstes den Träger nach Erfahrungen fragen.

Wenn die Ausbildung so selten ist, ist das Problem vielleicht bekannt? Vielleicht haben die Wohnheime? Vielleicht wissen die, wer unter welchen Umständen Übernachtungskosten trägt? Vielleicht haben die auch Vorschläge, wie es von zu Hause aus gehen könnte?

Die haben Interesse daran, dass möglichst viele bei ihnen Kunde werden!
 
Naja so selten sind die Ausbildungen garnicht. Nicht jede Umschulung und dann auch noch dual, wird nicht in jedem Bundesland angeboten. Hier muss man vor Ort sein, da es dual ist. Sprich 2 Tage pro Woche Theorie und 3 Tage pr Woche Praxis bei einem Arbeitgeber vor Ort.
 
D.h. Du willst den Träger gar nicht fragen? Weil von da eh keine Hilfe zu erwarten ist? Ganz ohne Eigeninitiative wird diese Umschulung nicht funktionieren.
 
Frage war allgemein!
Allgemeine Aussage: Eine Bildungsmaßnahme kann im ganzen Bundesgebiet finanziert werden. Wobei aufgrund der (Unterbringungs-/Familienheimfahrts-)Kosten die Nähe sicher bevorzugt wird. Mit dem SB sprechen. Er trägt im Bildungsgutschein i.d.R. eine regionale Begrenzung ein. Er kann m. W. aber auch "bundesweit" fördern.
 
Es handelt sich um eine Qualifizierungs Weiterbildung in der Medizinischen Fachkunde mit Abschlussprüfung und Zertifikat. Dies soll helfen in einer Ausbildung beispielsweise zur Medizinischen Fachangestellten in einer Praxis etc. Fuß zu fassen. Besonders wenn man älter ist, möchten die Ärzte sehen, dass man diesen Beruf tatsächlich ausüben möchte.

In Deutschland zählen nur Zertifikate. Ich habe zwar mehrere Jahre Selbstudium (Theorie) hinter mir, jedoch nichts schriftlich. Daher würde mir der Kurs ungemein helfen, dies auch schwarz auf weiß in der Hand zu haben.
 
Jetzt muss ich mal doof nachfragen: bist du schon medizinische Fachangestellte und willst dich jetzt weiterbilden oder willst du quasi eine Art Grundqualifizierung machen,um deine Chancen auf eine Ausbildungsstelle zu erhöhen ?
Wie auch immer. Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen...Kursnummer raussuchen und ganz offiziell beantragen. Wenn du vielleicht noch irgendwelche Belege findest, dass diese Fortbildung deine Jobchancen erhöhen, kannst du die auch beilegen. Das könnten z.b. diverse Stelleanzeigen sein, wo Arbeitgeber genau eine solche Fortbildung fordern, damit man einen Job bei ihnen bekommt.

Die Sache mit den Zertifikaten ist in D leider echt nervig. Kein Aas interessiert es, was jemand kann, wenn er es nicht in Form irgendwelcher Urkunden usw. nachweisen kann. Da ich einen IT-Beruf habe, muss ich sagen, dass es dort gefühlt am Schlimmsten ist und sich selbst die IT´ler selbst regelrecht schmücken, wer die meisten Zertifikate hat. Ich nenne das manchmal scherzhaft den "digitalen Sch*nzvergleich" :-/
 
Jetzt muss ich mal doof nachfragen: bist du schon medizinische Fachangestellte und willst dich jetzt weiterbilden oder willst du quasi eine Art Grundqualifizierung machen,um deine Chancen auf eine Ausbildungsstelle zu erhöhen ?
Das Zweite ja! Die Arbeitgeber möchten auch sehen, dass ich das auch unbedingt möchte. Was nützen mir die Kenntnisse, wenn ich sie nicht beweißen kann? Der Kurs ist unter anderem auch dafür gedacht wenn man in den Bereich möchte.
 
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