Hallo Community,
ich muss meine Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachreichen. Dabei wurde schon oft eine Durchschnittsberechnung durchgeführt, obwohl die Gehälter stark geschwankt haben.
Ich habe irgendwo mal einen Paragraphen gelesen, dass man die Durchschnittsberechnung schriftlich ablehnen kann und darauf bestehen kann, die Abrechnungen monatlich einzeln zu berechnen.
Frage: Kennt jemand diesen Paragraphen, damit ich mich auf diesen berufen kann? Ich habe einmal einen Wiederspruch dagegen eingelegt und dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Durchschnittsberechnung legitim sein, warum auch immer.
ps: Es handelt sich um die entgültige Berechnung und nicht um die vorläufige. Desweiteren habe ich mich beim Wiederspruch auf das Urteil "20.01.2016 – S 100 AS 9940/15" berufen, welches jedoch abgelehnt wurde.
Viele Grüße