Man kann nicht und muss nicht nachweisen was man nicht hat.
Ich würde umgehend mit dem Vorgesetzten sprechen, drucke dir die Informationen von Hermine aus und erkläre ihm das. Dann erkläre ihm auch selbstbewusst, dass eine sofortige Zahlungseinstellung wegen unbewiesener Tatsachen rechtswidrig ist.
Eine Zahlung darf nur eingestellt werden, wenn das Jobcenter von Tatsachen Kenntnis hat, dass du nicht hilfebedürftig wärst. Die bloße Führung eines Paypal-kontos ist noch lange kein Beweis, dass da drauf Vermögen gehortet ist.
Hier muss mangels Erbringbarkeit von anderen Beweisen deine Erklärung ausreichen.
Und wenn die Sachbearbeiter keine Ahnung davon haben wie der heutige moderne Zahlungsverkehr auch als Gastzugang funktioniert, müssen sie sich da vielleicht erst einmal mit auseinandersetzen bevor sie jemandem Leistung streichen und unter Generalverdacht stellen
Ich würde mich hierüber beschweren und nicht betteln.
Da kann ich mich
@gila nur anschließen. Denn es gibt viele, die entweder das Paypal Konto als reines Zahlungskonto benutzen, was gut nachweisbar ist und zweitens, wie
@HermineL ja aufgezeigt hat, lediglich ein einmaliges Gastkonto haben. Dies ist ja deutlich auf den Unterlagen dafür ersichtlich und zweitens hat Paypal irgendwo auf seinen Seiten den deutlichen Hinweis darauf, dass Gastkonten nicht als ständige Paypal-Konten verwendbar sind. Stellt sich der/die SBin dann immer noch an, fragt man höflich, ob man einen Duden mitbringen oder aber eine Google-Einführung geben soll.
Als ich habe seit Jahren ein Paypal-Konto und gerade mal geschaut, wie das bei mir in den Kontoauszügen aussieht.
Ich habe mein Konto hier bei der örtlichen Sparkasse und mache eigentlich alles nur noch per Online-Banking.
Kann daher nicht mit Sicherheit sagen, ob evtl. Unterschiede nun darauf beruhen, dass ich ein festes Paypalkonto und kein Gastkonto habe oder ob evtl. die jeweilige Bank unterschiedliche Auszüge erstellt.
Zumindest steht bei mir in der Gesamtübersicht beim Online-Banking bei den einzelnen Buchungen neben "Paypal Sarl...." noch der Begriff "Folgelastschrift" (statt Basislastschrift) und in zweiter Zeile steht jeweils "PP.xxxx.PP Ihr Einkauf bei".
Die xxxx zw. den PP sind eine vierstellige Zahl, die bei allen Paypalzahlungen immer gleich ist.
Ich denke, dass dieses die jeweilige "Paypal-Kontonummer" ist bzw. eben einem exakten Paypalkonto zugeordnet ist.
In der Detailübersicht taucht dieses PP.xxxx.PP dann auch noch unter "Verwendungszweck" und unter "Kundenreferenz" auf.
Du könntest evtl. mal Paypal kontaktieren, ob die dir bestätigen, dass du eben kein Konto dort hast.
Allerdings würde ich da aus eigener Erfahrung nicht mit Hilfe oder Unterstützung rechnen.
Evtl. lässt sich in der "Kaufübersicht" im Ibäh-Account noch etwas herauslesen.
Mal dort reinschauen, wenn der Kauf nicht schon länger her ist.
Ansonsten mal bei Google die Begriffe "Paypal" und "Gastkonto" eingeben und eine der gefundenen Erklärungen ausdrucken und dem SB vorlegen.
Ich habe mein Paypal Konto schon ein wenig länger als das Konto bei meiner jetzigen Bank. Aber auch bei der vorherigen war deutlich sichtbar, dass die Lastschrift eine Zahlung an Paypal für eine Leistung Paypals war. Meist lautete der Text ungefähr so: Folgelastschrift xx an Paypalkonto zz für Y-Rechnung.
Es gibt keinen Anlass und auch keine Verpflichtung für eine "Nicht-Bescheinigung" über egal was immer. Man stelle sich das Ausmaß vor ich lasse mir bescheinigen kein Konto in Luxemburg zu haben, kein Konto in der Schweiz, kein Sparkonto bei der XY Bank auch keins bei der z Bank... ebenso keine Aktien von Walmart oder Adidas oder Puma oder Telekom oder oder oder
Man hat im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen und unterschreibt dafür und haftet mit seiner Unterschrift... sollte sich später wie hier in diesem Fall etwas herausstellen und man erklärt, dass in dieser Form es sich um eine einmalige Gast-Bezahl-Geschichte gehandelt hat, und man kein Paypal Konto besitzt, muss das ausreichen.
Stimmt, denn sonst kann ich demnächst auch noch nachweisen, dass die Überweisung von XY keine einfache Rückzahlung wegen Überzahlung war. Selbst dann, wenn es klar und deutlich im Bemerkungsfeld der Überweisung und somit auf den Kontoauszügen steht.
Abgesehen davon, bei der Zahlung auf ein Gastkonto von Paypal steht das normaler Weise auch so auf dem Kontoauszug. Wenn ich da ein reguläres Konto habe, benötige ich logischer Weise kein Gastkonto.
Obwohl JC und Logik widersprechen sich grundsätzlich.
Durch die Unterschrift auf dem Leistungsantrag bestätige ich ja, dass ich keine weiteren Konten habe. Da dürfte es völlig irrelevant sein, ob die bei Paypal oder der Wolkenkuckucksheimer Kreissparkasse sind.
Es kann nicht sein, dass einem Elo einfach unterstellt wird, dass seine Erklärungen sowieso nicht wahrheitsgemäße sind und selbstherrlich Leistungen eingestellt werden wegen so einer Lappalie. Das sollte man auch so vertreten und sich massiv darüber beschweren
Mehr noch - ich würde einen Beratungsschein holen und einen Anwalt/eine Anwältin fragen, ob hier nicht sogar Willkür im Amt vorliegt. Und die ist bekanntlich strafbar. (Der Sozialverband, die Gewerkschaft oder die Rechtsschutzversicherung stellen auch fachkundige Leute, wenn ich den Beratungsschein wegen Mitgliedschaft dort nicht bekomme.)