Hallo zusammen,
habe eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt postalisch zugeschickt bekommen. Könnt ihr mir sagen wie ich mich gegen diese wehren kann?
Erkennt ihr formale Fehler oder rechtswidrige Textbausteine?
Was haltet ihr von
- "gültig bis: auf weiteres"
- dass sich die nicht unterschriebene EGV vom 30.07 deutlich von dem Verwaltungsakt vom 06.08 unterscheidet?
- kann mir jemand was zu dem ersten Satz in Absatz 2 Gültigkeit erzählen? Was ist damit gemeint?
Freue mich auf eure Hilfe
Könnt auch gerne bereits geklärte Rechtssprechungen oder hilfreiche Links posten.
Kurz zu mir und den bisherigen Erfahrungen:
Ich bin gerade 25 geworden, hatte zuvor eine EGV bei einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters unterschrieben. Am 30.07 sollte ich eine neue EGV unterschreiben, da die vorherige zum 14.07 ausgelaufen war. Diese wurde nur durch den Punkt "ärztlicher Dienst" ergänzt, weil ich momentan kein Auto fahren darf und daher eingeschränkt bin.
Habe mir die EGV zuhause durchgelesen (habe ich bei der alten nicht getan) und wollte nicht unterschrieben, da mir einige Textbausteine nicht gefallen haben (ärztlicher Dienst: habe einen guten Arzt, warum sollte ich dann zum Amtsarzt … keine Befristung angegeben … ich habe an der EGV garnicht mitgewirkt wie in Punkt 9 Schlussformel behauptet wird).
Ich habe der Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht unterschreiben werde; jedoch ohne einen Grund zu nennen oder welche Bausteine mir nicht gefallen.
Eine Woche später kam die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (vom 06.08). Daraufhin habe ich das Gespräch gesucht und war heute mit einem Beistand (Protokollant) bei der Sachbearbeiterin. Habe einige Sachen nachgefragt. Auf die Frage was der erste Satz in Absatz 2 Gültigkeit bedeutet, hatte sie keine Antwort parat. Und das obwohl sie die VA unterschrieben hat
.
Wir haben auch nochmal über die erste EGV gesprochen, insbesondere über die Textpassage "wurden von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet" (9. Schlussformel). Damit war ich unter anderem auch nicht zufrieden, weil ich in die "Erarbeitung" garnicht mit eingezogen worden bin. Da gab es ihrerseits keine konkrete Aussage und wir haben uns bei dem Thema nur im Kreis bewegt. Nach einer Frage ihrerseits zu meinen politischen Ansichten habe ich geantwortet: "dass ich das nicht beantworten muss". Danach hab ich mich über eine mögliche Akteneinsicht informiert und anschließend sind mein Beistand und ich gegangen.
Nun hoffe ich darauf, dass ihr mir meine Fragen von oben beantworten und helfen könnt, wie ich mich gegen die EGV per Verwaltungsakt wehren kann.
Gruß Joni1
habe eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt postalisch zugeschickt bekommen. Könnt ihr mir sagen wie ich mich gegen diese wehren kann?
Erkennt ihr formale Fehler oder rechtswidrige Textbausteine?
Was haltet ihr von
- "gültig bis: auf weiteres"
- dass sich die nicht unterschriebene EGV vom 30.07 deutlich von dem Verwaltungsakt vom 06.08 unterscheidet?
- kann mir jemand was zu dem ersten Satz in Absatz 2 Gültigkeit erzählen? Was ist damit gemeint?
Freue mich auf eure Hilfe
Könnt auch gerne bereits geklärte Rechtssprechungen oder hilfreiche Links posten.
Kurz zu mir und den bisherigen Erfahrungen:
Ich bin gerade 25 geworden, hatte zuvor eine EGV bei einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters unterschrieben. Am 30.07 sollte ich eine neue EGV unterschreiben, da die vorherige zum 14.07 ausgelaufen war. Diese wurde nur durch den Punkt "ärztlicher Dienst" ergänzt, weil ich momentan kein Auto fahren darf und daher eingeschränkt bin.
Habe mir die EGV zuhause durchgelesen (habe ich bei der alten nicht getan) und wollte nicht unterschrieben, da mir einige Textbausteine nicht gefallen haben (ärztlicher Dienst: habe einen guten Arzt, warum sollte ich dann zum Amtsarzt … keine Befristung angegeben … ich habe an der EGV garnicht mitgewirkt wie in Punkt 9 Schlussformel behauptet wird).
Ich habe der Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht unterschreiben werde; jedoch ohne einen Grund zu nennen oder welche Bausteine mir nicht gefallen.
Eine Woche später kam die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (vom 06.08). Daraufhin habe ich das Gespräch gesucht und war heute mit einem Beistand (Protokollant) bei der Sachbearbeiterin. Habe einige Sachen nachgefragt. Auf die Frage was der erste Satz in Absatz 2 Gültigkeit bedeutet, hatte sie keine Antwort parat. Und das obwohl sie die VA unterschrieben hat

Wir haben auch nochmal über die erste EGV gesprochen, insbesondere über die Textpassage "wurden von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet" (9. Schlussformel). Damit war ich unter anderem auch nicht zufrieden, weil ich in die "Erarbeitung" garnicht mit eingezogen worden bin. Da gab es ihrerseits keine konkrete Aussage und wir haben uns bei dem Thema nur im Kreis bewegt. Nach einer Frage ihrerseits zu meinen politischen Ansichten habe ich geantwortet: "dass ich das nicht beantworten muss". Danach hab ich mich über eine mögliche Akteneinsicht informiert und anschließend sind mein Beistand und ich gegangen.
Nun hoffe ich darauf, dass ihr mir meine Fragen von oben beantworten und helfen könnt, wie ich mich gegen die EGV per Verwaltungsakt wehren kann.
Gruß Joni1
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