Wie kann ich Arbeitgeber AGH schmackhaft machen? Selbst gesucht für beruflichen Weg. Hilfe

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Nani112

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Hallo,
ich beabsichtige eine Umschulung zur Erzieherin zu absolvieren und da mir dazu noch Praxiserfahrung fehlt habe ich mich auf die Suche nach Praktikumsstellen gemacht. Da Praktika in dem Sinne vom JC ja nicht erlaubt sind meinte mein Vermittler ich solle einen Ein Euro Job draus machen bzw den Kitas das vorschlagen.

Ich habe jetzt am Montag ein Gespräch bei einer Kita die mich sehr gerne nehmen würde, diese gehen davon aus, dass sie diese 200€ im Monat zahlen müssten. Dem ist aber nicht so oder?
Also das Jobcenter zahlt doch die Entschädigung oder sehe ich das falsch?

Was bekommt die Kita denn dann dafür dass sie mich dort beschäftigen? Wenn sie dafür etwas bekommen wird es für sie bestimmt noch interessanter.

Und wie beantragt man denn eine selbst gesuchte AGH ? Die Leiterin der Kita weiß darüber leider nichts und ich sollte mich schlau machen damit ich Montag weitere Infos habe. Ich würde wirklich sehr gerne dort anfangen und auch richtig informiert sein. Mein Vermittler konnte mir da leider nicht weiterhelfen weshalb ich nun hier frage.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Nani112:welcome:

ich beabsichtige eine Umschulung zur Erzieherin zu absolvieren

Zunächst bitte mal eine Verständnisfrage, die Umschulung geht über das Jobcenter, richtig?

Und zur AGH kannst du bitte mal hier lesen:

Als AGH nach § 16d SGB II werden ausschließlich
Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden
zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.
Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre
Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen
und Integrationsfortschritte erzielen. AGH be-
gründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

Text hervorgehoben.

https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_16d_-_11.01.2017.pdf
 
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Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
All das hätte der SB ihr sagen müssen.
Ich habe das gepostet weil wir hier nicht dazu da sind die Arbeit der JC zu machen.
Der hätte ihr gleich sagen müssen, das dies so nicht geht mit AGH .
 

0zymandias

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Du kannst das auch deswegen nicht so in der Kita als AGH machen, weil die Kinder ein Recht auf Betreuung haben und deswegen die Kommunen in der gesetzlichen Pflicht dazu sind.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten dürfen AGHen nicht eingesetzt werden, die notwendige Zusätzlichkeit geht dann flöten.
Dementsprechend findet man z.B. vom JC Flensburg unter Link, Seite 2:
Negativbeispiele:
1. Verkehrssicherungspflichten:
Arbeiten, die zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten
gehören (z.B. Schnee- und Eisbeseitigung, Rückschnitt von Gehölzen, die Verkehrswege
beeinträchtigen), sind nicht förderfähig.
2. Pflegebereich: Pflichtaufgaben im Rahmen der Pflege
versicherung oder zwingend anfallendeArbeiten (z.B. Betten wechseln und sterilisieren, Patienten umbetten und waschen) sind nicht förderfähig.
3. Reinigungstätigkeiten, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten (z.B. Hausmeistertätigkeiten)
sind nicht förderfähig.
4. Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben:
z.B. Beaufsichtigung von Kindern im Rahmen des Betriebes einer Kindertagesstätte ist nicht förderfähig, da hierdurch der Rechtsanspruch der
Kinder auf Betreuung verwirklicht wird.

Aber nie zu früh aufgeben. :wink:

[...] Da Praktika in dem Sinne vom JC ja nicht erlaubt sind meinte mein Vermittler ich solle einen Ein Euro Job draus machen bzw den Kitas das vorschlagen.
[...]
Dass Praktika nicht von vorneherein erlaubt sind, heißt noch lange nicht, dass man aus der großen, blöden Blackbox JC nicht doch eine Erlaubnis herausleiern kann.

Nachweisbar schriftlich eine Erlaubnis für ein Praktikum beantragen, verbunden mit der Darstellung, wie das die Berufsaussichten verbessert (z.B. Stellenanzeigen).
Zeitgleich Bewerbungen für Praktika machen, in denen Du das lernst, was im Ausbildungsplan steht.

Führt das zum Erfolg, stellt man sich dem JC auf die Füße.
Dringlichkeit anzeigen ("Ich hätte hier die Möglichkeit, also bitte entscheiden Sie schnell."), und nach kurzer Zeit die Angelegenheit vom SB nach oben fallen lassen,
zuerst Geschäftsführer des JCs, dann BA (oder Landrat bei Kommunen).

Ist bestimmt nicht so einfach, wie es sinnvollerweise sein sollte, aber nicht aussichtslos.

Nur auf mündliche Ablehnungen des SBs gibt man keinen Pfeifendeckel, denn die versuchen oft, sich nur die Arbeit zu ersparen.
Bei schriftlichen Ablehnungen geht man in den Widerspruch , bei Schweigen im Walde über längere Zeit kann man auch eine Untätigkeitsklage in Betracht ziehen.

Es geht ja nicht darum, einen Lamborghini zu bekommen, sondern nur darum, ein Praktikum machen zu dürfen um in Arbeit zu kommen.
Es ist also Dein gutes Recht.
 
Z

ZarMod

Gast
...ich beabsichtige eine Umschulung zur Erzieherin zu absolvieren und da mir dazu noch Praxiserfahrung fehlt
habe ich mich auf die Suche nach Praktikumsstellen gemacht.
Ich selbst habe diese Umschulung angestrebt und die Voraussetzung der Praxis über ehrenamtliche Tätigkeit erworben.
Möglich wäre auch die Suche nach einem Träger, welcher Dir über den BFD Praxis anbietet.

Folgendes solltest Du aber beachten: Eine Umschulung zum Erzieher dauert 3 Jahre.
Wenn die AfA bei dem Vorhaben mitspielt, werden dennoch nur für 2 Drittel der Ausbildungszeit Leistungen gezahlt.
Die gesamte Ausbildung selbst kostet Dich nichts, doch für das letzte Jahr Unterhalt mußt Du Dir einen Träger suchen.
Da nur 2 jährige Umschulungen gefördert werden, lehnt die Behörde solche Vorhaben i.d.R. gänzlich ab.

Du solltest das Pferd also von hinten aufzäumen; Suche Dir einen Träger, welcher Dein Vorhaben unterstützt.
Mit diesem erarbeitest Du ein Gesamtkonzept: Ehrenamt oder BFD, Ausbildungsbegleitung, Zusage der Festeinstellung nach Ausbildungsabschluß.
Erst wenn Du das in Sack und Tüten hast, stellst Du schriftlich den Antrag auf die Umschulung.
Der Vorteil ist dann die Vorlage des fertigen Konzeptes mit dem Nachweis, daß nach der Ausbildung Deine Hilfebürftigkeit zu 100% entfällt.
 
D

Dinobot

Gast
Erst wenn Du das in Sack und Tüten hast, stellst Du schriftlich den Antrag auf die Umschulung.
Der Vorteil ist dann die Vorlage des fertigen Konzeptes mit dem Nachweis, daß nach der Ausbildung Deine Hilfebürftigkeit zu 100% entfällt.

Info: Da könnte meines Erachtens Eile geboten sein. Besonders, wenn deren Jobcenter keine OK sein sollte. Oder man wartet dann ab -und wird dann automatisch zugewiesen, wenn eine besondere Maßnahme vor Ort von dem REZ der BA dem Jobcenter zur Verfügung gestellt wird.

Denn aktuell soll hierfür stattdessen eine besondere Standard Maßnahme erst einmal die Eignung des Interessierten Elos im Vorfeld beleuchten : Mittels einer Maßnahme mit den Modulen Eig-Umsch (Dauer 2 Wochen) oder dem Modul Verm-Umsch (Dauer 6 Wochen ). Letztere soll dann die Eignung für eine betriebliche Umschulung abklären und dann auch dahin vermitteln. Vorgabe: Der Betrieb zahlt dann mindestens 400 Euro Ausbildungsvergütung.

So jedenfalls gerade gestern anhand der ersten solcher geplanten Maßnahmen über REZ der BA -analog deren Ausschreibung -entnommen, welche zuerst über das Jobcenter Kassel starten soll. Im Oktober .

Ich befürchte -die SB werden dann nur noch Interessierte für Umschulungen dahin verweisen.

Eine AGH macht da im Vorfeld überhaupt keinen Sinn, weil AGH kontraproduktiv sind. Sie sind passend für nicht marktfähige Elos -aber nicht für marktfähige Elos. SB hat hier offensichtlich wahrscheinlich versucht, die Absichten und die Motivation für sich zu zweckdienlich umzuformen, damit daraus eine Statistikausbuchung werden kann. Und sonst nichts weiter. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Maßnahme als solche in Kassel beginnt ab 01.10.2018.
Wer sich für die Details interessiert, der kann ja mal die Leistungsbeschreibung hier öffnen. Link folgt:

https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?2&id=205250

Dann noch die Anlage E1 öffnen -welche die Losverteilung darstellt.

Es bliebe also die Möglichkeit, beim Jobcenter für sich einen solchen Maßnahmeeinkauf anzuregen - sofern keine OK.
 
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