Wie ist meine Tätigkeit zu bewerten; als Kleinunternehmen oder Liebhaberei?

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Slapstick

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Ihr Lieben,

ich bin Studentin. Gerade habe ich viel Zeit, sodass ich meine Langeweile mit "Bauen" überbrückt habe.
Ich habe kleine Hamsterhäuser und sonstiges Zubehör für Kleintiere gesägt und zusammen gebaut.
Dabei sind ca 30 Artikel zusammen gekommen, die jeweils für 5-10 Euro pro Stück verkauft werden sollen. Ok,einige habe ich schon verkauft.

Muss ich das irgendwie beim Finanzamt anmelden?
Muss ich da ein Gewerbe anmelden?

Viel Gewinn springt da nicht raus.

Liebe Grüße
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Wenn Du das Privat verkaufst, keine Rechnungen stellst, brauchst kein Gewerbe
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Gewerbe als "Nebengewerbe" anmelden und man ist persönlich auf der juristisch "sicheren" Seite des Gesetzes. So habe ich das auch gehändelt und mir kann keiner. (Schwarzarbeit)
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Sie erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In folge dessen braucht sie auch kein Gewerbe
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

<das sind die ersten Vorboten für ihr nächstes Leben. Dann kommt sie als Hamster zur Welt und wird den ganzen Tag im Laufrädchen Rennen.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Um Himmels Willen!

Gewerbe anmelden bedeutet neue Steuernummer, Buchführungspflicht Steuererklärung, IHK, usw.

Anmelden muss man ein Gewerbe in diesem Fall nur, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Hier aber pflegt eine Studentin ihr Hobby und weiß mit dem ganzen Kram hinterher nicht mehr wohin.

Erfährt das Finanzamt davon, passiert auch nichts, weil hier nichts zu holen ist.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Erfährt das Finanzamt davon, passiert auch nichts, weil hier nichts zu holen ist.

Würde nicht darauf schwören.... Interessant wären wohl auch die Vertriebswege. Wenn man öffentlich auf Verkaufsplattformen agiert, finde ich die Überlegung, dem FA mitzuteilen, dass man in geringem Umfange Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, nicht verkehrt. Würde wohl tatsächlich unter Liebhaberei fallen - es sei denn, Du baust demnächst ganze Hotelketten...

Allerdings dürftest Du Dich gegenwärtig wohl eher in der Existenzgründungsphase befinden, wozu auch gehört, sich über die Absatzchancen seines Produktes etc. zu informieren.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Um die Grenzen des umsatzsteuerlichen Kleinunternehmertums dauerhaft nicht zu sprengen, darfst Du im Jahr höchstens 17.500 € (siebzehntausendfünfhundert Euro) Umsatz machen.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Als einmalige Aktion lohnt sich die Mühe nicht, dann wäre das für das FA Hobby.
Wenn du das öfter machst, dann auf jeden Fall, dann ist das für das FA Gewerbe.
Ist meine Meinung.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten..
Dann lass ichs jetzt erstmal so
Verkauft werden die Sachen in einschlägigen Mäuse & Hamsterforen


Und ne Million werde ich damit nicht einfahren
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Ne Buchführungspflicht wird sie auch nicht Haben. Wenn überhaupt Aufzeichnungen. Zum Betriebsvermögensvergleich § 4 Abs. 1 EStG wird sie auch nicht veranlagt mit ihrem Hobby. Würde sie Aufzeichnungen durchführen, käme § 4 Abs. 3 EStG in betracht. Die Buchführungspflicht ist in § 140 und 141 in der Abgabeordnung ( AO ) geregelt.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Erzielt das Nebengewerbe kein Gewinn und ist auch keine Gewinnerzielung geplant, dann fällt die Ausübung des Nebengewerbes unter Hobby/Liebhaberei. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Wir haben also bis jetzt 30 verkaufte "Hamsterhäuser" die öffentlich in diversen Mäuse & Hamsterforen angeboten und auch veräußert wurden. Unter den Augen anderer Anbieter, die ggf. auch dieses Produkt anbieten.

Meines Erachtens ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Anfrage an das zuständige FA gestellt wird. Aber immerhin: Es wurden 45,- €uronen (Nürnberg) für eine (nebenberufliche) Gewerbeanmeldung gespart.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das trifft bei Ihr nicht zu. Meines Erachtens muss sie weder ein Nebengewerbe Anmelden noch ein Hauptgewerbe. Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe das nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber zieht eine Grenze bis 15 Stunden. Der Freiberufler meldet seine Tätigkeit nur beim Finanzamt an, und unterliegt nicht der Gewerbeordnung.

Sie hat kein stehendes Gewerbe.

Die Krankenversicherungen haben die Grenze von 15 Stunden pro Woche festgelegt. Bis zu dieser Grenze gilt das Gewerbe als Nebengewerbe. Die gleiche
Grenze gilt für die Bundesagentur für Arbeit und das Grundsicherungsamt. Arbeitssuchende können bis zu dieser Grenze eine nebenberufliche Selbständigkeit aufbauen, ohne den Anspruch auf ALG 1 bzw. ALG 2 zu verlieren.

Je nach Kundenkreis kann es für den Unternehmer vorteilig sein die Kleinunternehmer Regelung anzuwenden. Handelt ein Unternehmer
hauptsächlich mit Privatleuten, bietet sich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung an. Werden überwiegend Firmenkunden bedient, sollte von der Regelung Abstand genommen werden.

Nähere Informationen zur Kleinunternehmerregelung ist im §19 UStG beschrieben.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Erzielt das Nebengewerbe kein Gewinn und ist auch keine Gewinnerzielung geplant, dann fällt die Ausübung des Nebengewerbes unter Hobby/Liebhaberei. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Abgesehen von dem hier in Rede stehenden Marginalgeschäft ist das völliger Unsinn. Das Unterlassen der Gewerbeanmeldung ist ein Tatbesttandsmerkmal der Schwarzarbeit SchwarzArbG - Einzelnorm
Ob ein Gewerbe Liebhaberei ist, entscheidet das Finanzamt nach reichlich mehr als einer Steuererklärung. Dem Gewerbetreibenden steht es nicht zu, unter der Behauptung, er wolle ja gar keinen Gewinn machen, seine Anmeldungs- und Erklärungspflichten zu verletzen. Anderenfalls könnten sämtliche Gewerbe- und Finanzämter geschlossen werden.

Daß sich Kleinstgeschäfte wie dieses in Anbetracht des finanziellen und zeitlichen Verwaltungsaufwandes nicht lukrativ betreiben lassen ist leider eine Tatsache, die man auch mit der 1.001sten Forendiskussion nicht ändern wird.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

P123 der Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbeanmeldung. Die Anmeldung der Tätigkeit kann formlos gegenüber der Finanzbehörde erfolgen. Das Finanzamt weist dem Selbständigen daraufhin eine Steuernummer zu. Es trifft ferner anhand der Angaben zur Tätigkeit die Einstufung, ob es sich um eine freiberufliche oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Das nicht anmelden eines Gewerbes, unterliegt auch nicht den Tatbestand der Schwarzarbeit.

Der Tatbestand der Schwarzarbeit ist erst dann erfüllt wenn er vollzogen wurde. Die Vermutung kann im Raum gestellt werden. Ist die Tätigkeit gegenüber der Finanzbehörde gemeldet worden, unabhängig davon ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht, ist der Tatbestand der Schwarzarbeit nicht mehr gegeben.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind die, unter § 18 EStG aufgeführten Berufe, oder Tätigkeiten.

Ich würde mal Sagen, die aus Langeweile zusammengebauten Hamsterhütten, fällen ehr unter eigener Kunst, die nicht Gewerbemäßig veräußert werden. Davon auszugehen ist das weder eine Rechnung gestellt wird, keine Ust erhoben wird, und auch keine Vorsteuer erhoben wird, dass diese Artikel Privat veräußert werden ( Von Privat zu Privat ). Vergleich, eBay Dann müssten es 1000sende Geben die Schwarz Arbeiten, wenn sie von Privat zu Privat Verkaufen, haben kein Gewerbe, sind nicht selbständig, und melden nichts dem Finanzamt.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

man glaubt auch gar nicht wieviele Neider im realen wie auch im virtuellen Leben unterwegs sind. Die nehmen sogar die Kosten in Kauf, die man investieren muß, wenn man beim Ordnungsamt nachfragt, ob die Person X ein Kleingewerbe überhaupt angemeldet hat. Deswegen sind hier die Tipps, die man hier nachlesen kann, wirklich zu beherzigen.

Eine neue Steuernnr bekommt man nicht. Ich hatte jedenfalls keine neue bekommen. Die IHK meldet sich auch nicht sofort. Buchführung ist nur Einnahmen/Ausnahmen und ganz leicht.
 
AW: Kleinunternehmen? Liebhaberei?

Moinsen Slapstick,

und erstmal willkommen hier im Forum.

Aber auch Dir, als Newbie hier, möchte ich die Forenregel #11 ...
... wärmstens ans Herz legen!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 85 Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


 
Ich war gerade im Rathaus und habe ein Gewerbe angemeldet
Da bin ich dann auf der sicheren Seite..

Lieben Dank für die Ratschläge!
 
Ja wird alles gehamstert Passt ja zum Gewerbe

Lese mich auch gerade noch quer durchs Netz um einen Überblick zu haben.
 
Ein kleiner Tipp noch: Ich empfehle die Einrichtung eines separaten Bankkontos, welches Du rein für die Einnahmen und Ausgaben deines Geschäfts nutzt. Ich selbst habe bei der Sparkasse ein Onlinekonto bekommen, kostet 1,75 Euro/Monat. Damit hat man aber eine viel bessere Übersicht.

In den nächsten Tagen dürfte sich das Finanzamt bei Dir melden und ich würde empfehlen, Ist-Besteuerung und Kleinunternehmung im Nebenerwerb zu nehmen. Ich selbst mache IT-Beratung (Linux) und habe da auf den Vorsteuerabzug verzichtet.

Wenn Du Software für die Einnahmen- Überschussrechnung suchst, kann ich JES-EÜR oder Fakturama sehr empfehlen. Fakturama hat auch ein Modul, womit Du Rechnungen schreiben kannst. Beides sind Javaanwendungen.
 
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gabs direkt bei der Gewerbeanmeldung dazu.
Habe ich heute ausgefüllt und wandert morgen in die Post!

Kleinunternehmen im Nebenerwerb ist das auch.
Wobei ich das auf dem Zettel vom Finanzamt nicht ankreuzen konnte, zumindest stand es dort nirgendswo.
Dass ich das im Nebenerwerb mache musste ich nur bei der Gewerbeanmeldung angeben.

Die beiden Software Empfehlungen schaue ich mir an. Brauche da etwas für Ubuntu
 
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