Ich hab da mal eine frage,
wie ist es geregelt mit bewerbungsbemühungen im Krankheitsfall(AU) ?
Bin seit letzten November ALG2 bezieher und zur zeit AU(Krank), meine frage ist nun wie ist es geregelt mit eigenbemühungen und bewerbungen wenn man Krank ist ?
Muss man im zeitraum dawo man krank ist sich trotzdem bemühen usw.
denn das möchte ich gerne wissen, falls ich demnächst beim JC antanzen muss.
P.S. sowas wie eine Eingliederungsvereinbarung und sonstwas hatte ich seit knapp 2jahren nicht mehr unterschrieben !
Schonmal danke im vorraus
wie ist es geregelt mit bewerbungsbemühungen im Krankheitsfall(AU) ?
Bin seit letzten November ALG2 bezieher und zur zeit AU(Krank), meine frage ist nun wie ist es geregelt mit eigenbemühungen und bewerbungen wenn man Krank ist ?
Muss man im zeitraum dawo man krank ist sich trotzdem bemühen usw.
denn das möchte ich gerne wissen, falls ich demnächst beim JC antanzen muss.
P.S. sowas wie eine Eingliederungsvereinbarung und sonstwas hatte ich seit knapp 2jahren nicht mehr unterschrieben !
Schonmal danke im vorraus