Plappermaul
Elo-User*in
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- 13 Juni 2013
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Hallo ich möchte gerne wegziehen, und eine Bekannte
von mir auch. Allerdings führen wir keine Beziehung,
würden aber gerne zusammenziehen, also eine Art WG.
Ich befinde mich derzeit auf Jobsuche meine Bekannte,
hat einen Job in der neuen Stadt. Würde Ihr Lohn nun
bei meinem Alg2 angerechnet werden? Ich habe mal
gelesen dass so eine WG nur ein Jahr möglich ist und
danach sind wir eine eigene Bedarfsgemeinschaft!
Obwohl wir keine eheähnliche Beziehung führen stimmt das?
von mir auch. Allerdings führen wir keine Beziehung,
würden aber gerne zusammenziehen, also eine Art WG.
Ich befinde mich derzeit auf Jobsuche meine Bekannte,
hat einen Job in der neuen Stadt. Würde Ihr Lohn nun
bei meinem Alg2 angerechnet werden? Ich habe mal
gelesen dass so eine WG nur ein Jahr möglich ist und
danach sind wir eine eigene Bedarfsgemeinschaft!
Obwohl wir keine eheähnliche Beziehung führen stimmt das?