Ich bekomme ALG 2 und habe keine EGV oder Verwaltungsakt.
Jetzt bekam ich einen VV mit RFB bei einer ZAF für eine Arbeit, wo man nicht sitzen kann.
Also ich rief da an, im Rahmen meiner Überprüfung ob die Stelle zumutbar ist und habe gesagt ich muss sitzen, sitzt man da?
Die Antwort war "nein".
Mein ärztliches Gutachten ist erst wenige Wochen alt und da steht drinnen, dass ich hauptsächlich sitzen soll plus weitere Einschränkungen, die mich für die Stelle ungeeignet machen.
Wenn ich mich jetzt einfach komplett nicht bewerbe, habe ich ja keinen Nachweis, dass die mir mitgeteilt haben, dass man nicht sitzen kann. Das finde ich zu riskant.
Aufgrund meines Gutachtens mich nicht zu bewerben, da nicht leidensgerecht, kann bei Sanktionsversuch ewig viel Arbeit verursachen. Muss nicht sein.
Am liebsten würde ich in die Bewerbung sowas schreiben wie:
"Vielen Dank für das informative Telefonat mit Herr/Frau... Auch wenn ich laut dem Telefonat nicht für die Stelle geeignet bin überlasse ich Ihnen proforma meine Bewerbungsunterlagen (weil mich das Jobcenter unter Sanktionsandrohung dazu zwingt.)"
Wäre das eine Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses oder etwas ähnliches sanktionsbewährtes?
Wie geht es geschickter?
Ich will mir einfach viel Aufwand sparen.
Bei einer normalen Standardbewerbung mit Einladung zum VG wäre ich spätestens beim VG 100% sicher raus, wegen meinen Einschränkungen.
Jetzt bekam ich einen VV mit RFB bei einer ZAF für eine Arbeit, wo man nicht sitzen kann.
Also ich rief da an, im Rahmen meiner Überprüfung ob die Stelle zumutbar ist und habe gesagt ich muss sitzen, sitzt man da?
Die Antwort war "nein".
Mein ärztliches Gutachten ist erst wenige Wochen alt und da steht drinnen, dass ich hauptsächlich sitzen soll plus weitere Einschränkungen, die mich für die Stelle ungeeignet machen.
Wenn ich mich jetzt einfach komplett nicht bewerbe, habe ich ja keinen Nachweis, dass die mir mitgeteilt haben, dass man nicht sitzen kann. Das finde ich zu riskant.
Aufgrund meines Gutachtens mich nicht zu bewerben, da nicht leidensgerecht, kann bei Sanktionsversuch ewig viel Arbeit verursachen. Muss nicht sein.
Am liebsten würde ich in die Bewerbung sowas schreiben wie:
"Vielen Dank für das informative Telefonat mit Herr/Frau... Auch wenn ich laut dem Telefonat nicht für die Stelle geeignet bin überlasse ich Ihnen proforma meine Bewerbungsunterlagen (weil mich das Jobcenter unter Sanktionsandrohung dazu zwingt.)"
Wäre das eine Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses oder etwas ähnliches sanktionsbewährtes?
Wie geht es geschickter?
Ich will mir einfach viel Aufwand sparen.
Bei einer normalen Standardbewerbung mit Einladung zum VG wäre ich spätestens beim VG 100% sicher raus, wegen meinen Einschränkungen.