Hallo zusammen. Da meine SB in einem Machtspielchen immer noch nicht meinen Antrag auf SGB II bearbeitet, bzw. beschieden hat, habe ich am 15. Januar einen Antrag auf Vorschüsse auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Unterkunft nach Paragraph 42 SGB I gestellt.
Heute schreibt mir die SB per Mail, dass ich gerne persönlich einen Vorschuss in Höhe von 50,- abholen könne.
Der beantragte Leistungszeitrsum wäre ab dem 1.1.18, Miete musste ich mir schon leihen sowie Geld zum Leben. Sind da 50,- als Vorschuss für KdU und Lebensunterhalt angemessen? Gestellt hatte ich den Antrag am 8.12.17.
In besagtem Paragraphen steht etwas von "... deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. ..."
Heute schreibt mir die SB per Mail, dass ich gerne persönlich einen Vorschuss in Höhe von 50,- abholen könne.
Der beantragte Leistungszeitrsum wäre ab dem 1.1.18, Miete musste ich mir schon leihen sowie Geld zum Leben. Sind da 50,- als Vorschuss für KdU und Lebensunterhalt angemessen? Gestellt hatte ich den Antrag am 8.12.17.
In besagtem Paragraphen steht etwas von "... deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. ..."