Wie hoch "muss"/sollte ein Vorschuss sein?

Leser in diesem Thema...

Mampti

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2016
Beiträge
56
Bewertungen
10
Hallo zusammen. Da meine SB in einem Machtspielchen immer noch nicht meinen Antrag auf SGB II bearbeitet, bzw. beschieden hat, habe ich am 15. Januar einen Antrag auf Vorschüsse auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Unterkunft nach Paragraph 42 SGB I gestellt.
Heute schreibt mir die SB per Mail, dass ich gerne persönlich einen Vorschuss in Höhe von 50,- abholen könne.

Der beantragte Leistungszeitrsum wäre ab dem 1.1.18, Miete musste ich mir schon leihen sowie Geld zum Leben. Sind da 50,- als Vorschuss für KdU und Lebensunterhalt angemessen? Gestellt hatte ich den Antrag am 8.12.17.
In besagtem Paragraphen steht etwas von "... deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. ..."
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.238
Bewertungen
19.270
@Mampti

7.3
Vorschuss (statt Darlehen)
Auf Antrag können bis zu 100 € des Leistungsanspruchs des Folgemonats
vorab ausgezahlt werden (§ 42 Abs. 2 SGB II neu). Nach der bisherigen Praxis können Leistungsberechtigte ein Darlehen (nach § 24 Abs. 1 SGB II) erhalten, wenn sie über kein Geld mehr verfügen, um den Lebensunterhalt im laufenden Monat zu bestreiten. Der Nachteil der neuen Vorschuss -Regelung ist, dass der ausgezahlte Vorschuss vollständig bereits im Folgemonat verrechnet wird, also bis zu 100 € einbehalten werden. Die bisherigen Darlehen wurden in mehreren Raten (10 Prozent vom Regelsatz) abgestottert.

Quelle:
https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf

Kontoauszug hattest du aktuell beigelegt und darauf hingewiesen das die Mietzahlung sonst nicht getätigt werden kann?
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
@ seepferdchen, meinst du wirklich, das dieser paragraf in diesem fall greift?

er will ja keinen vorschuss auf die leistungen vom februar... sondern seine kohle für januar, die noch immer nicht gezahlt wurde...

also im grunde ne barzahlung seiner ihm schon jetzt zustehenden leistungen... da kann er doch nicht mit höchstens 100€, hier sogar nur 50€ abgespeist werden? und das nur, weil die nach 7 wochen immer noch keinen bescheid erstellt haben?
 

Curt The Cat

Redaktion
Mitglied seit
18 Jun 2005
Beiträge
8.988
Bewertungen
14.123
Ich hab' immer einen angemessenen Vorschuß in Höhe der zu erwartenden Leistung beantragt. Hat immer gepaßt ...


😉
 
Zuletzt bearbeitet:

Mampti

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2016
Beiträge
56
Bewertungen
10
I h habe tatsächlich keine Höhe in den Antrag reingeschrieben. War das der Fehler? Wobei eigentlich klar sein sollte, dass 50,- als Vorschuss für Lebensunterhalt UND KdU etwas wenig sind?
 

Mampti

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2016
Beiträge
56
Bewertungen
10
Nein, einen neuen Kontoauszug habe ich nicht beigelegt. Im zweiten Schreiben dieses Tages ging es noch um die teilgeschwärzten Kontoauszüge, aber das ist noch ein anderes Thema. :-(
Muss ich da nun einen zweiten Antrag auf Vorschuss stellen? Mit Konto Auszug und detaillierter Angabe, was ich nicht bezahlen kann?

Aber beinhaltet dieses "pflichtgemäßem Ermessen" nicht auch die Pflicht zum Mitdenken?
 
E

ExUser 2606

Gast
Mein Bruder hatte das einmal, dass ein WBA nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. Er bekam mit bitten und betteln 50 EUR. Eigentlich sollte er nur 25 bekommen, da sonst die Diebstahlsgefahr zu hoch sei. KdU verneinte man, er problemlos die Miete 2 Monate später zahlen.

Der Antrag wurde dann sehr schnell bearbeitet.
 
Oben Unten