Der Betrüger spielt etwa einer Bank gut und glaubhaft vor, er könne das Darlehen fristgerecht und ordentlich zurückzahlen. Er täuscht über seine Kreditwürdigkeit und Bonität und führt somit der Bank einen Vermögensschaden zu, wenn diese ihm das Darlehen ausbezahlt, das er nicht zurückzahlen können wird.
Ich zitiere einmal aus deinem Gesetzesauszug, allerdings mit anderer Hervorhebung:
Nämlich, daß der Kreditnehmer die Absicht hat, den Kredit von
vornherein (im Gesetzestext durch das "können wird" zum Ausdruck gebracht)
nicht zurückzahlen zu können oder zu wollen. Dieser Nachweis muß vom Kläger bzw. der Staatsanwaltschaft aber erst einmal zweifelsfrei erbracht werden!
Das ist aber bei diesem Leiharbeiter mit befristeten Vertrag gar nicht der Fall. Zum einen wird er die Rückzahlung während seiner Beschäftigung leisten können (wenn nichts dazwischenkommt), und - wenn er richtig rechnet - ist der Kredit mit Ende seines Zeitvertrages auch zurückbezahlt (das unterstelle ich einmal).
Folglich liegt
kein Kreditbetrug vor! Wie gesagt käme es sowieso erst in die Nähe eines Betrugsvorwurfs, wenn er den Kredit nicht zurückzahlen könnte. Und dann auch erst, wenn er von
vornherein vorgehabt hätte, das Darlehen nicht zurückzuzahlen.
Dieser
Nachweis muß aber erst vom Kläger (Staat, Geschädigter)
zweifelsfrei geführt werden!
Erst dann könnte er wegen vollendetem Kreditbetrug deswegen bestraft werden!
Ich gehe aber davon aus (so wie er das im Eingangspost schrieb), daß er (der TE) vorhat, den Kredit tatsächlich zurückzuzahlen.
Hier wäre es sogar ein vollendeter Betrug.
Eben
nicht! - Siehe meine Ausführungen weiter oben!
Finde es schlicht nicht gut, wenn in einem Forum zu Straftaten angeregt wird!!
Und ich "finde nicht gut", daß ihr von Rechtsprechung so wenig Ahnung habt. :icon_eek: