Habe mir heute eine Kopie beim Amtsarzt vom Arbeitsamt besorgt.
Wenn ich mir das so durchlese besagt das für mich eihentlich das ich doch für den Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehe, mit Einschränkungen, oder?
Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:
1. Funktionseinschränkung und Minderbelastbarkeit von Wirbelsäule und Gliedmaßen
2. Systemerkrankung mit Haut-und Gefäßbeteiligung
Folgende Tätigkeiten können verrichtet werden- Vollschichtig tägl. 6 Std. und mehr
Maximale körperliche Arbeitsschwere- gelegentlich mittelschwer
Körperhaltung- überwiegend sitzend, gehend, stehend
Ergänzende Beschreibung- Auszuschließen sind:
Anhaltende Zwangshaltung der Wirbelsäule
Häufiges bücken
Häufiges heben und tragen ohne mechanische Hilfsmittel
Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich
Überkopfarbeiten und Anhaltende Armvorhalte
Häufige einseitige oder kraftvolle Beanspruchung von Armen und Händen
Absturzgefahr aus größer Höhe
Hautbelastungen durch Schmutz oder Feuchtigkeit
Bei Arbeit mit hautbelasteten Stoffen ist die Anwendung geeigneter Schutz-und Pflegemaßnahmen angezeigt.
Sozialmedizinische Beurteilung:
Die Einschränkungen im obigen Leistungsbild resultieren aus den aufgeführten Gesundheitsstörungen.
Die Gesundheitsstörungen sind teilweise therapierbar.
Bei einer Therapie ist mit Besserung zu rechnen. Die Besserung wirde jedoch nicht soweit gehen, das wesentliche, bisher ausgesprochene Einschränkungen zurückgenommen werden können.
Demzufolge ist davon auszugehen, dass diese bestehenden Einschränkungen dauerhaft sind.
Aus jetziger Sicht ist von vollschichtigen Leistungsvermögen im Rahmen des oben erstellten Leistungsbildes auszugehen.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als ex. Altenpflegerin steht in ihrem Anforderungsprofil im deutlichen Widerspruch zu den Einschränkungen des negativen Leistungsbildes.
Die Tätigkeit als ex. Altenpflegerin sollte in Zukunft nicht weiter verrichtet werden.
Aufgrund der beschriebenen Gründe sowie des Alters
müßte über eine berufliche Neuorientierung nachgedacht werden.
Das schreiben wurde am 21 Januar zum Arbeitsamt geschickt. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht. Ob ich trotzdem gesperrt werde?
Auf jeden Fall werde ich jetzt erstmal einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Das ist doch dann ein Folgeantrag? Habe 1991 schonmal 20% bekommen.Ist der eigentlich noch gültig?
Hab da noch ne Frage:
Wenn ich in die Reha komme. Ist das eigentlich möglich das mein Mann mit in das gleiche Haus kommt,obwohl er nur einen Antrag für einen Kururlaub hat? Muß ich bevor ich meinen Antrag wegschicke bei der Rentenversicherung anrufen und nach fragen ob das möglich ist. Wer hat schonmal Erfahrung damit gemacht.
Danken allen jetzt schonmal rechtherzlich für die Antworten
liebe grüße Knodeline
Wenn ich mir das so durchlese besagt das für mich eihentlich das ich doch für den Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehe, mit Einschränkungen, oder?
Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:
1. Funktionseinschränkung und Minderbelastbarkeit von Wirbelsäule und Gliedmaßen
2. Systemerkrankung mit Haut-und Gefäßbeteiligung
Folgende Tätigkeiten können verrichtet werden- Vollschichtig tägl. 6 Std. und mehr
Maximale körperliche Arbeitsschwere- gelegentlich mittelschwer
Körperhaltung- überwiegend sitzend, gehend, stehend
Ergänzende Beschreibung- Auszuschließen sind:
Anhaltende Zwangshaltung der Wirbelsäule
Häufiges bücken
Häufiges heben und tragen ohne mechanische Hilfsmittel
Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich
Überkopfarbeiten und Anhaltende Armvorhalte
Häufige einseitige oder kraftvolle Beanspruchung von Armen und Händen
Absturzgefahr aus größer Höhe

Hautbelastungen durch Schmutz oder Feuchtigkeit
Bei Arbeit mit hautbelasteten Stoffen ist die Anwendung geeigneter Schutz-und Pflegemaßnahmen angezeigt.
Sozialmedizinische Beurteilung:
Die Einschränkungen im obigen Leistungsbild resultieren aus den aufgeführten Gesundheitsstörungen.
Die Gesundheitsstörungen sind teilweise therapierbar.
Bei einer Therapie ist mit Besserung zu rechnen. Die Besserung wirde jedoch nicht soweit gehen, das wesentliche, bisher ausgesprochene Einschränkungen zurückgenommen werden können.
Demzufolge ist davon auszugehen, dass diese bestehenden Einschränkungen dauerhaft sind.
Aus jetziger Sicht ist von vollschichtigen Leistungsvermögen im Rahmen des oben erstellten Leistungsbildes auszugehen.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als ex. Altenpflegerin steht in ihrem Anforderungsprofil im deutlichen Widerspruch zu den Einschränkungen des negativen Leistungsbildes.
Die Tätigkeit als ex. Altenpflegerin sollte in Zukunft nicht weiter verrichtet werden.
Aufgrund der beschriebenen Gründe sowie des Alters
Das schreiben wurde am 21 Januar zum Arbeitsamt geschickt. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht. Ob ich trotzdem gesperrt werde?
Auf jeden Fall werde ich jetzt erstmal einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Das ist doch dann ein Folgeantrag? Habe 1991 schonmal 20% bekommen.Ist der eigentlich noch gültig?
Hab da noch ne Frage:
Wenn ich in die Reha komme. Ist das eigentlich möglich das mein Mann mit in das gleiche Haus kommt,obwohl er nur einen Antrag für einen Kururlaub hat? Muß ich bevor ich meinen Antrag wegschicke bei der Rentenversicherung anrufen und nach fragen ob das möglich ist. Wer hat schonmal Erfahrung damit gemacht.
Danken allen jetzt schonmal rechtherzlich für die Antworten

liebe grüße Knodeline