Hallo,
wie ist mit einer unaufgeforderten Geldschenkung (Überweisung) von einem Verwandten im unterem dreistelligen Bereich ohne besonderen Anlass umzugehen?
Sie als Einkommen gegenüber dem Jobcenter zu deklarieren wäre ja absolut sinnlos und kontraproduktiv, da der Leistungsbezug entsprechend gekürzt wird, sodass das Geschenk komplett verschwindet.
Soll der gesamte Beitrag einfach zügig zurücküberwiesen werden, und falls das Jobcenter danach fragt mit "falsche/irrtümliche Überweisung" begründen? Das ist sozial und familär gesehen natürlich etwas unschön, aber der Schenker möchte ja dem Geschenkten eine Freude machen, und nicht in de Kasse des Jobcenters einzahlen.
Ich habe noch 2 andere Fragen zur sog. zweckgebundenen Überweisung.
1.
Darf der zu erfüllende Zweck einer zweckgebundenen Überweisung erst nach der Überweisung stattfinden, oder darf man selbst vorstrecken, und das Geld von der Überweisung dann als "Wiederauffüllung des Schonvermögens" benutzen?
Angenommen ich würde im Januar mein PKW für €500 reparieren lassen (und auch bezahlen), und im März eine Überweisung von meiner Oma in Höhe von €500 erhalten, mit dem Verwendungszweck "PKW Reparatur", wie wird das vom Jobcenter bewertet? Wird das Jobcenter sagen, dass die Überweisung gar nicht zweckmäßig sein kann, weil ich die Reparatur schon längst vorher aus eigener Hand bezahlt habe, und alles was danach reinkommt als zusätzliches Einkommen anzurechnen ist?
2.
Müssen solche zweckgebundene Überweisungen beim Jobcenter sofort angezeigt werden?
Bedanke mich schonmal für Eure Antworten.
Mfg,
U
wie ist mit einer unaufgeforderten Geldschenkung (Überweisung) von einem Verwandten im unterem dreistelligen Bereich ohne besonderen Anlass umzugehen?
Sie als Einkommen gegenüber dem Jobcenter zu deklarieren wäre ja absolut sinnlos und kontraproduktiv, da der Leistungsbezug entsprechend gekürzt wird, sodass das Geschenk komplett verschwindet.
Soll der gesamte Beitrag einfach zügig zurücküberwiesen werden, und falls das Jobcenter danach fragt mit "falsche/irrtümliche Überweisung" begründen? Das ist sozial und familär gesehen natürlich etwas unschön, aber der Schenker möchte ja dem Geschenkten eine Freude machen, und nicht in de Kasse des Jobcenters einzahlen.
Ich habe noch 2 andere Fragen zur sog. zweckgebundenen Überweisung.
1.
Darf der zu erfüllende Zweck einer zweckgebundenen Überweisung erst nach der Überweisung stattfinden, oder darf man selbst vorstrecken, und das Geld von der Überweisung dann als "Wiederauffüllung des Schonvermögens" benutzen?
Angenommen ich würde im Januar mein PKW für €500 reparieren lassen (und auch bezahlen), und im März eine Überweisung von meiner Oma in Höhe von €500 erhalten, mit dem Verwendungszweck "PKW Reparatur", wie wird das vom Jobcenter bewertet? Wird das Jobcenter sagen, dass die Überweisung gar nicht zweckmäßig sein kann, weil ich die Reparatur schon längst vorher aus eigener Hand bezahlt habe, und alles was danach reinkommt als zusätzliches Einkommen anzurechnen ist?
2.
Müssen solche zweckgebundene Überweisungen beim Jobcenter sofort angezeigt werden?
Bedanke mich schonmal für Eure Antworten.
Mfg,
U