Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum registriert, habe allerdings schon etwas die Suchfunktion bemüht. In einigen Punkten bin ich schlauer geworden. In anderen weniger. Ich wäre um ein paar Tips dankbar.
Ausgangslage:
Meine Frau (Anfang 30) wird Ende März aus dem KG ausgesteuert, sie ist Krankenschwester, hat seit Beginn der Krankheit massive Beschwerden in der Schulter, die sich über den Arm bis in die Finger ziehen. Schlafstörungen bedingt durch die Schmerzen die im Liegen verstärken, Taubheit in der Hand dadurch zeitweise keinerlei feinmotorische Fähgikeiten mehr (selbst handschriftliche Notizen werden komplett unleserlich), Kraftverlust (laut Prüfung ggü heilem arm nur noch 40% der ursprünglichen Leistung), und weitere Probleme. Durch aktive körperliche Tätigkeit (einfachste Sachen im Haushalt) verstärken sich die Schmerzen - Fachärzte wurden aufgesucht, eine richtige Diagnose welche Krankheit das nun ist gibt es nicht - lediglich Vermutungen.
Wir haben Zweitmeinungen/Drittmeinungen, andere Fachrichtungen hinzugezogen und sind am Ende mit dem Latein. Obendrein manifestiert sich ein Burnout (Klassiker in der Pflege) und sie kann sich keinerlei Zukunft mehr in der Pflege vorstellen. Die Rentenversicherung hatte eine stationäre Reha bewilligt, diese wurde Anfang des Jahres durchgeführt - brachte aber keinen nennenswerten Besserungen. Der Abschlussbericht der Orthopäde, der den Abschlussbericht verfasst hat diagnostizierte via Heben des Armes das er aus seiner Sicht keine Ursache finden könnte und vermute es sei psychosomatisch - weiter heißt es im Bericht meine Frau sei im Rahmen der mittelschweren Belastung, die der Job mit sich bringt Vollzeit gewachsen, sie sei aber aufgrund der psychischen Geschichte arbeitsunfähig und im Rahmen weiterer psychologischer Behandlung sei ein Wiedereinstieg in den Job möglich.
Nun, ich muss wohl Niemandem erzählen wie es im Alltag auf Station aussieht, wenn die Stationen chronisch unterbesetzt sind und die Pflegekräfte teils alleine Patienten lagern, waschen und ähnliches müssen.
Sie würde gern eine Umschulung machen hierfür haben wir den Antrag der Rentenversicherung auch vorliegen. Der Arbeitsagentur wurde frühzeitig gemeldet, dass wir die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen möchten - hier fehlt jetzt nur noch die Bescheinigung über das gezahlte Krankengeld, das wars.
Meine Frage an Euch:
Wie gehe ich weiter vor? Meine Strategie fußte eigentlich darauf, neben dem Antrag für die Umschulung eine Stellungnahme zum Rehabericht beizulegen, der zum einen aufzeigt, dass die Tätigkeiten, die eine Pflegefachkraft idR bewältigen muss derzeit nicht machbar sind und aus Sicht meiner Frau auch auf lange Sicht keine Prognose besteht wieder in den Job einzusteigen. Dazu haben wir dann noch die Beschwerden detalliert aufgezählt, und alle Akten und Berichte die wir von Fachärzten zusammentragen konnten kopiert. Dies wollte ich so jetzt eigentlich einreichen.
Der Hausarzt meiner Frau meinte das sei kontrakproduktiv.
Neben der Frage wie ich jetzt weiter vorgehe treibt mich auch der finanzielle Aspekt. Meine Frau arbeitet seit Ausbildung durchgehend, letzte Zeit aufgrund von Nachwuchs nur noch Teilzeit - ich gehe davon aus das ALG1 Anspruch besteht.
Hier heißt es ja immer wieder man solle sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen, auch wenn man wie meine Frau faktisch noch ungekündigt im Arbeitsverhältnis steht und krank ist. Wir haben beim Antrag auf ALG eingetragen das meine Frau willens ist alle Arbeiten die im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglich sind durchzuführen - Teilzeit - da sie - vorher auch schon Teilzeit tätig war und wir mehr wegen der Kinder nicht hin kriegen.
Was passiert jetzt wenn die Reha von der Rentenversicherung innerhalb weniger Wochen nach Ende des Krankengeldes ablehnt? Stehen wir dann ohne ihr ALG1 da?
Besteht ein volles Jahr Anspruch auf ALG1, also auch wenn sie quasi weiterhin krank ist und sich "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" zur Verfügung stellt?
Nächste Frage: Bekommt sie weniger ALG1 während der Nahtlosigkeitsregelung, da sie ja nur Teilzeit zur Verfügung steht (theoretisch) oder gibts weiterhin die 60 bzw mit Kindern 67% des ursprünglichen (Teilzeit)Gehaltes?
Wir sind uns im klaren, dass der Antrag auf Umschulung höchstwahrscheinlich abgelehnt werden wird - wie gehen wir dann weiter vor? Derzeit befindet sich meine Frau in psychologischer Behandlung, macht es Sinn die oben erwähnte Stellungnahme zum gesundheitszustand meiner Frau auch auf die psychologischen Befunde hin aufzubauen? Wir haben hier allerdings nicht viel schriftlich.
Danke und viele Grüße
Stefan
ich bin neu hier im Forum registriert, habe allerdings schon etwas die Suchfunktion bemüht. In einigen Punkten bin ich schlauer geworden. In anderen weniger. Ich wäre um ein paar Tips dankbar.
Ausgangslage:
Meine Frau (Anfang 30) wird Ende März aus dem KG ausgesteuert, sie ist Krankenschwester, hat seit Beginn der Krankheit massive Beschwerden in der Schulter, die sich über den Arm bis in die Finger ziehen. Schlafstörungen bedingt durch die Schmerzen die im Liegen verstärken, Taubheit in der Hand dadurch zeitweise keinerlei feinmotorische Fähgikeiten mehr (selbst handschriftliche Notizen werden komplett unleserlich), Kraftverlust (laut Prüfung ggü heilem arm nur noch 40% der ursprünglichen Leistung), und weitere Probleme. Durch aktive körperliche Tätigkeit (einfachste Sachen im Haushalt) verstärken sich die Schmerzen - Fachärzte wurden aufgesucht, eine richtige Diagnose welche Krankheit das nun ist gibt es nicht - lediglich Vermutungen.
Wir haben Zweitmeinungen/Drittmeinungen, andere Fachrichtungen hinzugezogen und sind am Ende mit dem Latein. Obendrein manifestiert sich ein Burnout (Klassiker in der Pflege) und sie kann sich keinerlei Zukunft mehr in der Pflege vorstellen. Die Rentenversicherung hatte eine stationäre Reha bewilligt, diese wurde Anfang des Jahres durchgeführt - brachte aber keinen nennenswerten Besserungen. Der Abschlussbericht der Orthopäde, der den Abschlussbericht verfasst hat diagnostizierte via Heben des Armes das er aus seiner Sicht keine Ursache finden könnte und vermute es sei psychosomatisch - weiter heißt es im Bericht meine Frau sei im Rahmen der mittelschweren Belastung, die der Job mit sich bringt Vollzeit gewachsen, sie sei aber aufgrund der psychischen Geschichte arbeitsunfähig und im Rahmen weiterer psychologischer Behandlung sei ein Wiedereinstieg in den Job möglich.
Nun, ich muss wohl Niemandem erzählen wie es im Alltag auf Station aussieht, wenn die Stationen chronisch unterbesetzt sind und die Pflegekräfte teils alleine Patienten lagern, waschen und ähnliches müssen.
Sie würde gern eine Umschulung machen hierfür haben wir den Antrag der Rentenversicherung auch vorliegen. Der Arbeitsagentur wurde frühzeitig gemeldet, dass wir die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen möchten - hier fehlt jetzt nur noch die Bescheinigung über das gezahlte Krankengeld, das wars.
Meine Frage an Euch:
Wie gehe ich weiter vor? Meine Strategie fußte eigentlich darauf, neben dem Antrag für die Umschulung eine Stellungnahme zum Rehabericht beizulegen, der zum einen aufzeigt, dass die Tätigkeiten, die eine Pflegefachkraft idR bewältigen muss derzeit nicht machbar sind und aus Sicht meiner Frau auch auf lange Sicht keine Prognose besteht wieder in den Job einzusteigen. Dazu haben wir dann noch die Beschwerden detalliert aufgezählt, und alle Akten und Berichte die wir von Fachärzten zusammentragen konnten kopiert. Dies wollte ich so jetzt eigentlich einreichen.
Der Hausarzt meiner Frau meinte das sei kontrakproduktiv.
Neben der Frage wie ich jetzt weiter vorgehe treibt mich auch der finanzielle Aspekt. Meine Frau arbeitet seit Ausbildung durchgehend, letzte Zeit aufgrund von Nachwuchs nur noch Teilzeit - ich gehe davon aus das ALG1 Anspruch besteht.
Hier heißt es ja immer wieder man solle sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen, auch wenn man wie meine Frau faktisch noch ungekündigt im Arbeitsverhältnis steht und krank ist. Wir haben beim Antrag auf ALG eingetragen das meine Frau willens ist alle Arbeiten die im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglich sind durchzuführen - Teilzeit - da sie - vorher auch schon Teilzeit tätig war und wir mehr wegen der Kinder nicht hin kriegen.
Was passiert jetzt wenn die Reha von der Rentenversicherung innerhalb weniger Wochen nach Ende des Krankengeldes ablehnt? Stehen wir dann ohne ihr ALG1 da?
Besteht ein volles Jahr Anspruch auf ALG1, also auch wenn sie quasi weiterhin krank ist und sich "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" zur Verfügung stellt?
Nächste Frage: Bekommt sie weniger ALG1 während der Nahtlosigkeitsregelung, da sie ja nur Teilzeit zur Verfügung steht (theoretisch) oder gibts weiterhin die 60 bzw mit Kindern 67% des ursprünglichen (Teilzeit)Gehaltes?
Wir sind uns im klaren, dass der Antrag auf Umschulung höchstwahrscheinlich abgelehnt werden wird - wie gehen wir dann weiter vor? Derzeit befindet sich meine Frau in psychologischer Behandlung, macht es Sinn die oben erwähnte Stellungnahme zum gesundheitszustand meiner Frau auch auf die psychologischen Befunde hin aufzubauen? Wir haben hier allerdings nicht viel schriftlich.
Danke und viele Grüße
Stefan
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