Hallo Leute,
schon viel gelesen , komme aber nicht recht weiter, wie ich jetzt vorgehe, ich hoffe, dass ihr mich unterstützt.
Also kurz zur Info.:
War lange krank, so lange, dass ich fast ausgesteuert wurde. Bevor dass passierte habe ich mich beim AG wieder gemeldet um nach dem HH Modell wieder anzufangen, der wollte nicht und hat mich freigestellt, die Kündigung ist gerade am laufen(bin über 10 J. im Betrieb)
Teil-EuRente habe ich schon.
Bin derzeit mit 20 Std. beschäftigt. Habe aber ursprünglich einen 30 Std. Vertrag.
Letztes Jahr wollte ich auf Grund meiner Erkrankung die volle EURente beantragen, wurde abgelehnt, der Widerspruch wurde auch abgelehnt, mit der Begründung, da ich einen Teilzeitarbeitsplatz inne habe.
Das Gespräch beim Arbeitsamt brachte nichts, da § 125 nicht greifen würde, da das Rentenverfahren ja abgeschlossen sei, die normale Arbeitslosigkeit also ALG 1 auch nicht, weil die auch gesagt haben, dass ich ja arbeit habe.
Also musste ich mich gesundschreiben lassen , obwohl ich krank bin.
Nun hat mir damals die Krankenkasse gesagt, dass ich die Blockfrist einhalten muss, damit ich dann erneut KG beziehen kann. Meine Blockfrist endet ende September, da ich bis dahin ja mehr als ein halbes Jahr wieder in Beschäftigung war (stimmt so ja nicht, wurde ja freigestellt aber unter Fortzahlung der Bezüge).
Daher jetzt meine Frage was mache ich jetzt?
Da ich zum 01.10. arbeitslos werde, und auch schon gemeldet bin.
Meinen Rentenantrag auf volle EURente werde ich auch noch mal beantragen, aber wann sollte ich das machen?
Damit ich nicht in das finanz. Loch falle.
Sollte ich mich Ende August krank melden noch beim AG? Damit nach 6 Wochen Lohnfortzahlung dass KG wieder greift?
Oder sollte ich mich zum Ende Sept. wieder Krank melden, damit KG sofort greift? oder greift dann erst Alg 1?
Und wie schätzt das Arbeitsamt mich ein?
Nun heißt § 125 nicht mehr so , sonder 145 habe ich gelesen. Oder sollte ich mich zum 01.10. beim Arbeitsamt nach 145 wieder als Nahtlosigkeit beantragen und somit die Rente beantragen?
Mir schwirrt der Kopf, wer kann helfen?
GdB von 40 und vom Arbeitsamt gleichgestellt worden.
Ab wann sollte ich den Antrag auf volle EU-Rente erneut stellen?
gruss
schon viel gelesen , komme aber nicht recht weiter, wie ich jetzt vorgehe, ich hoffe, dass ihr mich unterstützt.
Also kurz zur Info.:
War lange krank, so lange, dass ich fast ausgesteuert wurde. Bevor dass passierte habe ich mich beim AG wieder gemeldet um nach dem HH Modell wieder anzufangen, der wollte nicht und hat mich freigestellt, die Kündigung ist gerade am laufen(bin über 10 J. im Betrieb)
Teil-EuRente habe ich schon.
Bin derzeit mit 20 Std. beschäftigt. Habe aber ursprünglich einen 30 Std. Vertrag.
Letztes Jahr wollte ich auf Grund meiner Erkrankung die volle EURente beantragen, wurde abgelehnt, der Widerspruch wurde auch abgelehnt, mit der Begründung, da ich einen Teilzeitarbeitsplatz inne habe.
Das Gespräch beim Arbeitsamt brachte nichts, da § 125 nicht greifen würde, da das Rentenverfahren ja abgeschlossen sei, die normale Arbeitslosigkeit also ALG 1 auch nicht, weil die auch gesagt haben, dass ich ja arbeit habe.
Also musste ich mich gesundschreiben lassen , obwohl ich krank bin.
Nun hat mir damals die Krankenkasse gesagt, dass ich die Blockfrist einhalten muss, damit ich dann erneut KG beziehen kann. Meine Blockfrist endet ende September, da ich bis dahin ja mehr als ein halbes Jahr wieder in Beschäftigung war (stimmt so ja nicht, wurde ja freigestellt aber unter Fortzahlung der Bezüge).
Daher jetzt meine Frage was mache ich jetzt?
Da ich zum 01.10. arbeitslos werde, und auch schon gemeldet bin.
Meinen Rentenantrag auf volle EURente werde ich auch noch mal beantragen, aber wann sollte ich das machen?
Damit ich nicht in das finanz. Loch falle.
Sollte ich mich Ende August krank melden noch beim AG? Damit nach 6 Wochen Lohnfortzahlung dass KG wieder greift?
Oder sollte ich mich zum Ende Sept. wieder Krank melden, damit KG sofort greift? oder greift dann erst Alg 1?
Und wie schätzt das Arbeitsamt mich ein?
Nun heißt § 125 nicht mehr so , sonder 145 habe ich gelesen. Oder sollte ich mich zum 01.10. beim Arbeitsamt nach 145 wieder als Nahtlosigkeit beantragen und somit die Rente beantragen?
Mir schwirrt der Kopf, wer kann helfen?
GdB von 40 und vom Arbeitsamt gleichgestellt worden.
Ab wann sollte ich den Antrag auf volle EU-Rente erneut stellen?
gruss