[HartzFear]
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Sachverhalt ist folgender:
Untätigkeitsklage vor Ablauf der 6-monatigen Frist erhoben, damit JC bescheidet. JC behaupet, daß HE seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Nach Untätigkeitsklage bescheidet das Jobcenter abschlägig. Das Gesetz sieht das auch so vor. Nur hat das JC das ohne Druck (Klage) nicht gemacht. Daraufhin nimmt HE Klage zurück und beantragt die Kostenfestsetzung für das entstandene Verfahren. JC teilt dem SG mit, daß man nicht zahlen wolle, weil HE das Verfahren ja verursacht hätte (Mitwirkungspflicht)
SG stimmt (wunschgemäß) in den Chor ein und bescheidet durch negativen und unmanfechtbaren Bescheid. Wie kann man sich dagegen wehren? SG, LSG? Beschwerde?
Untätigkeitsklage vor Ablauf der 6-monatigen Frist erhoben, damit JC bescheidet. JC behaupet, daß HE seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Nach Untätigkeitsklage bescheidet das Jobcenter abschlägig. Das Gesetz sieht das auch so vor. Nur hat das JC das ohne Druck (Klage) nicht gemacht. Daraufhin nimmt HE Klage zurück und beantragt die Kostenfestsetzung für das entstandene Verfahren. JC teilt dem SG mit, daß man nicht zahlen wolle, weil HE das Verfahren ja verursacht hätte (Mitwirkungspflicht)