Hallo.
Dort riet man mir, beim Amtsgericht nicht zu erwähnen, dass ich bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt hätte. Zudem seien einige Amtsgerichte "etwas hartnäckig" und man müsse "forsch" auftreten
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Gang zum Rechtspfleger mit den nötigen Unterlagen;
Perso natürlich,
ALG Bescheid parat halten,
Kontoauszüge parat halten,
Antrag auf
PKH ausgefüllt mitbringen, macht aber auch der Beamte,
evtl. ein paar Nachfragen beantworten,
fertig.....!
So lief es bei mir.
Keine Angst Du haben brauchst......!
Leider läuft die Widerspruchsfrist (gegen einen Bescheid des Jobcenters) bereits am nächsten Montag aus
Wenn Du einen Anwalt hast könnte dieser schon tätig werden,
der Schein kommt schon noch,
das weiß der Anwalt auch.
Mach mal, die beißen nicht !
Den
Widerspruch kannst Du auch ohne Anwalt verfassen!
Hätte er Dir auch mitteilen können!
LG