Wie funktioniert das mit dem Beratungshilfeschein?

Leser in diesem Thema...

Haibu

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Guten Tag zusammen. Ich muss nun wohl (auch auf Anraten einiger User hier) rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und habe bereits mit einem Rechtsanwalt telefoniert und einen Termin gemacht. Dort riet man mir, beim Amtsgericht nicht zu erwähnen, dass ich bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt hätte. Zudem seien einige Amtsgerichte "etwas hartnäckig" und man müsse "forsch" auftreten. Das macht mir nun wieder Angst.
Kann mir jemand den Ablauf erläutern? Ich habe gerade ein Formular ausgedruckt (Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe). Ok, dieses muss ich ja nun vollständig ausfüllen. Personalausweis muss ich mitbringen sowie den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Soweit klar. Aber noch etwas? Kontoauszüge? Und wie schnell bekomme ich eine Antwort? Leider läuft die Widerspruchsfrist (gegen einen Bescheid des Jobcenters) bereits am nächsten Montag aus. Muss ich allen bisherigen Schriftverkehr mitnehmen, oder nur den Bescheid, gegen den ich widersprechen möchte?


Ich bedanke mich bei euch!
 

hippo

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Hallo.


Dort riet man mir, beim Amtsgericht nicht zu erwähnen, dass ich bereits Kontakt zu einem Rechtsanwalt hätte. Zudem seien einige Amtsgerichte "etwas hartnäckig" und man müsse "forsch" auftreten

????????????????

Gang zum Rechtspfleger mit den nötigen Unterlagen;

Perso natürlich,
ALG Bescheid parat halten,
Kontoauszüge parat halten,
Antrag auf PKH ausgefüllt mitbringen, macht aber auch der Beamte,
evtl. ein paar Nachfragen beantworten,
fertig.....!

So lief es bei mir.

Keine Angst Du haben brauchst......!

Leider läuft die Widerspruchsfrist (gegen einen Bescheid des Jobcenters) bereits am nächsten Montag aus

Wenn Du einen Anwalt hast könnte dieser schon tätig werden,
der Schein kommt schon noch,
das weiß der Anwalt auch.

Mach mal, die beißen nicht !

Den Widerspruch kannst Du auch ohne Anwalt verfassen!
Hätte er Dir auch mitteilen können!


LG
 

Caso

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Ich habe gerade ein Formular ausgedruckt (Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe). Ok, dieses muss ich ja nun vollständig ausfüllen.
Ja, richtig.
Und wie schnell bekomme ich eine Antwort? Leider läuft die Widerspruchsfrist (gegen einen Bescheid des Jobcenters) bereits am nächsten Montag aus.
Das kann man nicht generell sagen. Evtl. sofort. Wenn du die Dringlichkeit betonst (W-Frist) und dann noch die Suche nach einem RA...in der Urlaubszeit... könnte der zuständige Rechtspfleger schnell handeln.
Allen Schriftverkehr??? Ich denke nicht. Den entspr. Bescheid aber schon! Und Nachweis über kein Geld.
Antrag auf PKH noch nicht.
Oft habe ich gelesen, daß für Widersprüche keine BHScheine ausgegeben werden. Widersprüche sind noch keine Rechtsmittel o.s.ä.

Einen Widerspruch gegen einen Bescheid kann man auch selbst ohne Kenntnis der juristischen Materie erheben.
Nur fristwahrend zunächst so: ans JC
sgD+H,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.
Die Begründung geht Ihnen zeitnah zu.
freundl. usw.

Das kannst du auch selbst, damit entzerrst du deine Zeitnot. Die Abgabe sollte aber nachweislich erfolgen.
Dann hast du noch ausreichend Zeit für den BHSchein und den RA.
 

romeo1222

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Ich selbst nutze immer ebenfalls das Formular aus dem Internet, ausfüllen und ausdrucken. Dazu den aktuellen Bewilligungsbescheid in Kopie. Ebenfalls will mein hiesiges Amtsgericht, gerade in Sachen JC immer das Schreiben in Kopie haben.

Einen Personalausweis musste ich noch nie vorlegen, ebenso noch nie Kontoauszüge, egal ob ich den Antrag persönlich bei der Rechtspflegerin abgegeben habe, oder vorne am Empfang.

Da es bei dir Dringlich ist, wäre aber eine persönliche Abgabe bei der Rechtspflegerin besser.
 

Haibu

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Hallo. Erstmal vielen Dank.

Ich habe am Nachmittag ungeachtet eurer Tipps beim Amtsgericht angerufen. Die zuständige Rechtspflegerin machte auf mich einen freundlichen Eindruck. Mitzubringen hätte ich (lt. ihrer Auskunft) den aktuellen Bescheid des JC sowie meinen Mietvertrag. Und natürlich den Antrag selbst, für den sie mir eine Internetadresse gegeben hat. Von Kontoauszügen oder sonstigem Schriftverkehr hat sie nichts gesagt.
Auf die Frage, wie schnell die Angelegenheit bearbeitet werden könnte, meinte sie, dass ich schonmal einen Rechtsanwalt aussuchen könne. Zur Not könne sowas auch per Fax (Gericht --> Anwalt) bestätigt werden.

Ich düse also morgen früh zum Amtsgericht und schaue mal, was mich da erwartet. Den Namen der zuständigen Rechtspflegerin hab ich ja schonmal. Und da ich richtig schleimig freundlich war, sollte sie sich morgen auch an mich erinnern.
 

Haibu

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Da ihr ja, zumindest die Antwortenden, behilflich gewesen seid, möchte ich auch meine Erfahrungen teilen:

Nach meinem Telefongespräch mit der Rechtspflegerin bin ich 2 Tage später dort erschienen. Wie es sich gehört ordentlich gekleidet und freundlich/höflich. Die nötigen Unterlagen waren vorbereitet. Die ganze Sache dauerte gerade mal 4 Minuten. Die Dame war froh, dass ich die Unterlagen bereit hatte, nicht unhöflich auftrat (wie es angeblich wohl üblich ist), was sie mir auch mitteilte. (Wie du kommst gegangen, so wirst du auch empfangen)
Antrag ruckzuck genehmigt. Kontoauszüge waren nicht nötig, lediglich SGBII-Bescheid, Mietvertrag und ausgefüllter Antrag. Überraschend angenehmer Termin, keine Spur von "Verachtung" gegenüber "SGBII-Schmarotzern".
 

Wolle58

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@ Haibu


super ist auch meine Meinung mit höflich auftreten bringt

mehr....

Höflichkeit hat nichts mit Arschkriechen gemein man kann

sehr höflich sein und in der Sache Knallhart.
 
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