Wie fülle ich diesen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit eines Umzuges aus?

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BobT

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Hallo,

ich will umziehen und habe eine Wohnungsreservierung & Wohnungsexposé von einer Wohnungsgenossenschaft bekommen und bin damit diese Woche meine Unterlagen beim Jobcenter abgegeben gewesen. Ich bekam dann heute den Brief vom Jobcenter, dass ich einen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit eines Umzuges ausfüllen soll.

Ich wohne derzeit zur Untermiete bei meinen Eltern. Zählt das als eigene Wohnung? Ich denke nicht, aber wir sind da unsicher und fragen lieber nach. Was soll ich ankreuzen "Ich beabsichtige aus einer eigenen Wohnung umzuziehen" oder "Ich beabsichtige aus der elterlichen Wohnung auszuziehen".
Was schreibt man bei "Mein Umzugsbegehren begründe ich wie folgt"? Soll ich schreiben, dass meine Eltern mir gekündigt haben? Oder, dass sie Eigenbedarf angemeldet haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe .
 

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Wenn du zur Untermiete wohnst, bist du vermutlich Ü25, denn sonst könntest du ja keinen U-MV bei den Eltern haben da du zur BG gehörst.

Ich würde daher eigene Wohnung annehmen. Denn du hast ja einen eigenen Vertrag über Wohnraum. In einer WG wäre das ja auch so, dass den WG Zimmer als deine Wohnung zählt, obwohl sie mehrere Leute gemeinsam angemietet haben.

Auch ist das m. E. dann unerheblich, wenn der Umzug entsprechend begründet ist und der Grund laut Gesetz anerkennungspflichtig ist.

Soll ich schreiben, dass meine Eltern mir gekündigt haben? Oder, dass sie Eigenbedarf angemeldet haben?

Auf jeden Fall! Ich denke auch ohne besonderen Grund kann man Ü25 aus dem Elternhaus ausziehen. Insbesondere bei engen Wohnverhältnissen.
 

BobT

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@Seepferdchen
Ich bin älter als 25.

@curcuma
Ja, das hört sich logisch an. Sollte ich als Grund schreiben, dass meine Eltern mir gekündigt und Eigenbedarf angemeldet haben oder irgendwie so?

Vielen Dank.

PS: Beispiel der Kündigung:
Sehr geehrter (Name Vermieter),

hiermit kündige ich mein Untermietverhältnis gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30. Juni 2018.

Ich bitte Sie, den Übergabetermin mit mir abzustimmen.

(Unterschrift Untermieter)
 
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Gast
Hmm, ich habe gerade nochmals nachgedacht.
Evtl. ist aus elterlicher Whg doch besser, da dies eher anerkannt wird, als ein Umzug aus einer "normalen" Whg..

Auch wäre es für den SB klarer, denn die schauen ja oft nicht in die Akte welche Gegebenheiten vorliegen.

Andererseits dürfte ein falsches Kreuz nicht so erheblich sein, da man ja den Grund des Umzugs ausführlich schildern kann.

Da kann @Seepferdchen vielleicht noch was dazu sagen.

Die Kündigung ist formal ok.
 

Seepferdchen 2010

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@BobT

hier mal ein Beispiel Urteil:

▪ ein über 25-jähriges Kind die elterliche Wohnung verlassen will (LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08; enger LSG Berlin-Brandenburg vom 28.9.2006 - L 14 B 733/06 AS ER : bei beengten Wohnverhältnissen);

Text hervorgehoben.

Quelle:https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44577-umzug-gruende.html

also natürlich hast du als Ü25 einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Und du ziehst aus der elterlichen Wohnung aus.
 

BobT

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Danke :)

Ich kreuze, also "Ich beabsichtige aus der elterlichen Wohnung auszuziehen" an.
Als Grund schreibe ich, "Mir wurde gekündigt wegen beengte Wohnverhältnisse" (oder soll ich nur schreiben mir wurde gekündigt?) und füge eine Kopie der Kündigung bei.
 

Seepferdchen 2010

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@BobT

Ich kreuze, also "Ich beabsichtige aus der elterlichen Wohnung auszuziehen" an.

Richtig, wie ich bereits geschrieben habe, du bist Ü25, daher möchtest du
deine eigene Wohnung, die es dir ermöglicht deine Intressen und Lebensumstände selber zu gestalten, durch den beengten Wohnraum (wie @.curcuma geschrieben hat, das muß auch so stimmen) ist das leider nicht möglich.

Somit haben deine Eltern dir dringend nahe gelegt, eine Wohnung zu suchen, damit du und deine Eltern nicht weiter
in diesem beengten Wohnraum leben müßen, daher der Antrag auf Kostenübernahme der Unterkunft, nach dem vorliegenden Mietangebot.


Das deine Eltern dir die Wohnung kündigen halte ich jetzt nicht für erforderlich bzw. als Begründung, die Begründung ergib sich so wie ich jetzt geschrieben habe, zu einem deine eigene Wohnung und der beengte Wohnraum reicht völlig, so mein Gedanke dazu.
 
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ExitUser

Gast
Aus dem Link vo Seepferdchen ist ja auch dies hier noch hilfreich:

▪ durch den Wunsch nach einer eigenen Wohnung veranlasst ist, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (z.B. Umzug aus einem Studentenwohnheim in eine eigene Wohnung [LSG BE-BB 30.11.2007 - 32 B 1912/07 AS ER - ZFSH/SGB 2008, 93] oder Erreichen des 25. Lebensjahres, mit dem ohne besondere zusätzliche Gründe der Wunsch anzuerkennen ist, aus dem Elternhaus auszuziehen [LSG MV 22.7.2008 - L 10 B 203/08]),
 

BobT

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Hallo zusammen,

ich habe gerade Post vom Jobcenter mit der Bestätigung der Angemessenheit von Wohnraum erhalten.

Es liest sich erstmal gut. Daumen hoch.
 

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Seepferdchen 2010

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@BobT

na nun hast du ja eine Zustimmung nur beachte aber den § 22 SGB II Abs.:6 der auch in dem Schreiben erwähnt wird.

(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.
 

BobT

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Ja, ein dickes danke für die Unterstützung.

Ich freue mich gerade so :)

Solange das mit der Wohnung klappt, bin ich erstmal zufrieden.
 
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Gast
Ich freue ich mich natürlich für dich.
Und ich will dich auch nicht beunruhigen, aber zu der Zusicherung muss ich leider was schreiben. So für die Zukunft, damit du ein bisschen bescheid weißt, was zu einer Zusicherung gehört.

Der Bescheid ist in mehrfacher Hinsicht absoluter Humbug. Das tut schon weh.

Oben bestätigen sie die Angemessenheit und xx €. So weit so gut. Dann wird die auch übernommen.

Weiter unten schreiben sie so einen Schwachsinn, dass die Miete in Höhe von xx € doch wieder nicht zugesagt werden könne, weil dies vom Einkommen abhängt. So ein Schwachsinn, EK mindert erst die Leistungen der BA und dann, wenn die 416 € RS abgedeckt werden, die KdU .
Also auch da keine Sorge.
So was verunsichert nur und ist auch Schwachsinn.

Wenn die Zusicherung erteilt wurde sind auch Umzugskosten zu übernehmen, da gibt es dann kein Ermessen mehr. Das ist die BSG Rechtsprechung einschlägig.

Und auch doppelte Mieten, die sich nicht verhindern lassen sind zu übernehmen!
Bei Wohnungswechsel ist es eher selten, dass Doppelmieten vermieden werden können.
Aber das trifft auf dich zum Glück auch nicht zu, wenn du von den Eltern ausziehst.

Na dann viel Spaß in deiner ersten Wohnung, das ist immer sehr aufregend.

Hoffentlich geht auch mit der Erstausstattung alles gut.
 

BobT

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Ja, ich stimme dir zu. Der letzte Teil liest sich schrecklich. Ich hatte mir den Brief auch öfter durchgelesen, um den Zusammenhang zu verstehen.

"Eine Zusage zu Mietübernahme in Höhe von [...] € kann jedoch nichtgegebn werden, da der Leistungsanspruch nach SGB 2 in Abhängigkeit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse errechnet wird und damit ständigen Veränderungen unterliegt.

Diese Bestätigung beinhaltet keine Zusage nach § 22 Absatz 6 SGB 2 zu Übernahme weiterer Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug. Diese werden nach einem gesonderten Antrag geprüft und entschieden.
"
 

BobT

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Hallo Leute,

ich habe jetzt meinen Mietvertrag erhalten und unterschrieben.
Weiß jemand, wie man jetzt weiter vorgehen muss? Muss ich nur noch eine Veränderungsmitteilung ausfüllen, damit das Jobcenter die neue Miete übernimmt und neue Adresse? Oder habe ich irgendetwas vergessen? Wollen die den Mietvertrag sehen, weil die Angemessenheit hatten die ja schon bestätigt?
Und wie sieht ein vollständiger Antrag auf Erstausstattung aus? Weil bei bei mir fehlt alles.
 
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Seepferdchen 2010

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Hallo @BobT

ich habe jetzt meinen Mietvertrag erhalten und unterschrieben.

Nun dann mal Glückwunsch zur eigenen Wohnung.

Muss ich nur noch eine Veränderungsmitteilung ausfüllen, damit das Jobcenter die neue Miete übernimmt und neue Adresse?

Hier mal eine Frage, es ist immer noch das alte Jobcenter zuständig für dich, meine Frage daher wegen der Zuständigkeit § 36 SGB II ?

Und du kannst die Veränderungsmitteilung nehmen dazu.........

Wollen die den Mietvertrag sehen, weil die Angemessenheit hatten die ja schon bestätigt?

Ja bitte in Kopie mit Anschreiben nachweisbar einreichen.

Und wie sieht ein vollständiger Antrag auf Erstausstattung aus?

Den Antrag kannst du formlos stellen, hierzu stelle ich dir mal diesen
Link rein, etwas weiter unten auf der Webseite findest du die Hinweise ggf. ist deine Stadt dabei:

Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat,

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Zum Schluß noch dieser Hinweis Antrag auf Erstausstattung ist dann ein Schreiben und die Veränderungsmitteilung das zweite, also beide getrennte Sachverhalte.
 

RoxyMusic

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Und - falls notwendig - ein weiterer Antrag auf Übernahme der Mietkaution als Darlehen.

Viel Spaß beim Einrichten und Bezug der Wohnung :)
 
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