Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf ausreichend Zeichen erweitert und zudem einen deutlichen Hinweis im Texteingabefeld hinterlassen. Da passt deutlich mehr als drei Worte rein ...11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen.Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Genaue Berechnung Anwartschaftszeit ALG1, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
Da die Monate taggenau ausgezählt werden hat die Mitarbeiterin der AfA recht mit den 363 Tagen.
Viele Grüße
Agent
Richtig. Mit über 360 Tagen hast du die Anwartschaft erfüllt....aber es heißt doch im Gesetz, dass die Monate mit 30 Tagen, die Wochen mit 7 Tagen gezählt werden.
Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzeiten von einem Jahr, sondern nur in einem Umfang von mindestens 360 Tagen erforderlich.
Quelle: Regelanwartschaftszeit SGB III
Ja, aber wenn die 363 Tage richtig sind, dann werden die Monate taggenau als0 auch mit 31 Tagen gezählt.
Ich verstehe deine Nachfrage jetzt nicht. In dem was ich dir zitiert und verlinkt habe steht doch eindeutig das für einen Anspruch 360 Tage erforderlich sind. Ob die nun 361, 363 oder was auch immer ermitteln ist uninteressant solange es mindestens 360 Tage sind und nicht darunter.... heißt das dann, dass zuerst die Kalendertage taggenau gezählt werden? Dann wird die Summe (hier 363 Tage) durch 30 geteilt. Wenn mindestens 12 herauskommt ist die Bedingung erfüllt?
Sorry aber du musst auch lesen was dir geschrieben wurde. Es steht dort doch eindeutig. Hier nochmals:es ging darum wie ganze Monate gezählt werden, mit 30 oder 31 Tagen.
Es spielt somit keine Rolle ob der Monat 28 oder 31 Tage hat es werden immer 30 Tage gerechnet.Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzeiten von einem Jahr, sondern nur in einem Umfang von mindestens 360 Tagen erforderlich.
Quelle: Regelanwartschaftszeit SGB III
§ 339 Berechnung von Zeiten SGB III
1Für die Berechnung von Leistungen wird ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet. 2Bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Anwartschaftszeit sowie der Vorschriften über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels dieses Buches entspricht ein Monat 30 Kalendertagen. 3Satz 2 gilt entsprechend bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten sowie der Vorschrift über die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld im Anschluß an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Dann würden dir 4 Tage fehlen aber du selber schreibst:Taggenaues Zusammenzählen ergibt 363 Tage
Zusammenzählen nur mir 30 Tage/Monat ergibt 356 Tage
Womit der Käse doch gegessen ist wenn die AFA auf das Ergebnis kommt denn das ist mehr als die erforderlichen 360 Tage.Nur zur Info, eine Sachbearbeiterin beider Agentur kommt auf 363 Tage.
SGB III meinte:§ 339 Berechnung von Zeiten
Für die Berechnung von Leistungen wird ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet. Bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Anwartschaftszeit sowie der Vorschriften über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels dieses Buches entspricht ein Monat 30 Kalendertagen. [...]
Wenn das zu deinen Gunsten ist nimm es so hin und sehe zu dass du dies schriftlich bekommst.Ich habe jetzt eine definitive Antwort von der AfA bekommen.
Es wird für die Anwartszeit TAGGENAU gezählt.
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