Also, ich würde ganz einfach einen kurzen Brief an die schicken, daß du "jederzeit postalisch zu erreichen bist". Diese 70 Cent sind gut angelegtes Geld.
*Vielleicht* würde ich noch dazu schreiben, daß man Telefonnummer und eMail aus datenschutzrechtlichen Gründen und ohnehin unzuverlässiger Erreichbarkeit, nicht herausgeben möchte.
Aber vermutlich noch besser: Diesen Begründungssatz ganz weglassen.
Denn von einem ALG-2-Empfänger kann ohnehin nicht erwartet werden, daß er sich Internet und Handy überhaupt leisten kann. Schließlich ist im Hartz-IV-Satz dafür auch Null Komma nichts vorgesehen.
Also, wenn selbst der Gesetzgeber diese Dinge als "unnötigen Luxus" ansieht, wieso dann so etwas offiziell überhaupt besitzen?
Und wenn du dich bei der Bewerbung auf die schriftliche Schiene festgelegt hast, würde ich NIEMALS anrufen, um mitzuteilen, daß ich der Leihklitsche meine Telefonnummer nicht geben will.
Solche Dinge gehen meist nach hinten los, weil man dann im Gespräch in die Ecke gedrängt wird, und in Rechtfertigungszwang kommt. Evtl. verplappert man sich dann auch, und sagt zum Stellenangebot etwas negatives. - Alles Gefahrenstellen!
Aus eigener Erfahrung: Vor einigen Monaten mußte ich mich bei einer Leihklitsche bewerben. Dabei unterlief mir aber ein Fehler: Ich löschte zwar von allen Bewerbungsseiten meine Telefonnummer sowie die eMail, legte aber ein aus einer vorherigen Bewerbung zurückgeschicktes Lebenslauf-Blatt (Druckkosten sparen!) bei, auf dem noch meine Telefonnummer und eMail stand, versehentlich bei.
Ergebnis: Jeden Tag versuchte die LAF dann 1 oder 2 Mal mich zu erreichen. Die ersten Tage ging ich nicht ran. Dann nach 3 Tagen wurde es mir zu bunt, und hob ab.
Im Gespräch wurde mir dann natürlich gleich ein Helferjob ganz in meiner Nähe angeboten, weil der andere nicht in Frage kam. Nachdem ich abgelehnt hatte, wurde mir dann ein Strick daraus gedreht, indem behauptet wurde, ich hätte "also kein Interesse an einem Jobangebot von uns", und man werde das "dem Jobcenter so mitteilen".
Es blieb zwar bei der Drohung und dem Angstmachen, weil keine Anhörung vom JC kam, aber trotzdem hätte das auch anders ausgehen können.
Fazit: Keine Kommunikation mit den LAFen
via eMail oder Telefon! - Die Zecken drehen einem am Telefon nämlich das Wort im Munde herum!
Wenn ich dort anrufe oder denen schriftlich mitteile das ich beides nicht angeben möchte, dann habe ich keinen Nachweis für meine Antwort.
Ich verstehe auch nicht ganz, warum man so viel Angst hat, daß dieser Brief nicht ankommt. - Man braucht doch gar keinen Beweis. Im Zweifel steht halt Aussage gegen Aussage, daß man den Brief abgeschickt hat bzw. der Brief nicht angekommen ist.
Und die LAF hat ja auch nur per normaler Post ihr Zeugs geschickt. Da könnte man im Notfall sogar behaupten, diesen Telefonnummernaufforderungs-Brief gar nicht erhalten zu haben.
Wenn man den Gedanken weiterspinnt, dürfte man sämtliche Bewerbungskommunikation nur noch per Einschreiben abwickeln. Denn was ist, wenn die LAF behauptet, deine Brief-Bewerbung haben sie nicht erhalten?
Um sich schneller mit mir in Verbindung zu setzen, soll ich denen meine Telefonnummer und Email mitteilen.
Die wissen schon, warum sie nur in der "Soll"-Form schreiben. Weil sie dich eben nicht dazu zwingen können.