Mein Fazit:
- Wenn die Fahrt zum VG mit Öffis zu erreichen sind ist man selber schuld wenn man mit eigenem PKW fährt => Bequemlichkeit.
"Öffis, welche Öffis?!", um mit Obelix zu antworten.
Hier auf dem platten Land (und das gilt für einen weiten Bereich Schlands) ist ein Öffentlicher Nahverkehr quasi nicht existent. Da fährt früh um 7 ein Bus willkürlich zu irgendeiner Schule. Mit dem "darfst" du dann für 2,80 € (oder noch mehr) mitfahren. Später geht's zum Bahnhof, aber schon 'mal in die
entgegengesetzte Richtung, wo ich überhaupt hin müsste (zum AA). Nur 'mal angenommen, ich versuchte mit den Öffis zum AA zu kommen. Ich wäre da mindestens 6 - 7 Stunden unterwegs, allein aufgrund des dünnen Fahrplans. Und das für einen maximal 45-Minuten-Termin. Wobei ich zum AA wohl trotzdem noch jeweils 1,5 km hin- und zurück laufen müsste.
Nachmittags um 13 Uhr fährt nochmal ein Bus (oder kommt der?), aber wieder woanders hin. Abends um 18 Uhr auch noch, wahrscheinlich nach Nirgendwo, weil der stets leer ist!

(das sehe ich täglich, weil der an meiner Wohnung vorbeifährt).
Die ganze Organistation des ÖPNV auf dem Land ist nur ein Feigenblatt für die Kommune und den Landkreis, damit die Verantwortlichen sagen können, "was wollt ihr denn, es gibt doch ÖPNV!". - In Wirklichkeit meidet
jeder Landbewohner diesen wenn es irgendwie geht. Ich kenne in meinem Dorf z.B. niemandem, der mit dem Bus zur Arbeit käme oder auch nur zum Einkauf damit.
Der Öff. Nahverkehr wird auf dem Land deshalb nicht genutzt, weil es eine Zumutung ersten Grades ist, diese Busse überhaupt zu benutzen. Bestenfalls Schüler nutzen den. Aber bei denen passen auch Hin- und Rückfahrtszeiten, da eben Schulbusse.
Wenn Fahrt mit Öffis nicht zumutbar ist, dann sollten auch für uns nicht mindestens die 0,30 € /Km gelten, sondern die volle Kostendeckung muss her.
Da bin ich 101 % bei dir! - Selbst mit diesen 30 Cent ist man noch total unterfinanziert!
@RE: In Beantwortung deiner Fragen:
zu 1. Ja
zu 2. Ja
zu 3. Ja
Es steht ewas in meiner EGV von Fahrtkostenerstattung drin. Die habe ich auch abgenickt/unterschrieben (weil ein wichtiger Punkt zu meinen Gunsten war).
Müsste ich aber erst nachsehen, was da genau drinsteht.
Meiner Meinung nach steht die Erstattung von Fahrtkosten im Ermessen des Jobcenters und der Sozialrichter ist auch bei seinem Urteil nicht an die Entscheidung des Jobcenter gebunden.
Der Meinung bin ich z.B. nicht, daß das alles nur eine "freiwillige Leistung" des JC's ist. Das ist ein Aufwand, der dem ELO zu 100 % ersetzt werden muß, weil er im H-IV-Satz überhaupt nicht eingerechnet ist.
Es könnte daher passieren, dass bereits bewilligte Fahrtkosten im Zuge der sozialrechtlichen Überprüfung nur noch eingeschränkt gewährt werden.
Das *könnte* zwar passieren (weil man beim JC mit allem rechnen muß), aber dagegen könnte man dann auch Widerspruch einlegen.
Du weißt aber schon, dass sich Beamte privat krankenversichern müssen?
Für die PKV bekommt der Beamte doch Zuschüsse vom Staat. Ich denke 'mal, die dürften so bei 100 % liegen. Und zur Hälfte ist er ohnehin beihilfeversichert. Und die zahlt auf jeden Fall der Staat.
Dir sind die Nachteile der PKV bekannt?
Welche "Nachteile" sollte eine PKV denn haben? - Außer daß man Chefarztbehandlung bekommt, und keine Wartezeiten bei Allgemein- und Fachärzten hat?
Die bei vielen auftretende Finanzierungslücke im Alter, auf die du wohl anspielst, trifft für Beamte jedenfalls nicht zu. Das gilt eher für jene AN, die in der Privatwirtschaft tätig waren.
Gemäß § 309 SGB III werden die notwendigen Kosten erstattet. Als notwendig ist im Regelfall die günstigste Verkehrsmöglichkeit anzusehen, was im Regelfall Bus und/oder Bahn ist. Dafür bekommst du auch die volle Kostenerstattung.
Fährst du aus Bequemlichkeit mit dem Auto, dann ist das dein Privatvergnügen, wofür der Steuerzahler eben nicht aufzukommen hat.
Das ist keine "Bequemlichkeit", sondern eine *Notwendigkeit* (s.o.). - Ihr Großstädter redet euch immer leicht mit euerer U-Bahn im 3-Minuten-Takt vor der Haustüre.
Wie möchtest du die tatsächlich entstandenen Kosten für die volle Kostendeckung bei Verwendung des eigenen PKW nachweisen?
Wie Regensburg schon schrieb, würde ich die ADAC-Kostenstatistik dafür heranziehen.