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Gast
Kann mich gar nicht befreien lassen. Da ich diesen Befristeten Zuschlag bekomme. So ein Mist 



Nun, solange der Armutabbremsungszuschlag (§24 SGB II) höher ist als das, was die GEZ monatlich kostet,- ist noch alles in Butterschmalz.
Peinlich ist nur, wenn man wengier §24-Zuschlag kriegt, als diese 15 Euro und ein paar Cent, die die GEZ monatlich kostet.
Denn dann, und leider haben das die bisher dazu eingeschalteten Gerichte so für Recht befunden, also auch wenn man nur einen Euro Zuschlag kriegt,- dann ist es mit der GEZ -Befreiung Essig,- so lange, bis der §24-Zuschlag ausgelaufen ist.
Ob es sich rentiert, eine Sanktion zu provozieren, um neben der zeitlich befristeten Sanktion auch dauerhaft den §24-Zuschlag zu verlieren, und dann von der GEZ befreit werden zu können, das kann jeder für sich ausrechnen.
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