Wie dem JC klar machen das ich erst für nächstes Jahr etwas suche?

Leser in diesem Thema...

Ramipril94

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Hallo, ich bin 23 Jahre (bald 24) und habe diesen Sommer das Fachabitur erfolgreich beendet. Ich habe vor dem Fachabi auch schon mal 2 Jahre nichts gemacht. Ich habe auch noch nie gearbeitet.

Vor 2 Wochen wurde ich zum ersten Mal vom JC eingeladen, dort wurde nur über meine Bewerbung geguckt und mir neue Stellen gegeben. Eine EGV wurde noch nicht erwähnt.

Die Sache ist, dort habe ich mich nicht beworben, weil ich gerne erst nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen würde, da ich meine körperlichen Probleme in den Griff kriegen muss. Es geht langsam an meine Psyche.

Jetzt wurde ich für nächste Woche wieder eingeladen, um über meine berufliche Situation zu sprechen. Der Herr, der mir die Stellen ausgedruckt hat (nicht meine SB ) sagte ich solle Ihm schreiben, wenn ich mich beworben habe "damit er ein gutes Wort einlegen könne". Hab ich natürlich auch nicht gemacht, weil er ja im Kontakt mit manchen dieser Unternehmen steht.

Im ersten Gespräch war es schon komisch, die haben sich gefragt warum ich noch nichts habe, obwohl die Noten und Bewerbungsunterlagen sehr gut aussehen würden. Da konnte ich mich noch halbwegs rausreden.

Jetzt werden die mich sicherlich fragen ob ich mich beworben habe. Ich kann ja schlecht lügen und ja sagen, dass würde ja schnell auffallen. Einfach sagen das ich für dieses Jahr nichts suche werden die ja garantiert nicht hören wollen mit meinem Alter.

Meine Mutter überlegt dort einen Antrag zu stellen für die Krankenkasse, was auch der einzige Grund ist warum ich überhaupt da bin.

Kann das JC ohne EGV verlangen, dass ich Absagen bzw. Bemühungen vorlege? Oder falls ich mal eine EGV unterschreibe, alte Absagen verlagen?
 

Holler2008

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Beziehst du Leistungen?
Dann bist du verpflichtet dich zu bemühen, den Leistungsbezug zu verringern sprich, dich jetzt schon für Arbeit zu bewerben.

Stehen einer Arbeit gesundheitliche Probleme im Weg, musst du das denen unbedingt sagen und die sollen/müssen dich darauf zum ärztlichen Dienst schicken und dich checken lassen, bzw. du musst mindestens einen Gesundheitsfragebogen an diesen Dienst ausgefüllt hinschicken und der wird dann weitere ärztliche Unterlagen brauchen.

Wenn du von Luft und Liebe lebst, also kein Geld in irgendeiner Form beantragst, wirst du dich später, wenn du doch Geld beantragst, rechtfertigen müssen, von was du bisher gelebt hast.

(Eine EGV ist frühestens ab Unterschrift gültig. Die darf keine Pflichten für die Vergangenheit beinhalten.)
 

Matt45

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Diese Frage kannst du gerne noch einmal stellen wenn es Grundeinkommen gibt.

Aktuell gibt es kein Grundeinkommen, also gibt es eine einfache Antwort auf deine Frage. Antwort: Wenn du gesund bist, dann suchst du für "Heute" einen Job.

Falls du es aber schaffst, bitte um Info.

MFG
 

Fairina

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Wenn hier schon die EGV erwähnt wird, darf der Hinweis aber nicht fehlen, das dieses Dingen nicht sofort unterschrieben werden muss. Statt dessen kann man es mitnehmen und prüfen/prüfen lassen. Das darf nicht sanktioniert werden. Gegen eine unterschriebene EGV kann man fast nichts mehr machen, gegen den VA schon.
 

Doppeloma

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Hallo Holler2008,

Beziehst du Leistungen?
Dann bist du verpflichtet dich zu bemühen, den Leistungsbezug zu verringern sprich, dich jetzt schon für Arbeit zu bewerben.

Soweit richtig ... er / sie bezieht bisher noch KEINE Leistungen, ist noch deutlich U 25 und wohnt (wenn man es richtig versteht) noch bei der Mutter ... und möchte sich auch zunächst mal noch (bis nächstes Jahr) vom "Fachabitur" erholen dürfen ...

Stehen einer Arbeit gesundheitliche Probleme im Weg, musst du das denen unbedingt sagen und die sollen/müssen dich darauf zum ärztlichen Dienst schicken und dich checken lassen, bzw. du musst mindestens einen Gesundheitsfragebogen an diesen Dienst ausgefüllt hinschicken und der wird dann weitere ärztliche Unterlagen brauchen.

Da sollte man aber nicht beginnen mit dem SB über die Gesundheit zu diskutieren, wenn man (eigentlich) vorerst vom JC "bezahlten Urlaub" haben möchte ... das JC ist ja kein Sanatorium. :idea:

Wenn du von Luft und Liebe lebst, also kein Geld in irgendeiner Form beantragst, wirst du dich später, wenn du doch Geld beantragst, rechtfertigen müssen, von was du bisher gelebt hast.

Muss er / sie ja nicht, bis 25 sind ja die Eltern gesetzlich noch zuständig, besonders wenn man noch im Elternhaus wohnt, die Familienversicherung bei der KK läuft allerdings mit 23 Jahren schon ab und so stellt sich zumindest die Frage wie (oder von wem) die Krankenversicherung bezahlt werden soll ...

Es wird ja schon "angedacht", dass die Mutter vielleicht ALGII beantragen sollte, damit das klappt mit der KV für den erholungsbedürftigen Nachwuchs ... was die Mutter von der Idee hält ist ja nicht bekannt.

(Eine EGV ist frühestens ab Unterschrift gültig. Die darf keine Pflichten für die Vergangenheit beinhalten.)

Eine EGV gibt es ja noch gar nicht (dein Hinweis ist natürlich korrekt, dass darin nur Verpflichtungen für die Zukunft vereinbart werden können) aber VV kann man auch OHNE EGV bekommen und wenn die mit RFB sind (und zumutbar nach § 10 SGB II) muss man sich trotzdem bewerben ...

Was waren wir doch "bescheuert" mit 16 anzufangen zu arbeiten, aber es gab ja noch kein Hartz 4 wo wir mal ausgiebig Urlaub vor dem Erwerbsleben hätten beantragen können. :doh:
Zu solchen Anfragen fällt mir nicht wirklich was Sinnvolles ein.

MfG Doppeloma
 

Fairina

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Doppeloma ich gebe dir recht.Mein Kommentar bezog sich ausschließlich auf Ramipril und Holler mit den Hinweisen EGV und das nur grundsätzlich.
 

Katzenstube

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Na ja, Doppeloma, ich dachte auch schön öfters, schön ungeschickt, die Zeiten nicht auszunutzen, in denen einen niemand will. Stattdessen habe ich alle Zeit durch Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Probearbeiten weg gebracht.

Aber: was meinst Du, wie beruhigend es war, als ich bei der Rentenversicherung die Beratung hatte (wegen meiner nun entstandenen Behinderung und der Blindheit) als mal klar war, ich habe 35 Jahre gearbeitet und der Bezug als solches ist schonmal sicher. Bei Anerkennung (ist ja noch im Laufen) je nach Schweregrad, dann vielleicht sogar mit 63.

Ob dumm oder nicht, liebe Doppeloma, werden wir erst später erfahren, auch wenn es uns unsere Knochen - oder mein fehlendes Ausgenlicht - auch heute schon erahnen lassen.

Lieben Gruß von Katzenstube
 
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