Kerstin_K
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Hallo zusammen,
ich brauche nochmal Eure Hilfe. Wir haben uns jetzt durch den EMR Antrag für mrinr türkische Bekannte durchgekämpft. Jetzt wird noch ein Termin mit einem Versichertenältesten vereinbart, der da nochmal drüberschauen soll, ob das alles stimmt, denn ich habe mich noch nie so unwohl gefühlt wie bei diesem Antrag.
Bei der Prüfung des Versicherungsverlaufes sind uns 2 Zeiträume von insgesamt 9 Monaten in den Jahren 1999 und 2000 aufgefallen. DIese sind bei der Rentenversicherunga als Arbeiotslosigkeit ohne Leistungsbezug gemeldet worden. Die Mitteilung des Arbeitsamtes über diese Meldung haben wir auch gefunden.
Das Problem: Meine Bekannte sagt, dass sie damals sehr wohl Arbeitslosenhilfe bezogen hat und dass die Meldung des Arbeitsamtes an die Rentenversicherung falsch sei. Allerdings hat sie alle sonstigen Unterlagen aus der Zeit weggeworfen, WIe könnte man den Bezug von Arbeitslosenhilfe noch nachweisen?
Bei der AfA nachzufragen hat wahrscheinlich keinen Sinn, soweit ich weiss, werden die Unterlagen dort ja nur 10 Jahre aufgehoben, oder?
Bei der Krankenkasse sieht es genauso aus, denke ich?
Einzige Idee die ich noch habe: Sie weiss noch, dass sie damals ein Konto bei der Volksbank hatte. Habt ihr eine Ahnung, wie lange die Banken sowas aufheben? Kononummer hat sie natürlich auch nicht mehr, aber vielleicht geht da ja auch etwas über den Namen und das Geburtsdatum.
Hat sonst noch jeman d eine Idee, wie an den damaligen Bezug von Alohi nachweisen könnte?
ich brauche nochmal Eure Hilfe. Wir haben uns jetzt durch den EMR Antrag für mrinr türkische Bekannte durchgekämpft. Jetzt wird noch ein Termin mit einem Versichertenältesten vereinbart, der da nochmal drüberschauen soll, ob das alles stimmt, denn ich habe mich noch nie so unwohl gefühlt wie bei diesem Antrag.
Bei der Prüfung des Versicherungsverlaufes sind uns 2 Zeiträume von insgesamt 9 Monaten in den Jahren 1999 und 2000 aufgefallen. DIese sind bei der Rentenversicherunga als Arbeiotslosigkeit ohne Leistungsbezug gemeldet worden. Die Mitteilung des Arbeitsamtes über diese Meldung haben wir auch gefunden.
Das Problem: Meine Bekannte sagt, dass sie damals sehr wohl Arbeitslosenhilfe bezogen hat und dass die Meldung des Arbeitsamtes an die Rentenversicherung falsch sei. Allerdings hat sie alle sonstigen Unterlagen aus der Zeit weggeworfen, WIe könnte man den Bezug von Arbeitslosenhilfe noch nachweisen?
Bei der AfA nachzufragen hat wahrscheinlich keinen Sinn, soweit ich weiss, werden die Unterlagen dort ja nur 10 Jahre aufgehoben, oder?
Bei der Krankenkasse sieht es genauso aus, denke ich?
Einzige Idee die ich noch habe: Sie weiss noch, dass sie damals ein Konto bei der Volksbank hatte. Habt ihr eine Ahnung, wie lange die Banken sowas aufheben? Kononummer hat sie natürlich auch nicht mehr, aber vielleicht geht da ja auch etwas über den Namen und das Geburtsdatum.
Hat sonst noch jeman d eine Idee, wie an den damaligen Bezug von Alohi nachweisen könnte?