hephaistos3
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Hallo liebes Forum,
eine kurze Frage aber ich konnte dazu nichts finden:
Wie weit darf eine neue Wohnung maximal vom Jobcenter entfernt liegen. Ich wohne in Stuttgart Süd und der Wohnungsmarkt hier ist...also es gibt keinen für ALG 2 Bezieher, und ich habe eine passende Wohnung (KdU) in Wendlingen, ca 20 km Luftlinie, allerdings glaube ich, dass für Wendlingen eigentlich das Jobcenter Esslingen zuständig wäre. Auf deren Homepage ist zumindest eine Tabelle mit kleineren Städten im Umkreis und deren angemessenen Bruttokaltmieten wo auch Wendlingen dabei stand. Also wie sieht das mit den Zuständigkeiten aus, wenn in der Heimatstadt einfach keine angemessene Wohnung gefunden werden kann und man dringend eine Wohnung braucht sonst droht die Obdachlosigkeit.
Kann da jemand helfen?
Gruß
hephaistos
eine kurze Frage aber ich konnte dazu nichts finden:
Wie weit darf eine neue Wohnung maximal vom Jobcenter entfernt liegen. Ich wohne in Stuttgart Süd und der Wohnungsmarkt hier ist...also es gibt keinen für ALG 2 Bezieher, und ich habe eine passende Wohnung (KdU) in Wendlingen, ca 20 km Luftlinie, allerdings glaube ich, dass für Wendlingen eigentlich das Jobcenter Esslingen zuständig wäre. Auf deren Homepage ist zumindest eine Tabelle mit kleineren Städten im Umkreis und deren angemessenen Bruttokaltmieten wo auch Wendlingen dabei stand. Also wie sieht das mit den Zuständigkeiten aus, wenn in der Heimatstadt einfach keine angemessene Wohnung gefunden werden kann und man dringend eine Wohnung braucht sonst droht die Obdachlosigkeit.
Kann da jemand helfen?
Gruß
hephaistos