Vera....ter
Elo-User*in
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Hallo, auf „Stellenangebote von AA/ARGE“ (entweder 1-EURO-JOBs, Erntehelfer o. ä. geringfügige Beschäftigungen) habe ich mich ordnungsgemäß vorgestellt. Mir wird jedoch vorgeworfen, daß ich mich dort nicht vorgestellt habe. Vor Gericht muß ich nun beweisen, daß ich dort war. Wie kann ich das ?
Wie beuge ich solchen Schweinereien vor ?
Offensichtlich ist dies eine Methode, um den Arbeitslosen Sanktionen aufzubrummen und denen Geld zu kürzen.
Desweiteren habe ich vor einem anderen Vorstellungsgespräch zu einem 1-EURO-JOB bei dem Arbeitgeber angerufen und mich entschuldigt, weil ich krank bin. Auch das wurde als Verweigerung angesehen.
Was darf man sich denn überhaupt noch erlauben ? bzw. wie bewerbe ich mich denn richtig, so daß ich einen Nachweis habe, den auch ein Sozialgericht anerkennen muß/müßte ?
Wie beuge ich solchen Schweinereien vor ?
Offensichtlich ist dies eine Methode, um den Arbeitslosen Sanktionen aufzubrummen und denen Geld zu kürzen.
Desweiteren habe ich vor einem anderen Vorstellungsgespräch zu einem 1-EURO-JOB bei dem Arbeitgeber angerufen und mich entschuldigt, weil ich krank bin. Auch das wurde als Verweigerung angesehen.
Was darf man sich denn überhaupt noch erlauben ? bzw. wie bewerbe ich mich denn richtig, so daß ich einen Nachweis habe, den auch ein Sozialgericht anerkennen muß/müßte ?