Wie bekommt das Jobcenter überhaupt mit, daß man unerlaubt im Ausland ortsabwesend war?

Leser in diesem Thema...

jopl

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Hallo,

ich frage hier für jemanden,der mich gefragt hat,wie das JC überhaupt mitbekommt ob man unerlaubt im Ausland Ortsabwesend war?

Mal angesehen davon,dass man immer wieder einen Termin beim JC bekommt.

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten bzgl.der Krankenversicherung bzw.Auslandskrankenversicherung?Ist man überhaupt krankenversichert,wenn man unerlaubt Ortsabwesend ist?

Danke für die Antworten
 

ZynHH (R.i.P.)

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AW: Frage zur Ortsabwesenheit im Ausland

Wenn du unerlaubt OAW bist und es währenddessen oder danach heraus kommt, werden die Leistungen inkl. Kk für den Zeitraum eingestellt.

Ich habe immer eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich ins Ausland fahre.
Ich habe auch immer jemanden, der meine Post durchsieht, damit ich reagieren kann.

Ob die vier Wochen Übergangsfrist bei der kk auch in dem Falle gilt, weiss ich nicht.

Einfach mal die kk fragen.
 

jopl

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AW: Frage zur Ortsabwesenheit im Ausland

Danke,ja ist schon klar.

Nur ist die Frage natürlich,ob das JC das dann mit der Auslandsversicherung nicht auch rausbekommen kann.Also dass man so eine abgeschlossen hat und es dann u.a. auch deswegen Probleme geben könnte.
 

Curt The Cat

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Moinsen jopl ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Frage zur Ortsabwesenheit im Ausland[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
[/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Texter50

Super-Moderation
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Auslandskrankenversicherung gilt so meine ich meist für ein Jahr.
Kann man ja in der Absicht abschließen, im Laufe des Jahres eine genehmigte OAW haben zu wollen. :icon_mrgreen:
Wird das nicht exakt zeitgleich mit der OAW abgeschlossen, ergibt sich auch kein Grund für wen auch immer, Vermutungen aufzustellen.
Allerdings: das Papier gilt dann auch nur im Ausland, is klar gelle...:icon_redface:

Bin ich unerlaubt OAW , dann entfällt der Leistungsanspruch.
Ohne Leistungsanspruch sehe ich den ELO nicht als versichert an. :icon_stop:
 
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ExUser 2606

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Wie bitte soll das JC erfahren, dass man eine Auslandskrankenversicherung hat? Vielleicht Aud den Kontoauszuegen, aber nicht unbedingt. Meine lauft seit x Jahren und kostet keine 20 Euro im Jahr. Wäre mir egal, ob SB davon weiss oder nicht, Ich kann morgens nach London fliegen und abends zurueck. Lasst Euch doch nicht so einschraenken.
 

AsbachUralt

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Die wohl häufigste Möglichkeit, dass das JC davon erfährt, dürften liebe Bekannte und Nachbarn sein, die das beim JC melden.

Eine andere Möglichkeit sind Erkrankungen oder Unfälle während der OAW .

Auf Abschlüsse zu Auslands KV hat das JC keinen Zugriff.
 

Spiegelsaal

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Kenne Leute, die bekommen nur aller halben Jahre mal einen Termin, VV in der Zeit auch so gut wie nie, bei denen fällt es natürlich nicht auf, wenn die z.B. mal 1 Monat weg sind. Muss man eben selber abschätzen, wie man mit seinem SB verfahren kann und obs ein nerviger Zeitgeselle ist, der Dich auf dem Kieker hat, oder jemand dem du im Endeffekt egal bist und der auch nur seine Pflichttermine mit dir runterrasselt.
 

krohne444

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hi
meistens sind es Freunde /Feinde /Nachbarn also alle es es einem nicht gönnen .
Die Rufen dann mal gerne an und schon hast du für den nächsten Tage eine Einladung und das du nicht sagen kannst nie bekommen kommt es als Gelber Umschlag.
 

Born

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Mahlzeit,
das Meiste haben die Vorposter schon gesagt, aber ich rechne mit
Problemen spätestens beim WBA , wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, sofern man im Ausland Geld abhebt.
Es kommt darauf also an, wie penibel der zuständige Sachbearbeiter der Leistungsabteilung die Auszüge kontrolliert.
Gruß:
Born :icon_pause:
 

Spiegelsaal

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Vorbereitung ist alles und wann der aktuelle Bewilligungsbescheid abläuft, weiß man auch.;-) Wer da im letzten Quartal noch Geld im Ausland abhebt, oder andere auffällige Buchungsspielchen betreibt, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
 

jopl

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Moin,

also die Person,die ich meine,behauptet,dass er eine Kreditkarte besitzt,auf die niemand Zugang hat und macht sich deswegen wegen Abbuchungen keine Sorgen.
Weiß nicht,wie diese Kreditkarten heißen,sie dienen glaube ich nur zur Zahlung von Geld,was man besitzt,also nicht,dass man in Minus geht.

Ich wäre mir bei solchen Dingen nicht so sicher,dass das JC nicht auch auf Konten im Ausland zugreifen kann,aber wenn er meint!?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Moin,

also die Person,die ich meine,behauptet,dass er eine Kreditkarte besitzt,auf die niemand Zugang hat und macht sich deswegen wegen Abbuchungen keine Sorgen.
Weiß nicht,wie diese Kreditkarten heißen,sie dienen glaube ich nur zur Zahlung von Geld,was man besitzt,also nicht,dass man in Minus geht.

Ich wäre mir bei solchen Dingen nicht so sicher,dass das JC nicht auch auf Konten im Ausland zugreifen kann,aber wenn er meint!?

Grinst, so eine habe ich auch, steht zwar mein Name drauf, aber das Konto dahinter ist nicht meines....geht für Autovermietung, Hotels, eben wie eine kreditkarte und nicht wie eine debitkarte....

@ Spiegelsaal,

du vergisst dabei, dass das JC in begründeten Fällen auch Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum einsehen darf.

Man macht keine Transaktionen auf Konten, die das jc kennt...nie.
 

erwerbsuchend

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also die Person,die ich meine,behauptet,dass er eine Kreditkarte besitzt,auf die niemand Zugang hat und macht sich deswegen wegen Abbuchungen keine Sorgen.
Weiß nicht,wie diese Kreditkarten heißen,sie dienen glaube ich nur zur Zahlung von Geld,was man besitzt,also nicht,dass man in Minus geht.

@ jopl,

deiner Beschreibung nach handelt es sich dabei um eine Prepaid-Kreditkarte, auf die man vorher Geld einzahlen muss.
Rein rechtlich gesehen wäre auch diese Prepaid-Kreditkarte dem JC anzugeben.
Wie wird diese Kreditkarte aufgeladen, per Überweisung oder per Voucher?

Man macht keine Transaktionen auf Konten, die das jc kennt...nie.

@ ZynHH,

dann sollte man aber hoffen, dass jene Personen, deren Konto man für Überweisungen nutzt, nicht in nächster Zukunft in ALG 2 geraten oder sich eines Tages nicht verplappern.
 
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ExUser 2606

Gast
@ jopl,

deiner Beschreibung nach handelt es sich dabei um eine Prepaid-Kreditkarte, auf die man vorher Geld einzahlen muss.
Rein rechtlich gesehen wäre auch diese Prepaid-Kreditkarte dem JC anzugeben.
Wie wird diese Kreditkarte aufgeladen, per Überweisung oder per Voucher?

Aber nur, wenn hinter der Karte auch ein Konto steht. Wenn das Guthaben nur auf den Chip geladen wird, gibt es ja nichtmal Auszuege oder so.
 

erwerbsuchend

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Aber nur, wenn hinter der Karte auch ein Konto steht. Wenn das Guthaben nur auf den Chip geladen wird, gibt es ja nichtmal Auszuege oder so.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wie soll man mit einer Prepaid-Kreditkarte im Internet bezahlen, wenn das Guthaben auf einem Chip direkt auf der Karte gespeichert ist?

Eine Prepaid-Kreditkarte wird wie eine normale Kreditkarte geführt. Es gibt also ein Kreditkartenkonto. Der Unterschied ist nur, dass bei Prepaid erst ein Guthaben auf dieses Kreditkartenkonto eingezahlt werden muss, bevor man es ausgeben kann.
Dieses Guthaben kann per Überweisung von einem Girokonto oder je nach Anbieter auch per Guthaben-Vouchern aufgeladen werden.

Fakt ist also, es gibt bei der Prepaid-KK ein weiteres Verrechnungskonto, welches auf den Namen des Karteninhabers geführt wird und damit auch dem JC zu melden wäre, wenn der Karteninhaber Leistungen vom JC bezieht.
 
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ExUser 2606

Gast
Du könntest recht haben. Ichhatte noch nie eine Prepaid-Kreditkarte. Ichdache an sowas wie die Geldkarte(Gibt es die eigentlich noch?)
 
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ExitUser

Gast
So lange man ausschließlich selber vom eigenen Konto Beträge auf die Prepaid-Kreditkarte überweist/auflädt warum sollte diese dann angegeben werden?

Andererseits stimmt es schon das ein Konto hinter einer solchen Kreditkarte steht worauf dann das Geld eingezahlt wird.

Vorteil man kann nur soviel damit ausgeben wie Guthaben vorhanden/drauf ist. Also im Schadensfall wird das eigene Girokonto nicht leergeräumt/belastet mit dem eine normale Kreditkarte verknüpft ist...

liesa
 
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ExUser 2606

Gast
Also im Schadensfall wird das eigene Girokonto nicht leergeräumt/belastet mit dem eine normale Kreditkarte verknüpft ist...

liesa
Hallo Liesa,

ich hate diesen Schadensfall jetzt gerade. Eine Ominöse Firma aus Gibraltar, die dafür bekannt ist, ist irgendwie an meien Kreditkartendaten gekommen undhat sie mit ingesamt 1.700 EURO belastet in 17 Einzelbuchungen zu 100 EUR.

Das war aber kein Problem. habe die Karte sofort sperren lassen, 2 Tage später hatte ich de neue in der Post. Und das Geld hat meien Bank anstandslos zurückgebucht.

Dadurch, dass ich es im Onlinebanking gesehen habe, bevor der monatliche Ausgleich des Kreditkartenkontos aus dem Giro lief, hatte ich erst gar keine Belastung auf dem Giro.
 

erwerbsuchend

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So lange man ausschließlich selber vom eigenen Konto Beträge auf die Prepaid-Kreditkarte überweist/auflädt warum sollte diese dann angegeben werden?

@ liesa,

was vielleicht die wenigsten wissen, aber rein theoretisch kann von jedem Girokonto Geld auf jedes Kreditkartenkonto gebucht werden.

In erster Linie nutzen Leute Prepaid-KK , die eine schlechte Schufa haben und daher keine Postpaid-KK bekommen können. Postpaid-KK sind die umgangssprachlich normalen KK .

Aber es gibt auch viele, die eine Prepaid-KK nutzen, weil sie denken, sie würden dadurch anonym bleiben, vorallem dann, wenn die Aufladungen per bar bezahltem Voucher erfolgen. Man natürlich auch per Überweisung von einem Girokonto aus, Aufladungen auf eine Prepaid-KK tätigen.

Jetzt braucht man eigentlich nur noch eins und eins zusammenzählen. Ich denke, ihr kommt von alleine darauf.
 

TazD

Super-Moderation
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So lange man ausschließlich selber vom eigenen Konto Beträge auf die Prepaid-Kreditkarte überweist/auflädt warum sollte diese dann angegeben werden?
Weil du dazu verpflichtet bist, sämtliche vorhandenen Konten anzugeben.

Ob du dir daurch einen Vorteil verschaffst oder nicht, ist für den Verstoß gegen diese Verpflichtung unerheblich.
 
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ExitUser

Gast
Also dann doch lieber eine richtige KK die nur mit dem eigenen Girokonto verknüpft ist um solche Schwierigkeiten zu vermeiden...

Sofern man überhaupt eine bekommt als SGBII /XII Leistungebezieher.

Denn (so nehme ich an) es werden sich viele Besitzer einer Prepaid-KK gar nicht bewusst sein das mit dieser eben ein extra Konto existiert welches man angeben muss mit den daraus entstehenden Problemen wenn man es nicht tut als Leistungsempfänger...


liesa
 

ZynHH (R.i.P.)

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Also dann doch lieber eine richtige KK die nur mit dem eigenen Girokonto verknüpft ist um solche Schwierigkeiten zu vermeiden...

Davon kann ich nur abraten....hatte ich bei N26....wurde von Bali aus geplündert, dauerte 6 Wochen bis ich das Geld wieder hatte....und es kamen trotz Sperrung der Karte noch ewig lang lastschriften, da es dort noch das alte ritsch-ratsch Verfahren gibt....innerhalb von 3 Minuten wurde an einem Geldautomaten mit einer kartenkopie das Girokonto geplündert..und bei n26 wurde man zu dem Zeitpunkt in realzeit über abhebungen informiert...die letzten beiden könnte ich durch Zufall durch sperren der Karte in der App noch verhindern... nie wieder Girokonto mit Kreditkarte.

das mit dieser eben ein extra Konto existiert

Das ist nicht bei allen prepaidkarten der Fall....
 
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