Hallo erwerbsuchend,
Wenn man aber nur 2,50 EUR zahlt, kann man auch nur 2,50 EUR abrechnen. Was DocMorris da nach deiner Darstellung macht, ist Betrug an der Krankenkasse. Wenn DocMorris also nur 2,50 EUR als Zuzahlung verlangt, kann es auch nur eine Quittung über 2,50 EUR geben und nicht über 5,00 EUR.
Nun mal vorsichtig mit solchen Unterstellungen, das machen (fast)
ALLE Online-Apotheken mit den Rabatten bei Einreichung von Rezepten.
Schließlich muss der Patient ja auch länger auf die Medikamente warten, als wenn er sie direkt in der Apotheke abholen geht.
Es gibt so viele (allgemein unbekannte) Vereinbarungen zwischen Ärzten / Apotheken und gesetzlichen KK, da wäre ich vorsichtig direkt "Betrug" zu vermuten, das dürfte den KK auch bekannt sein (mit den Rabatten der Online -Apotheken).
Denn sie bekommen ja (ziemlich sicher) von der Apotheke auch die erforderliche Zuzahlung (also 5 €) die gesetzlich vorgesehen ist überwiesen und die Original-Rezepte gehen ja auch zur KK.
Also wird (dem Apotheken-Kunden) auch die reguläre Zuzahlung bescheinigt, der Rabatt (bei Rezepteinlösungen online) ist völlig separat davon zu betrachten, und soll eben der Kundenbindung dienen ... die (meist) portofreie Versendung ("Porto zahlt die Apotheke für Sie") der Original-Rezepte müsste man dann ja auch bemängeln.
Ich kenne das nur aus der Werbung für verschiedene Online-Apotheken, wir lösen unsere Rezepte noch ganz altmodisch bei der örtlichen Apotheke ein, nur rezeptfreie Mittel / Einreibungen kaufe ich online ... weil es dort deutlich preiswerter ist ... selbst mit Versandkosten.
Unsere Befreiungen bekommen wir inzwischen auch ohne Extra-Nachweise immer zum Jahres-Anfang, wenn wir (rechtzeitig) der Abbuchung zustimmen ... und nur unsere beiden Renten als Einkommen haben.
Ist ja letztlich dann ein Betrag, auf den man sich finanziell schon frühzeitig "einrichten" kann und es ist (für uns sehr beruhigend) wenn mal Einer am Beginn des Jahres in die Klinik muss.
Da kommt schnell mehr zusammen (an täglicher Zuzahlung bei bis zu 28 Tagen à 10 €) als der Jahresbetrag ausmacht ... wenn es doch mal länger dauert ... so brauchen wir auch dort nur noch den Befreiungs-Ausweis vorlegen und die Sache ist erledigt.
MfG Doppeloma