sherman2020
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Einen Bekannten hat es nun wegen Corona auch getroffen.
Ich bin mir bzgl dieser Vorgehensweise nun jedoch nicht sicher was er am Besten machen soll.
Kündigung wurde zum 21.04. in der Probezeit ausgesprochen.
Alter Bewilligungsantrag wäre noch bis zum 30.04. gelaufen.
Gehalt war höher als ALG II, also wurde der komplette Bezug vor einigen Monaten eingestellt/beendet.
Laut meiner Meinung nach sollte er sich bis zum 30.04 noch privat versichern und ab dem 01.04.den neue Antrag stellen.
Aufgrund der arbeitsssuchend-Meldung bekam er jetzt jedoch direkt die Rückmeldung Kontoauszüge und den Eingang des Gehaltes (Kontoauszug) im April nachzureichen. Ein Antrag wurde (mit Datum) wurde jedoch noch nicht gestellt, somit gehe ich davon aus, das der Sachbearbeiter den 21. als Stichtag nehmen wird.
Für mich stellt sich die Frage bzgl. der Anrechnung des Einkommens.
Wenn nur die 9 Tage (ab dem 21.) als Bedarfszeit berechnet werden, ist das wenig Anspruch an ALG II (für die restlichen 9 Tage) aber viel Überzahlung an Gehalt, was dazu führen könnte das es für die kommenden Monate angerechnet wird, obwohl das Gehalt ja noch für den laufenden Monat verwendet werden muss.
Wenn jedoch der ganze April als Bedarfsmonat angerechnet wird und damit das Gehalt gegengerechnet wird, dann sähe das anders aus.
Hintergrund: Es sind ca. 1200€ Gehalt für diese 21 Tage zu erwarten, bei einem Anspruch von ca. 840€ an ALG II (ohne Verdienst, ohne Anrechnung von Versicherungen).
Wie erfolgt die Berechnung/Anrechnung im aktuellen Fall? Was wäre "klüger".
Nachtrag:
Laut meiner Recherche dürfte dort dieses Urteil greifen, oder?
Also für den Monat April wird letztendlich nichts ausgezahlt werden, weil das Gehalt höher ist als der ALGII-Satz und der Rest wird dann automatisch zum Vermögen. Sehe ich das dann so richtig?
www.dresdner-fachanwaelte.de
Aus dem Thread:
www.elo-forum.org
Ich bin mir bzgl dieser Vorgehensweise nun jedoch nicht sicher was er am Besten machen soll.
Kündigung wurde zum 21.04. in der Probezeit ausgesprochen.
Alter Bewilligungsantrag wäre noch bis zum 30.04. gelaufen.
Gehalt war höher als ALG II, also wurde der komplette Bezug vor einigen Monaten eingestellt/beendet.
Laut meiner Meinung nach sollte er sich bis zum 30.04 noch privat versichern und ab dem 01.04.den neue Antrag stellen.
Aufgrund der arbeitsssuchend-Meldung bekam er jetzt jedoch direkt die Rückmeldung Kontoauszüge und den Eingang des Gehaltes (Kontoauszug) im April nachzureichen. Ein Antrag wurde (mit Datum) wurde jedoch noch nicht gestellt, somit gehe ich davon aus, das der Sachbearbeiter den 21. als Stichtag nehmen wird.
Für mich stellt sich die Frage bzgl. der Anrechnung des Einkommens.
Wenn nur die 9 Tage (ab dem 21.) als Bedarfszeit berechnet werden, ist das wenig Anspruch an ALG II (für die restlichen 9 Tage) aber viel Überzahlung an Gehalt, was dazu führen könnte das es für die kommenden Monate angerechnet wird, obwohl das Gehalt ja noch für den laufenden Monat verwendet werden muss.
Wenn jedoch der ganze April als Bedarfsmonat angerechnet wird und damit das Gehalt gegengerechnet wird, dann sähe das anders aus.
Hintergrund: Es sind ca. 1200€ Gehalt für diese 21 Tage zu erwarten, bei einem Anspruch von ca. 840€ an ALG II (ohne Verdienst, ohne Anrechnung von Versicherungen).
Wie erfolgt die Berechnung/Anrechnung im aktuellen Fall? Was wäre "klüger".
Nachtrag:
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Hartz IV: BSG entscheidet über Anrechnung von einmaligen Einnahmen – Handhabung der Jobcenter meist rechtswidrig!
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Frage zur Hartz IV Anrechnung von nachgezahltem Lohn
Hallo zusammen, ich bin gerade über folgenden Artikel gestoßen und wollte verständnisshalber nachfragen ob ich das so richtig verstanden habe. Wenn ich im Januar Arbeit hatte und im Februar wieder arbeitslos war und Hartz 4 bezog aber im Februar aber nochmal Geld bekam aus Januar dann muss es...
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