Wie beantrage ich Übernahme von Umzugskosten und Möbeln?

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waal

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Hi

nach langem Hin und Her hat das Sozialamt nun endl. meinem Umzug von derzeit meinen Eltern in eine eigene Wohnung genehmigt.

Bin chron. krank, schwerbehindert und habe keine Möglichkeit, einen Umzugswagen zu bezahlen, zu fahren oder Freunde, die helfen könnten.

Dazu zwei fragen:

1) Wie beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten? Formlos? Muss ich dazu mehrere Angebote einholen oder langt eines?

2) Wie beantrage ich die Übernahme der Wohnungsausstattung? Ich wohnte bislang immer nur in WGs, daher besitze ich nur Bett, Schreibtisch und Stuhl. Übrige Möbel (Küche, Sitzgelegenheiten, Garderobe) musste ich bislang nie anschaffen.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @waal

1) Wie beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten? Formlos? Muss ich dazu mehrere Angebote einholen oder langt eines?

Ja das kannst du formlos beantragen und bitte du reichst min. 3 Angebote ein.

Dazu erstellst du bitte ein kurzes Anschreiben und denke daran alles belegbar beim Amt einzureichen, damit du einen Beleg in den Händen hast.

2) Wie beantrage ich die Übernahme der Wohnungsausstattung?

Auch diesen Antrag kannst du formlos stellen, beachte Umzugskostenantrag und Erstausstattung jeweils ein separates Schreiben zu fertigen.

Und nun noch hier in diesen Link örtliche Richtlinie deiner Stadt weiter unten nachsehen.

Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat,
 

waal

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Vielen Dank, Seepferdchen!

Damit das Sozialamt auch die Helfer organisiert, brauche ich dazu ein Attest, dass ich aus gesundheitl. Gründen nicht fahren und tragen kann? Kostet halt wieder 6€ :/

Nachtrag: Können auch die Renovierungskosten (Streichen der 35qm Wohnung) übernommen werden?
 

romeo1222

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Damit das Sozialamt auch die Helfer organisiert, brauche ich dazu ein Attest, dass ich aus gesundheitl. Gründen nicht fahren und tragen kann? Kostet halt wieder 6€ :/

Das Sozialamt wird aber keine Helfer organisieren, zumindest habe ich davon noch nie gehört. Meiner Meinung nach brauchst du in deiner Sitaution ein Umzugsunternehmen, dass einen Wagen mit Fahrer + evt. einer weiteren Hilfskraft stellt.

Ist es denn beim Amt bekannt, dass du nicht fahren und tragen kannst? Z.B. in Form eines ärztlichen Gutachtens, dass das Amt vllt. sogar in Auftrag gegeben hat? Oder könnte man den Schwerbehindertenausweis nutzen?

Edith: Auch eine Einzugs- bzw. Auszugsrenovierung kann übernommen werden. Bezüglich Einzugsrenovierungen stellen sich aber einige JC quer, indem sie behaupten, dass es genügend renovierte Wohnungen für Hilfsempfänger gibt. Dann bleibt natürlich nur die Klage.
 

axellino

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Nachtrag: Können auch die Renovierungskosten (Streichen der 35qm Wohnung) übernommen werden?

Dazu habe was für Dich und ab Punkt 8 gehts los :wink:

8. Renovierungskosten

Renovierungskosten werden regelmäßig nicht durch den Regelbedarf gedeckt. Sie können unter den nachfolgenden Voraussetzungen als Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Die Übernahme von Renovierungskosten kommt in Betracht, wenn
- a. es sich um Kosten für Schönheitsreparaturen handelt,
- b. sie vom Mieter einzugsbedingt, turnusmäßig oder auszugsbedingt zu übernehmen sind

und

- c. sie dem Grunde und der Höhe nach erforderlich und angemessen sind.

Quelle

Fachanweisung zu § 35 SGB XII
 

Seepferdchen 2010

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sorry @romeo1222


@waal ist im Rechtskreis vom SGB XII, also nicht beim JC .

Können auch die Renovierungskosten (Streichen der 35qm Wohnung) übernommen werden?

Zunächst bitte unbedingt darauf achten, das im Übergabeprotokoll bei Einzug genau steht in welchem Zustand die Räumlichkeiten übernommen
werden, hier der Punkt der Renovierung.

Auch hier bitte, eventuell mußt du falls andere Möglichkeit ausgeschlossen sind,dir Kostenvoranschläge einholen.

Und lies bitte mal in diesem Faden Post 5 von @hartaber4

https://www.elo-forum.org/grundsich...ozialamt-renovierung-einzug-neue-wohnung.html
 

waal

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@Romeo1222: Also dem Amt ist bekannt, dass ich schwerbehindert und erwerbsunfähig bin, daher bin ich ja überhaupt dort (Kapitel 3, also Hilfe zum Lebensunterhalt). Begutachtet wurde ich schon durch die DRV und dem Amt liegt auch das Ergebnis (nicht die Diagnosen) vor.

Nun weiß ich nicht, ob die damit automatisch glauben, dass ich auch nicht fahren und tragen kann, ist aber de facto so. Ich denke ich hole zur Sicherheit nochmal ein Attest.

Genau, ich würde dann ein Umzugsunternehmen beauftragen. Brauche 2 Träger, einen Sprinter bzw. reicht auch ein Auto in der Größe eines Mercedes Vitos und ca. 2h, ich hab ja kaum Möbel.

@axellino: Das fand ich auch - aber umfasst das auch die Streicharbeiten durch einen Maler? Oder nur das Material?
 

axellino

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@axellino: Das fand ich auch - aber umfasst das auch die Streicharbeiten durch einen Maler? Oder nur das Material?

Nun, wenn Du das schon kanntest, dann hättest Du es natürlich auch ausführlich lesen sollen :wink:

8.3.1 Dienstleistungen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsleistungen von den Leistungsberechtigten selbst ausgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen werden die Handwerkerleistungen für die Durchführung von notwendigen Renovierungen übernommen, wenn dies aufgrund besonderer persönlicher Lebensumstände notwendig ist.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Leistungsberechtigte nicht oder nicht in vollem Umfang in der Lage sind, die Arbeiten durchzuführen (wegen schwerer Erkrankung oder Behinderung oder einer anderen vergleichbaren Lebenssituation) und sie darüber hinaus schlüssig und nachvollziehbar darlegen, dass keine Unterstützung durch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn möglich ist.


Sofern die Kostenübernahme von Handwerkerleistungen aufgrund der Lebensumstände bejaht wird, sind die Gründe aktenkundig zu machen. Es ist ein fachlich geeigneter Dienstleister zu beauftragen. Hierzu sind drei Kostenvoranschläge einzuholen, bei denen dem günstigsten Angebot bei gleichem Leistungsumfang der Vorzug zu geben ist. Die Auszahlung der Leistung wird direkt an den Dienstleister nach durchgeführter und vom Leistungsberechtigte abgenommener Renovierung auf Basis einer spezifizierten Rechnung auf dessen Konto vorgenommen.
 

waal

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Tatsache, so weit las ich nicht :doh:

Wie würdest Du diesen Absatz deuten: "Sofern die Kostenübernahme von Handwerkerleistungen aufgrund der Lebensumstände bejaht wird, sind die Gründe aktenkundig zu machen"

--> reicht da einfach "aus gesundheitlichen Gründen" oder brauchen die Aussagen, inwieweit z.B. Muskulatur und Kognition eingeschränkt sind? Weil die konkreten Diagnosen muss ich ja nicht nennen.
 

axellino

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--> reicht da einfach "aus gesundheitlichen Gründen" oder brauchen die Aussagen, inwieweit z.B. Muskulatur und Kognition eingeschränkt sind? Weil die konkreten Diagnosen muss ich ja nicht nennen.

Ich denke jetzt mal, auch wenn den Sozi bekannt ist, das Du schwerbehindert und erwerbsunfähig bist, das eine blosse Aussage deinerseits, ich kann die Renovierungsarbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst ausführen, sicher nicht ausreichend sein wird, denn eine Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit kann ja aus vielen unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen herrühren und ggfls. könntest Du trotzdem noch selbst den Pinsel schwingen und die Tapete an die Wand kleistern. :wink:

Du kannst es natürlich probieren, ansonsten bringst ebend ein Attest bei, das aussagt, das Du ebend selbst keine Renovierungsarbeiten aus gesundheitlichen Gründen, ausführen kannst.
 

Caramell

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Waal, ich würde das Geld für ein Attest ausgeben, es müssen aj keine Diagnosen drin stehen, sondern nur das Du den Umzug nicht selber machen kannst. Das gleiche dann noch mal für die Renovierung. ich denke das ist gut investiertes Geld.

Die Umzugsunternehmen kommen eigentlich und schätzen ein was wird gebraucht an Kartons und was für ein Auto. Kannst Du das einpacken, wenn nicht, dann machen die das auch.
Ich würde für den Umzug drei Unternehmen anrufen und die Kostenvoranschläge einreichen. Ich habe das auch gemacht und die Umzugsunternehmen hatten kein Problem damit, das es fürs JC war. Bei den Umzugsunternehmen auch fragen, ob zur Umzugszeit noch Kapazitäten frei sind.

Für die Malerarbeiten sollten es auch 2 besser 3 Kostenvoranschläge sein, die einreichen und dann nur Geduld haben. Auch da würde ich ein Attest vom Arzt mit einreichen.
 

waal

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Sagt mal, hat hier noch jemand die Erfahrung gemacht:

Ich forderte bei Umzugsunternehmen unverbindliche Preisvergleiche an; in meinem Fall über umzug.de (move24) und studentenvermittlung.com.

Und die lehnen das ab, weil sie grundsätzlich nicht mit dem Sozialamt/Jobcenter zusammenarbeiten?

Ich dachte, das Sozialamt überweist mir das Geld für den Umzug und ich bezahle dann das Unternehmen. Aber die Unternehmen sagten, sie stellen die Rechnungen direkt an das Amt bzw tun dies nicht mehr, weil sie auf den Kosten sitzen blieben...

Das ist ja total die Farce, wie soll ich dann Kostenvoranschläge einholen.
 

Seepferdchen 2010

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Und die lehnen das ab, weil sie grundsätzlich nicht mit dem Sozialamt/Jobcenter zusammenarbeiten?

Hmm solche Firmen gibt es auch aber gib mal als Suchbegriff "Sozialumzüge plus deine Stadt"ein, da müßte so einiges zu finden sein.

Ich dachte, das Sozialamt überweist mir das Geld für den Umzug und ich bezahle dann das Unternehmen

Lies mal als Beispiel hier in den fachlichen Hinweisen Punkt 7.4

In diesen Fällen sind mindestens drei Kostenvoranschläge vorzulegen. Nach der Entscheidung für den günstigsten Anbieter bei gleichem Leistungsumfang erfolgen die Zahlungen ausschließlich per Rechnung an das beauftragte Umzugs- und Entrümpelungsunternehmen.

Bei trägerübergreifendem Umzug ist zu beachten: Zuständig für die Bewilligung von Umzugskosten ist der bis zum Umzug örtlich zuständige Träger.

Text hervorgehoben.

Quelle:
Fachanweisung zu SS 35 SGB XII - hamburg.de
 
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Caramell

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Waal, bei mir hat kein Umzugsunternehmen damit Probleme gehabt, da habe ich wohl Glück gehabt.
Ein Umzugsunternehmen sagte mir auch, wenn man die Kostenzusage hat, dann bekommen die auch das Geld.
Rufe einfach noch ein paar Unternehmen an, es wird sich schon jemand finden, keine Sorge.
 

waal

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Ich wuerde bei der Anforderung der Kostenvoranschlaege gar nichts vom Sozialamt sagen.

Man fragte mich halt direkt danach. Das Gleiche heute bei den kleineren, lokalen Unternehmen, bei denen ich fragte. Jetzt hab ich halt die Unwahrheit gesagt, damit ich wenigstens was in der Hand habe
 

waal

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Ich war nun heute persönlich auf dem Amt mit drei Kostenvoranschlägen für den Umzug und einem ärztlich Attest darüber, dass ich den Umzug selbst nicht durchführen kann. Ich habe die Zusage für das günstigste Unternehmen erhalten.

Der Umzug findet dann am 02.11.17 statt.

Erstattung der Renovierungskosten und Erstausstattung habe ich noch nicht beantragt, daran sitze ich gerade.

Allerdings kam heute zeitgleich angehängter Brief. Was ist davon zu halten? So lange es noch nicht um die Erstausstattung geht hat mich da mMn doch noch keiner zu Hause zu besuchen, oder?

Auf dem Amt sagte man mir heute auch, dass dieser Brief komme und es ginge darum zu kucken, "ob ich noch was brauche".

Finde ich aber schwer zu glauben...

Tatsache ist, ich möchte nicht, dass wer kommt, insbesondere, weil ich da gerade umziehe.

Nachtrag: Absender ist der Sozialdienst!
 

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Seepferdchen 2010

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@waal

Tatsache ist, ich möchte nicht, dass wer kommt, insbesondere, weil ich da gerade umziehe.

Teile das bitte dem Amt mit, das zu diesem Zeitpunkt/Tag dein Umzug stattfindet.

So lange es noch nicht um die Erstausstattung geht hat mich da mMn doch noch keiner zu Hause zu besuchen, oder?

Hmm sehe ich auch so und die Erstausstattung ist auch noch nicht beantragt.

Was steht bitte oben in dem Schreiben, welche Angelegenheit wird hier angeführt nur Umzug?
 

waal

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Weißt du zufällig, was es mit diesem Sozialdienst auf sich hat? Ich meine, wenn der von sich aus vorbei kommen will?

ich kenne das als (durchaus sinnige) Möglichkeit, wenn man nicht mehr alleine klar kommt. Also dass man sich selbst bei denen meldet.

Aber so ein..hm..aufgezwängter Besuch ist iwie komisch.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wie beantrage ich Übernahme von Umzugskosten und Möbeln?

@waal

Weißt du zufällig, was es mit diesem Sozialdienst auf sich hat?

Du schreibst Sozialdienst der kommt doch nur in folgenden Angelegenheiten zum tragen, hier mal ein Link zu diesem Thema, da
ind die einzelnen Option aufgeführt, eine Sorge sind nur kurze Texte:

Sozialdienst - Berlin.de
 

waal

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Ja es ist ja der Sozialdienst, von dem das Schreiben kam. Nicht das Sozialamt bzw. meine Sachbearbeiterin.

Egal, ich lehne ab und frage erst mal nach dem konkreten Grund für den Besuch.
 
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