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...so daß allein schon aufgrund der Steigerung der Nahrungsmittelpreise in der zweiten Jahreshälfte 2021 die Regelleistung 5 Euro höher hätte ausfallen müssen.
Dies wirkt sich zwangsläufig auf die nicht mehr durch eine EVS ermittelte, sondern nur noch inflationierte Regelleistung 2022 aus – und zwar kürzend. So kann es auch nicht verwundern, wenn die Eckregelleistung (100%, Alleinstehende und Alleinerziehende) 2022 mit 449,- Euro [4] nur um 3 Euro höher ausfällt als die Eckregelleistung 2021 mit 446,- Euro.
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Dies wirkt sich zwangsläufig auf die nicht mehr durch eine EVS ermittelte, sondern nur noch inflationierte Regelleistung 2022 aus – und zwar kürzend. So kann es auch nicht verwundern, wenn die Eckregelleistung (100%, Alleinstehende und Alleinerziehende) 2022 mit 449,- Euro [4] nur um 3 Euro höher ausfällt als die Eckregelleistung 2021 mit 446,- Euro.
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