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Wie argumentiert man, wenn mal wieder mit dem Universaljoker "§60 Mitwirkungpflichten" Angaben erzwungen werden sollen?
An dieser Stelle hake ich mal ein.
Wie istn das, wenn man sich Rechtsgrundlagen nennen lassen will und es wird mit dem "allmächtigen" § 60 / Mitwirkungspflicht(en) geschwungen. Was ist da nochmal die Argumentation, dass der eben nicht als Universaljoker zum Aufzwingen verwendet werden darf?
An dieser Stelle hake ich mal ein.
Wie istn das, wenn man sich Rechtsgrundlagen nennen lassen will und es wird mit dem "allmächtigen" § 60 / Mitwirkungspflicht(en) geschwungen. Was ist da nochmal die Argumentation, dass der eben nicht als Universaljoker zum Aufzwingen verwendet werden darf?