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Elo-User*in
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Hallo,
im neuen Jahr beginne ich bei einem neuen Arbeitgeber.
Hartz IV hat nach Jahren endlich ein Ende, da ich genung verdienen werde.
Diese neue Arbeitsstelle habe ich mir selbst gesucht, ohne JC, ohne schriftliche Bewerbung - nur auf Zuruf eines Ex-Kollegen, der mich bei meinem neunen Arbeitgeber empfohlen hat.
Das erste Gehalt von meinem neunen Arbeitgeber kommt voraussichtllich am 31.01.2013.
Wie melde ich jetzt dem JC, dass ich nicht mehr sozial bedürftig bin ab 31.01.2013?
Bis wann muss ich das melden ( ich meine, vierzehn Tage spätestens nach Jobantritt)?
Kann mir noch eine Sanktion drohen, da ich mich nicht schriftlich beworben habe (10 schriftliche Bewerbungen in 2 Monaten aus VA-EGV)?
VA-EGV fällt doch weg wegen Jobantritt Anfang Januar?
Habe gehört, dass das JC den neuen Arbeitsvertrag in Kopieform gerne haben möchte.
Meinen Arbeitsvertrag möchte ich dem JC nicht bekannt geben.
Es geht das JC nix an, wo ich Arbeite, und zu welchen Bedingungen (Urlaub, 13. Gehalt, etc.) ich arbeite.
Kann man folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer gefälligen Verwendung teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich ab Januar 2013 nicht mehr sozial bedürftig bin, da ich eine über die Wochenarbeitszeit von 15 Stunden hinausgehende Beschäftigung, genug Geld erwirtschafte für meinen Lebensunterhalt.
Stellen Sie die Zahlungen an mich ein.
Hochachtungsvoll
XXX
Das müsste doch reichen, ohne dass ich den Arbeitgeber nenne oder zuviel nenne?
im neuen Jahr beginne ich bei einem neuen Arbeitgeber.
Hartz IV hat nach Jahren endlich ein Ende, da ich genung verdienen werde.
Diese neue Arbeitsstelle habe ich mir selbst gesucht, ohne JC, ohne schriftliche Bewerbung - nur auf Zuruf eines Ex-Kollegen, der mich bei meinem neunen Arbeitgeber empfohlen hat.
Das erste Gehalt von meinem neunen Arbeitgeber kommt voraussichtllich am 31.01.2013.
Wie melde ich jetzt dem JC, dass ich nicht mehr sozial bedürftig bin ab 31.01.2013?
Bis wann muss ich das melden ( ich meine, vierzehn Tage spätestens nach Jobantritt)?
Kann mir noch eine Sanktion drohen, da ich mich nicht schriftlich beworben habe (10 schriftliche Bewerbungen in 2 Monaten aus VA-EGV)?
VA-EGV fällt doch weg wegen Jobantritt Anfang Januar?
Habe gehört, dass das JC den neuen Arbeitsvertrag in Kopieform gerne haben möchte.
Meinen Arbeitsvertrag möchte ich dem JC nicht bekannt geben.
Es geht das JC nix an, wo ich Arbeite, und zu welchen Bedingungen (Urlaub, 13. Gehalt, etc.) ich arbeite.
Kann man folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer gefälligen Verwendung teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich ab Januar 2013 nicht mehr sozial bedürftig bin, da ich eine über die Wochenarbeitszeit von 15 Stunden hinausgehende Beschäftigung, genug Geld erwirtschafte für meinen Lebensunterhalt.
Stellen Sie die Zahlungen an mich ein.
Hochachtungsvoll
XXX
Das müsste doch reichen, ohne dass ich den Arbeitgeber nenne oder zuviel nenne?