Hallo mrwoy,
alle Beiträge sind sehr interessant, und ich bewundere das Engagement der Fachleute.
Leider gibt es immer wieder neue Fragen und wie hier mein Fall:
Habe deine Anfrage mal in einen besseren Bereich verlegt, dort hast du dir ja offenbar auch schon ein paar Informationen angelesen ...
Hier engagieren sich vorwiegend Laien und berichten von ihren eigenen Erfahrungen, "bewundern" lassen wir uns natürlich auch gerne mal ...
Status:
Bin 63 J., akad. techn. Beruf, infolge psych. Überlastung bei Arbeitsstelle ab 2018 krank, Wiedereingliederung u. Kündigung durch AG,
danach AU ab 3/2019 u. bis heute Krankengeldbezug. KK hat versucht mit MDK Zahlungen einzustellen. Mein Widerspruch und Klage
beim Sozialgericht hatten Erfolg. Jetzt soll MDK noch einmal untersuchen.
Schon tauchen bei mir die ersten Nachfragen auf ... ich nehme mal an diese erste Entscheidung des MDK erfolgte nach "Aktenlage" ...
das ist gesetzlich nicht zulässig, wird aber trotzdem immer wieder versucht.
Seit
WANN bist du denn nun (mit ärztlicher Bescheinigung) AU-krank, seit XX / 2018 (Monat ?) oder erst seit 03/2019 und wann endete dein Arbeitsverhältnis ???
Dass die KK dann gerne das Krankengeld beenden möchte ist ja nicht so ungewöhnlich, immerhin wird aktuell noch nach deinem letzten Verdienst berechnet gezahlt.
Gelingt es jedoch dich (nach "Gesund-Erklärung" durch den MDK) kurz mal an die AfA abzudrängen (weil du ja nun arbeitslos geworden bist, tut sicher Vermittlung in neue Arbeit gut), dann bekommst du bei erneuter AU nur noch Krankengeld in Höhe des ALGI-Betrages und der liegt in der Regel deutlich
UNTER dem Krankengeld, was davor von der KK gezahlt werden musste.
Dass es nun gelungen ist aktuell die Einstellung zu verhindern und eine persönliche MDK-Begutachtung durchgesetzt zu haben, bedeutet noch nicht, dass diese "Kuh wirklich vom Eis ist" ...

Die KK hat sich eben nicht an ihre Vorgaben gehalten und dich noch nicht dem MDK zur Untersuchung vorgestellt ... um dort prüfen zu lassen, ob du nicht doch schon gesund genug bist, um (möglichst schnell) wieder in Arbeit vermittelt zu werden.
1) Krankengeld solange es geht beziehen. Gesundheit ist besser, aber nicht stabil.Arzt versteht das und schreibt AU.
Wie lange du aktuell noch Krankengeld beziehen kannst wird also von dieser "Begutachtung" beim MDK abhängig sein ... was dein Arzt so "versteht", ist dem MDK dabei ziemlich egal fürchte ich ...
Er kann dich wirksam für den Bezug von Krankengeld nur so lange AU schreiben, wie der MDK das noch für erforderlich halten möchte.
Dieses Untersuchungs-Ergebnis (des MDK) wird also darüber entscheiden, ob dein Krankengeld nicht doch (nun dieses Mal ganz rechtmäßig) eingestellt werden darf ... weil es dir schon deutlich besser geht ... und man die Arbeitsvermittlung nun besser zügig angehen sollte.
2) Ab Mai 2020 keine Aussteuerung. ALG I und Nahtlosigkeit ist mir zu unsicher.
Wie kommst du jetzt darauf, du kannst dir nicht aussuchen, ob du gerne irgendwann "ausgesteuert werden möchtest", das erfolgt (gesetzlich vorgesehen) wenn dir Krankengeld bis zu 78 Wochen gezahlt wurde.
Nach Ablauf des Anspruches auf Krankengeld greift gesetzlich die Sonderregelung des § 145 SGB III (sogenannte "Nahtlosigkeit"), damit dir überhaupt noch was gezahlt werden muss.
3) Ab Feb 2020 (bin dann 64 J.) ohne AU (gesund) zur Agentur und ALG I beziehen. Max. 24 Monate möglich.
Hast du schon mal einen Antrag auf ALGI ausgefüllt ???
Da wird genau erfragt was du zuletzt so (von / bis) gemacht hast, in deinem Alter für die letzten 5 Jahre rückwirkend, weil davon die Leistungs-Dauer (bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren) abhängig ist ...
Auch wenn du dich als angeblich "gesund" bei der AfA meldest wird man dich (auch ohne Aussteuerung) sehr wahrscheinlich vom ÄD "begutachten" lassen nach rund 1 Jahr AU ... um deine (gesundheitliche) Leistungsfähigkeit für die Arbeitsvermittlung einschätzen zu können.
Und warum willst du ausgerechnet das höhere Krankengeld zu früh (freiwillig) aufgeben und dich bei der AfA (vorzeitig) mit weniger zufrieden geben ... sofern bis dahin (auch nach dem jetzt geplanten MDK-Gutachten) ungestört weiter Krankengeld gezahlt wird (in der bisherigen Höhe) ???
Wie Viele Versicherungsjahre hast du bereits, ist dir bekannt, dass du mit (mindestens) 45 Versicherungsjahren (bei der DRV) bereits früher in Altersrente gehen kannst (
OHNE Abschläge) ???
Dazu darf dich natürlich Niemand zwingen aber es ist bei deiner Planung auch keine wesentliche Steigerung deiner Altersbezüge mehr zu erwarten.
Krankengeld und ALGI führen nicht zu besonders hohen Beiträgen für die Rentenkasse.
4) Wenn MDK und KK Reha es fordern, 10 Wochenfrist und wie in 3) verfahren.
Die KK kann dich nur dann zum Reha-Antrag auffordern (gemäß § 51 SGB V) wenn der MDK dafür eine "Notwendigkeit" (Gefährdung deiner Erwerbsfähigkeit) medizinisch festgestellt haben will (es muss also ein weiteres Gutachten dazu geben, es sei denn diese "Reha-Empfehlung" wird jetzt schon der KK übermittelt nach deiner Untersuchung) ... ansonsten steht es der KK selbst gar nicht zu solche Entscheidungen zu treffen.
Die Frist von 10 Wochen ergibt sich daraus automatisch und was hast du gegen eine Reha, betrachte das als "Urlaub" und genieße diese Wochen als willkommene Abwechslung, sofern die DRV überhaupt noch gewillt ist die Kosten dafür zu übernehmen, dich wieder fitter für den Arbeitsmarkt zu machen.
Ein Antrag ist ja noch keine Bewilligung und wenn die DRV das ablehnt, weil sie das nicht mehr für nötig halten möchte kann die KK dagegen auch
NICHTS mehr machen.
Ansonsten nutze dein Klinik-Wahlrecht (schon bei der Antragstellung angeben wo du gerne hin willst) und such dir eine schöne Gegend aus.
Während so einer Reha wird das Krankengeld eingestellt und die DRV zahlt dir "Übergangsgeld" ...
Was kann passieren, man entlässt dich aus der Reha (sehr wahrscheinlich) als "gesund und voll Erwerbsfähig" und die AfA muss das dann auch so akzeptieren ...
Die KK zahlt dann anschließend natürlich nicht mehr weiter (man würde eine neue AU von deinem Arzt in diesem Falle direkt wieder vom MDK überprüfen lassen) aber wenn du dann sowieso nach deinem "Verfahren 3" vorgehen möchtest ist das doch kein Problem.
Fragen: Welche möglichen Risiken gibt es beim "Finale" mit der Agentur? Bewerbungen sind klar, aber zwecklos.
Wenn dir klar ist, dass man Bewerbungen noch verlangen wird (auch bei ALGI nach der Aussteuerung ist das so) dann sehe ich überhaupt keine "Risiken", sei immer schön "vermittlungsbereit und fordere die Beratung ein, für die dort die SB bezahlt werden ... dann wird man dich bald von selber "in Ruhe" lassen ...
Denen ist die Sinnlosigkeit nämlich auch bewusst und
ALLE Vermittlungs-Vorschläge haben der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III zu entsprechen, das scheitert meist schon am angebotenen Verdienst.
Mit den genannten Rechtsgrundlagen solltst du dich durchaus mal intensiver befassen, denn die SB werden das für sich behalten und hoffen, dass du "nicht Jura studiert" oder wenigstens
NICHTS zu deinen Rechten im SGB III nachgelesen hast.
Können die meinen Gesundheitszustand erneut in Frage stellen? Wie sind Eure Erfahrungen.
Deinen Gesundheits-Zustand kann man bei der AfA (nach längerer AU) durchaus in Frage stellen, die Gründe habe ich dir oben schon genannt ...
In der Regel beschränkt man sich auf "Begutachtungen" nach Aktenlage (die du dann entsprechend / passend selbst und
DIREKT beim ÄD der AfA abliefern solltest) oder übernimmt auch gerne die Feststellungen einer DRV-Reha wenn gerade eine abgelaufen war.
Dort wird man in der Regel
NICHT als Erwerbsgemindert entlassen sondern meist
VOLL Erwerbsfähig (6 und mehr Stunden lt. Rentenrecht) zumindest noch für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Die DRV will ja möglichst
NIE eine EM-Rente zahlen müssen (schon gar nicht mehr für Leute kurz
VOR der regulären Altersrente) ... das sollte also
KEIN Problem mehr werden für dich, die kennen doch dein Renten-Konto.
Ich war Ende 50 bei der Antragstellung auf EM-Rente (Aufforderung der AfA nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld), musste trotzdem noch bis zum Sozialgericht, das dauerte insgesamt fast 3 Jahre bis zum EM-Rentenbescheid ...
Wie ich oben schon geschrieben habe ist ein Antrag noch lange
KEINE Bewilligung ...
Einen "Plan B" bis zur baldigen Altersrente konnte ich da noch nicht nutzen ...
Ich gehe eher von einem Erholungsprozess aus, der ähnlich wie ein Sabbatical, eine neue positive Sicht der Dinge erleben kann, und mich mit 64 an die Tür der Agentur führt. Man braucht hier nicht von Wunderheilung sprechen, wie sie z. B. der MDK vom Schreibtisch aus durchführt. - Es ist einfach so, man wird sich gesund fühlen. Wie lange, das weiss ich und die anderen nicht.
... das klingt jedenfalls
NICHT danach, dass du schwere (EM-rentenrelevante) Gesundheitsprobleme hast ...
Aber ich stimme dir gerne zu, dass die endgültige Rentner -Ruhe dann den Stress langsam abfallen lässt und man viele gesundheitliche Probleme zumindest leichter akzeptieren kann wenn Niemand mehr ständig Druck ausübt, unbedingt wieder arbeiten zu müssen.
Welches Unternehmen stellt dann einen 64-Jährigen noch ein? Was will der SB dann noch vermitteln? Z. B. im Hochlohnsektor wie BMW, Airbus usw. Diese Leute sind schon 3-5 Jahre zuhause. Selbst die eine oder andere Schikane bei der Agentur kann man sportlich nehmen. Die sind gesetzlich verpflichtet bis zum Rentenalter zu zahlen, sonst bin ich gleich wieder beim Sozialgericht.
Das brauchst du mit den Vermittlern der AfA alles gar nicht versuchen zu diskutieren, das
WISSEN die
ALLES selber sehr genau und haben trotzdem ihre Aufgabe zu erfüllen und wenigstes so zu tun "als ob" man auch dich noch wieder in Arbeit bekommen wird, wenn
DU nur fleißig genug was dafür tust ...
Wehre dich nicht sondern fordere die Vermittlung ein an einen "zumutbaren" Arbeitsplatz ... dann wird man dich am ehesten bald in Ruhe lassen ... der "Vergleich" mit anderen (die schon zu Hause sind) bringt dich da nicht weiter ...
Das interessiert die SB
NICHT,
DU willst noch Geld von der AfA haben bis du regulär in Rente gehen kannst und es gibt keinen Anspruch auf Verschonung für Ü 60 bei der AfA ...
Es gibt hier Fälle wo noch einen Monat vor der Rente Bewerbungen gefordert wurden ... unter Androhung (wegen mangelnder Bewerbungsbemühungen) sonst die Leistungen zu entziehen ... dazu kannst du dich gerne mal mit § 159 SGB III näher befassen.
Da kenn ich mich aus. Da kann ich selber steuern.
... wenn du dich da mal nicht irrst ... zweifelt man bei der AfA deine "Verfügbarkeit" (Arbeitsbereitschaft / Vermittlungsinteresse) an, ist ALGI schneller eingestellt / aufgehoben als du dir vorstellen möchtest ...
Gibt es da noch ein Haken, den ich übersehen habe? 🤔📈📉🎯❓
Es gibt also aktuell noch ne Menge "Haken" die du übersehen hast ...
MfG Doppeloma