Hallo, so nun wie befürchtet habe eine EGV bekommen die gleiche wie am 04.02.2009...da habe ich einen Gegenvorschlag eingereicht ist aber nix Passiert. nun wieder die gleiche sie hat gesagt bis Freitag habe ich zeit, ich sagte weiss nicht wann ich Termin beim Anwalt bekomme. Habe sie mal zum ansehen mit angehängt.
Die hat mir wieder 8 Bewerbungsbemühungen gegeben ich schaffe es nicht..naja da müsste ich mich bewerben was ich nicht kann (Stellen) desweiteren ist die Arbeitslage echt am Boden. Kann mir jamand helfen Die EGV einen Gegenvorschlag zu machen Dringend!!!
Gruss
Für den Gegenvorschlag würde ich folgendes machen:
1. Die Gültigkeitsdauer würde ich in: vom „9.3.2009 – 9.9.2009“ ändern (eine zwischenzeitliche Vereinbarung sieht das Gesetz nicht vor). Jede
EGV während dieses Zeitraumes kannst du ablehnen.
2.[FONT="] [/FONT]Das Ziel ist OK
3.[FONT="] [/FONT]Unterbreitung von geeigneten Vermittlungsvorschläge ist ebenfalls OK
4.[FONT="] [/FONT]Die Aufnahme im Bewerberprofil sollte „anonym“ sein.
5.[FONT="] [/FONT]Die Bewerbungskostenübernahme bis 260 Euros wird nicht verbindlich zugesagt. Man möchte doch bitte das in „Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von….“
6.[FONT="] [/FONT]Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche ist OK. Musst immer davor einen Antrag einreichen.
7.[FONT="] [/FONT]Mobilitätshilfen (das sind Fahrtkosten zur Aufnahme einer Arbeit; wenn du eine Stellung findest, ist diese oft weit entfernt und wird schlecht bezahlt. Dann übernimmt die
ARGE auf Antrag die Fahrtkosten).
8.[FONT="] [/FONT]Der „Eingliederungszuschuss“ ist auch OK. Das ist ein Kopfgeld für einen Arbeitgeber, der dich einstellen möchte.
9.[FONT="] [/FONT]8 Bewerbungen monatlich sind zu hoch, unter Berücksichtigung, dass man nur 260 Euros jährlich übernimmt. Diese 260 Euros werden nicht einmal verbindlich zugesagt; du musst aber verbindlich 8 Bewerbungen schreiben. Der Betrag von 260 Euros reicht für höchstens 5 Bewerbungen pro Monat. Versuche die auf 5 Stck runterzuhandeln.
10.[FONT="] [/FONT]Du erhälst zum Nachweis deiner Bewerbungen einen Vordruck „Eigenbemühungsnachweise“ oder du erstellst einfach eine Liste mit deinen Bemühungen mit Datum der Bewerbung, Firma incl. Kontaktdaten, Ansprechpartner, Tätigkeit, Art der Bewerbung, und das Ergebnis. In dieses Formular oder diese Liste musst du alles notieren, auch wenn du nur bei einer Firma einmal angerufen hast.
11.[FONT="] [/FONT]Ab dem Text: „Etwaige künftige Arbeitsverhältnisse….“.bis zu „….künftige Arbeitgeber bei“ muss entfernt werden. Dazu verpflichtet dich schon allein das Gesetz, denn du bekommst ja eine Sperrfrist, wenn du deinen Job schmeisst. Das ist keine
EGV -Pflicht!
12.[FONT="] [/FONT]Der Satz mit der „zeitnahen Bewerbung“ gehört ebenfalls entfernt. Ein Vermittlungsvorschlag enthält eine Rechtsfolgebelehrung und wird – wenn du dich nicht vorstellst – auch ohne
EGV sanktioniert. Dazu verpflichtet dich das Gesetz der Mitwirkung. Das gehört nicht in die
EGV .
13.[FONT="] [/FONT]„Sie nehmen an von der
ARGE angebotenen Arbeitsgelegenheiten teil…..“ gehört entfernt. Die
EGV soll „bestimmen“. Da steht nicht einmal der Name des Trägers. Dadurch ist diese
EGV rechtswidrig. Außerdem sind diese Jobs „für Leute die keine Arbeit finden können“ vorgesehen, d.h. sie sollen dich in Arbeit bringen. Sie sind nicht zum Erwerb eines positiven Arbeitszeugnis da. Bist du denn auf diesen
EEJ angesprochen worden?
14.[FONT="] [/FONT]Im Anschluss kommen die Meldepflichten. Die gehören in die
EGV überhaupt nicht rein, weil sie der Gesetzgeber eigenständig regelt. Auch ohne
EGV musst du dich krank oder ortsabwesend melden. Wenn das zusätzlich noch in der
EGV steht, kann man dich zusätzlich noch wegen Verstoß einer
EGV -Pflicht sanktionieren. Das ist nicht zulässig.
15.[FONT="] [/FONT]Der Absatz: „Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen…..“ erlaubt dem Amt dir jederzeit eine neue
EGV vorzulegen, die du dann unterschreiben sollst. Das bedeutet: Diese
EGV ist nur für dich verbindlich, und nicht für das Amt. Außerdem steht da „Die Parteien sind sich einig“. Das bedeutet: Auch du willst das so. Dieser Satz gehört ersatzlos gestrichen.