Hallo, bitte um Hilfe
Meine Geschichte:
verh.,3 Kinder(11,9,2 Jahre)
Eigenheimbesitzer seit 1988, 2001 umfassende Renovierungsarbeiten.
Habe mit ALG II-Bescheid auch die Aufforderung zur Senkung der KDU und Heizung innerhalb der nächsten 6 Monate erhalten.
Danach werden nur noch 589€ ( Angemessenheitsgrenze ) ausbezahlt.
z.Zt. sind es noch 744,49€.(kann nicht prüfen ob korrekt)
Habe gegen diese Aufforderung zur Senkung KDU / Heizkosten Wiederspruch eingelegt, welcher als unzulässig verworfen wurde mit der Brgründung, dass es sich bei dem Schreiben nur um eine Information handelt und Widersprüche nur bei einem Verwaltunsgakt möglich ist.
Die Rechtsbehelsbelehrung sagt jedoch aus, dass gegen diesen Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht in Regensburg Klage erhoben werden kann.
Wie muss ich mich verhalten? Möchte unser Häuschen nicht verlieren.
mit 155€ weniger bin ich TOD !!! :uebel:
Bitte um Rat ! Danke !
Meine Geschichte:
verh.,3 Kinder(11,9,2 Jahre)
Eigenheimbesitzer seit 1988, 2001 umfassende Renovierungsarbeiten.
Habe mit ALG II-Bescheid auch die Aufforderung zur Senkung der KDU und Heizung innerhalb der nächsten 6 Monate erhalten.
Danach werden nur noch 589€ ( Angemessenheitsgrenze ) ausbezahlt.
z.Zt. sind es noch 744,49€.(kann nicht prüfen ob korrekt)
Habe gegen diese Aufforderung zur Senkung KDU / Heizkosten Wiederspruch eingelegt, welcher als unzulässig verworfen wurde mit der Brgründung, dass es sich bei dem Schreiben nur um eine Information handelt und Widersprüche nur bei einem Verwaltunsgakt möglich ist.
Die Rechtsbehelsbelehrung sagt jedoch aus, dass gegen diesen Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht in Regensburg Klage erhoben werden kann.
Wie muss ich mich verhalten? Möchte unser Häuschen nicht verlieren.
mit 155€ weniger bin ich TOD !!! :uebel:
Bitte um Rat ! Danke !